cumulus schrieb:
Und vermutlich geben die Gesetzte überhaupt keine Chance einen echten Funkverkehr zu veröffentlichen.
Maik schrieb:
Hallo Chris,
eine Abschrift des Funkverkehrs könnte rechtlich bedenklich sein.
FlyingDentist schrieb:Ich biete selbst DVDs "mit Gequatsche" ;-) an und kann nur für mich sprechen: Die erforderlichen Genehmigungen habe ich, muß natürlich bedauernd zur Kenntnis nehmen daß man auf manchen Flughäfen eben keine Aufnahmen machen darf; gilt für meine Luftbilder natürlich genauso.octa schrieb:
Wie sieht es denn dann rechtlich aus, mit dem ganzen gequatsche dass auf den Kauf DVD′s drauf ist?
Ich vermute mal stark, dass diese professionellen Autoren selbstverständlich vorher die Genehmigung zum Mitschnitt und zur Veröffentlichung eingeholt haben.
Michael
maxmobil schrieb:
Ich biete selbst DVDs "mit Gequatsche" ;-) an und kann nur für mich sprechen: Die erforderlichen Genehmigungen habe ich ......
cumulus schrieb:..dass die deutsche Rechtssprechung nicht die einzig anwendbare sein kann.Weiterhin sagt die Rechtsprechung
maxmobil schrieb:In Deutschland mit Sicherheit schon. Und wenn Du wissen willst, wie man die Urteile von Gerichten in ihrer Gesamtheit schreibt, dann schau hier, bevor Du Dich wieder zu weit aus dem Fenster hängst.cumulus schrieb:..dass die deutsche Rechtssprechung nicht die einzig anwendbare sein kann.Weiterhin sagt die Rechtsprechung
Viele Grüße aus dem Ausland.
cumulus schrieb:Vielleicht hast Du nicht ganz verstanden, was ich eigentlich damit sagen wollte: Bin weder Deutscher noch dort wohnhaft oder gewerblich tätig.maxmobil schrieb:In Deutschland mit Sicherheit schon. Und wenn Du wissen willst, wie man die Urteile von Gerichten in ihrer Gesamtheit schreibt, dann schau hier, bevor Du Dich wieder zu weit aus dem Fenster hängst.cumulus schrieb:..dass die deutsche Rechtssprechung nicht die einzig anwendbare sein kann.Weiterhin sagt die Rechtsprechung
Viele Grüße aus dem Ausland.
maxmobil schrieb:Sorry, maxmobil, ich habe diese posting so verstanden, dass Dir nix sachliches zu meinen Argumenten mehr einfällt und Du mir sagen wolltest, dass man Rechtsprechung mit zwei "ss" schreibt.cumulus schrieb:..dass die deutsche Rechtssprechung nicht die einzig anwendbare sein kann.Weiterhin sagt die Rechtsprechung
Viele Grüße aus dem Ausland.