Flugfunk aus Intercom des Flugzeugs abhören

Forum - Technik & Flugzeuge
  • cumulus schrieb:
    Und vermutlich geben die Gesetzte überhaupt keine Chance einen echten Funkverkehr zu veröffentlichen.


    Maik schrieb:
    Hallo Chris,

    eine Abschrift des Funkverkehrs könnte rechtlich bedenklich sein.

    Das dürfte wohl kaum der Fall sein, ansonsten würden sich weltweit Flugunfalluntersuchungsstellen (wie auch die BFU) selbst strafbar machen; die Berichte sind samt Transskripten sowie CVR-Aufzeichnungen weltweit frei und ohne Registrierung verfügbar und werden auch in den Medien ausgestrahlt.

    Außerdem müßte man Fernmelderecht vom Urheberrecht trennen.
  • @maxmobil
    Ich bin keine Anwalt oder Richter. Aber das Telekommunikationsgesetz hält den Piloten in D-Land in festen Händen. Siehe hier und hier

    Wo die besonderen Freiheiten der Unfallforscher definiert sind, das entzieht sich meiner Kenntnis und meinem Interesse. 

  • FlyingDentist schrieb:
    octa schrieb:
    Wie sieht es denn dann rechtlich aus, mit dem ganzen gequatsche dass auf den Kauf DVD′s drauf ist?

    Ich vermute mal stark, dass diese professionellen Autoren selbstverständlich vorher die Genehmigung zum Mitschnitt und zur Veröffentlichung eingeholt haben.

    Michael
    Ich biete selbst DVDs "mit Gequatsche" ;-) an und kann nur für mich sprechen: Die erforderlichen Genehmigungen habe ich, muß natürlich bedauernd zur Kenntnis nehmen daß man auf manchen Flughäfen eben keine Aufnahmen machen darf; gilt für meine Luftbilder natürlich genauso.

    Daß es auf Youtube &Co. von Verstößen gegen diverse Vorschriften nur so wimmelt ist auch klar und macht es nicht eben leichter für Jene die sich im erlaubten Rahmen bewegen und dennoch mißtrauisch beobachtet werden.
  • maxmobil schrieb:
    Ich biete selbst DVDs "mit Gequatsche" ;-) an und kann nur für mich sprechen: Die erforderlichen Genehmigungen habe ich ......

    Hoch interessant! Wer hat das Recht Abweichungen vom Telekommunikationsgesetz zu erteilen und hat Dir die Genehmigung erteilt? Schau Dir das "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" an. Dort findest Du die hohen Hürden, die immer im Einzelfall der richterlichen Zustimmung bedürfen.
    Wenn Du die hast, interessant........

    Sind auf Deinen DVD auch Meldungen anderer Piloten zu hören? Wie bist Du an die Namen, Adressen der Piloten bekommen? Haben die der Aufzeichnung vorher(!!!) zugestimmt?

    Ich persönlich hab im Prinzip nix gegen Deine Art der Verwendung, würde mich aber bei der kristallklaren Rechtslage öffentlich nicht so weit aus dem Fenster hängen.

  • Das Strafgesetzbuch behandelt in § 201 die “ Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes”
    Dort geht es um “unbefugt” und “nichtöffentlich”.

    Im Falle des Flugfunks sind “befugt” alle die, die eine richterliche Genehmigung haben.
    Weiterhin sagt die Rechtsprechung, dass die Einwilligung nicht eingeholt werde muss von den Stellen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie aufzeichnen, z.B. ATC und ähnliche (vermutlich auch BFU)

    Auch ist gerichtsnotorisch klar, dass die Erlaubnis zur Aufzeichnung des nichtöffentlichen Wortes VOR der Aufzeichnung einzuholen ist. “Nichtöffentlich” ist der gesamte Flugfunk, wie jeder weiß, der eine gültige Flugfunk Lizenz sein eigen nennt.



    P.S. Das Urheberrecht ist in diesem Zusammenhang eine andere Baustelle, weil dort der Schutz des geistigen Eigentums behandelt wird. Die Formulierung " D-M... im Endteil" und ähnliches dürfte vermutlich nicht vom Urheberrecht geschützt sein ;-)
  • cumulus schrieb:
    Weiterhin sagt die Rechtsprechung

    ..dass die deutsche Rechtssprechung nicht die einzig anwendbare sein kann.

    Viele Grüße aus dem Ausland.
  • maxmobil schrieb:
    cumulus schrieb:
    Weiterhin sagt die Rechtsprechung

    ..dass die deutsche Rechtssprechung nicht die einzig anwendbare sein kann.

    Viele Grüße aus dem Ausland.
    In Deutschland mit Sicherheit schon. Und wenn Du wissen willst, wie man die Urteile von Gerichten in ihrer Gesamtheit schreibt, dann schau hier, bevor Du Dich wieder zu weit aus dem Fenster hängst.
  • cumulus schrieb:
    maxmobil schrieb:
    cumulus schrieb:
    Weiterhin sagt die Rechtsprechung

    ..dass die deutsche Rechtssprechung nicht die einzig anwendbare sein kann.

    Viele Grüße aus dem Ausland.
    In Deutschland mit Sicherheit schon. Und wenn Du wissen willst, wie man die Urteile von Gerichten in ihrer Gesamtheit schreibt, dann schau hier, bevor Du Dich wieder zu weit aus dem Fenster hängst.
    Vielleicht hast Du nicht ganz verstanden, was ich eigentlich damit sagen wollte: Bin weder Deutscher noch dort wohnhaft oder gewerblich tätig.
    Rein aus Interesse würde mich der Wortlaut interessieren auf den Du Dich beziehst, aber nur wenn Du es schaffst dabei völlig sachlich zu bleiben. Auf die manchmal übliche An...ei habe ich keine Lust in meinem Hobby.
  • maxmobil schrieb:
    cumulus schrieb:
    Weiterhin sagt die Rechtsprechung

    ..dass die deutsche Rechtssprechung nicht die einzig anwendbare sein kann.

    Viele Grüße aus dem Ausland.
    Sorry, maxmobil, ich habe diese posting so verstanden, dass Dir nix sachliches zu meinen Argumenten mehr einfällt und Du mir sagen wolltest, dass man Rechtsprechung mit zwei "ss" schreibt. 

    Du fragst nach den Wortlauten! Ich glaube alle notwendigen links zu den Gesetzten eingefügt zu haben.

    Wenn Du einen Überblick über die zum Thema gehörigen Urteile haben möchtest, dann frag den Anwalt Deines Vertrauens oder google ein wenig. Auch da kommt einiges zum Thema.

    Wenn Du aber in D-Land nicht gewerblich tätig bist (und damit Deine DVD nicht vertreibst) würde ich fliegen gehen, statt mich mit dem juristischen Thema hier zu befassen. Wir tun das, weil die Eingangsfrage eines UL-Piloten war, wie man hier mit dem Thema umgeht.

    Erfolgreiches googeln und fröhliches fliegen

    wünscht cumulus 
     
  • Nach Durchsicht von §§88 und 89 des dt. TKH sehe ich keinen Widerspruch zur Veröffentlichung, es kommt offenbar darauf an WER dies vornimmt. Als "Betreiber" lt. §89 würde ich im Fall eines Lfz den Piloten sehen, "Diensteanbieter" ist er sicherlich nicht. Ich laß mich natürlich gern belehren..
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