cumulus schrieb:
Und vermutlich geben die Gesetzte überhaupt keine Chance einen echten Funkverkehr zu veröffentlichen.
Maik schrieb:
Hallo Chris,
eine Abschrift des Funkverkehrs könnte rechtlich bedenklich sein.
Das dürfte wohl kaum der Fall sein, ansonsten würden sich weltweit Flugunfalluntersuchungsstellen (wie auch die BFU) selbst strafbar machen; die Berichte sind samt Transskripten sowie CVR-Aufzeichnungen weltweit frei und ohne Registrierung verfügbar und werden auch in den Medien ausgestrahlt.
Außerdem müßte man Fernmelderecht vom Urheberrecht trennen.