Flugfunk aus Intercom des Flugzeugs abhören

Forum - Technik & Flugzeuge
  • ColaBear schrieb:
    Guten Morgen Leute,

    das gibt jetzt dicke rote Daumen für mich, "Spielverderber!" höre ich sie rufen, aber bevor sich hier jemand ins Unglück stürzt, möchte ich doch einmal an das Abhörverbot aus dem Telekommunikationsgesetz erinnern bzw. an die Strafbarkeit der Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Worts. Kann man hier nachlesen.

    Auch wenn das kaum verfolgt werden wird, sollte man sich überlegen, was genau man mitschneidet und wem man später das so erschaffene Werk vorführt.

    Gruß
    ColaBear
    Ich hatte mir den Hinweis bisher verkniffen. Wer das für den Hausgebrauch macht, dem passiert vermutlich nix. Wer das ins Netz hängt, der sollte sich das vorher überlegen.
    Außerdem: Wen interessiert das Gebabbel im Hintergrund. Wenn ich aktuell fliege ist das Information, später störende Geräuschkulisse, für mich zumindest.
    Oder zeichnet auch jemand seine Handygespräche auf und stellt die ins Netz?
  • ColaBear schrieb:
    Guten Morgen Leute,

    das gibt jetzt dicke rote Daumen für mich, "Spielverderber!" höre ich sie rufen, aber bevor sich hier jemand ins Unglück stürzt, möchte ich doch einmal an das Abhörverbot aus dem Telekommunikationsgesetz erinnern bzw. an die Strafbarkeit der Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Worts. Kann man hier nachlesen.

    Auch wenn das kaum verfolgt werden wird, sollte man sich überlegen, was genau man mitschneidet und wem man später das so erschaffene Werk vorführt.

    Gruß
    ColaBear
    War auch nicht für YouTube o.Ä. gedacht, sondern zur Analyse des Funkverkehrs in der Fluschule ;) Aber andere Frage: Ist es strafbar, wenn man den Funk als Wörter in einem YouTube Video drunterschreibt, aber er nicht in der Tonspur des Videos vorhanden ist ?

    Gruß
    Chris
  • @Chris
    Ich habe den genauen Wortlaut nicht auf dem Tisch. Es geht dort aber um "...die unerlaubte Weitergabe der Informationen, die aus dem Abhören der Flugfunkfrequenzen.....", oder so ähnlich.
    Aber für den von Dir beschriebenen Fall kannst Du wohl ohne Schweiss auf der Stirne das machen, was Du möchtest...
  • Hallo Chris,

    eine Abschrift des Funkverkehrs könnte rechtlich bedenklich sein. Aber Du kannst ja stattdessen das als Untertitel einblenden, was Du in einer solchen Situation gefunkt hättest sowie das, was Du als Bodenstation geantwortet hättest. Aufgrund der vorgegebenen Sprechgruppen ist das für den Zuschauer vermutlich  kaum anders als die Mitschrift.

    Grüße
    Maik
  • Stimmt ;)
  • Wie sieht es denn dann rechtlich aus, mit dem ganzen gequatsche dass auf den  Kauf DVD′s drauf ist?

    Da hört man ja nicht nur den "eigenen" Funkverkehr sondern ja auch Flugsicherung etc?



    Gruß
    octa
  • octa schrieb:
    Wie sieht es denn dann rechtlich aus, mit dem ganzen gequatsche dass auf den Kauf DVD′s drauf ist?

    Ich vermute mal stark, dass diese professionellen Autoren selbstverständlich vorher die Genehmigung zum Mitschnitt und zur Veröffentlichung eingeholt haben.

    Michael
  • FlyingDentist schrieb:
    octa schrieb:
    Wie sieht es denn dann rechtlich aus, mit dem ganzen gequatsche dass auf den Kauf DVD′s drauf ist?

    Ich vermute mal stark, dass diese professionellen Autoren selbstverständlich vorher die Genehmigung zum Mitschnitt und zur Veröffentlichung eingeholt haben.

    Michael
    Ich vermute auch: Aber das Gegenteil.......
  • Na gut, dann hoffe ich es eben, im Interesse der Autoren...

    Aber wie kommst Du zu dieser Einschätzung??

    Michael
  • FlyingDentist schrieb:
    Na gut, dann hoffe ich es eben, im Interesse der Autoren...

    Aber wie kommst Du zu dieser Einschätzung??

    Michael
    Ob die Produzenten jeden anderen Piloten, der auf der Frequenz gesendet hat, angeschrieben haben......?
    Schon die Feststellung der persönlichen Daten dürfte am Datenschutz scheitern.....
    Und vermutlich geben die Gesetzte überhaupt keine Chance einen echten Funkverkehr zu veröffentlichen. 

    Aber das sollten die, die etwas veröffentlichen, klären und dann für sich entscheiden.........
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