Hallo Hans,
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> Steht hier irgendwas, daß Handfunkgeräte ′nur mit ETSI′-Zertfikat hiermit ausgeschlossen sind ?
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Nein nicht in §4, aber das steht in §2 ;-)
Es gelten ja m.W. alle Paragraphen in Gesamtheit - und nicht nur die "Lieblingsparagraphen" :)
Vor 2007 waren die aber in der Tat explizit nur eine "Empfehlung", soweit ich micht recht entsinne...
Man hatte also die Wahl.
BlueSky9
Hallo Bluesky9,
und was steht unter §5 ?
§ 5 Pflichten des Führers, Eigentümers und Halters eines Luftfahrzeugs
(1) Ein Flug darf nicht durchgeführt werden, wenn eine nach § 3 Abs. 1 und 2 oder nach § 4 Abs. 1 bis 6 vorgeschriebene Flugsicherungsausrüstung nicht vorhanden oder nicht betriebstüchtig ist.
Wieso ist hier denn ′Dein Lieblingsparagraph′ §2 nicht mehr aufgeführt ? :-)
Aber lassen wir das jetzt das führt zu nichts mehr, Fakt ist jeden Fall, daß sich mein Nachprüfer in der Vergangenheit gesetzeskonform verhalten hat und es in Zukunft auch sein wird.
Gruss
Hans
Hallo Hans,
>
> und was steht unter §5 ?
>
> ...vorgeschriebene Flugsicherungsausrüstung nicht vorhanden oder nicht betriebstüchtig ist.
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> Wieso ist hier denn ′Dein Lieblingsparagraph′ §2 nicht mehr aufgeführt ? :-)
>
:-)
Doch - ist er - nämlich in dem Wort "Flugsicherungsausrüstung".
Diese muss nämlich nach §2 "als Luftfahrtgerät zugelassen" sein
(es ist aber nicht mein Lieblingsparagraph ;-)
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> ...daß sich mein Nachprüfer in der Vergangenheit gesetzeskonform
> verhalten hat und es in Zukunft auch sein wird.
>
was Dein Prüfer genau gemacht hat oder machen wird, das kann ich nicht sagen :)
Aber Fakt ist auch: für einen Flug über die Platzrunde hinaus
benötigst Du nun mal eine Luftfahrtzugelassene Funke in der C42 ;-)
Wie schon gesagt, ich würde da eher rational handeln:
8,33er Einbaufunke an Land ziehen, einbauen, Frequenzzuteilung
veranlassen und ganz entspannt fliegen gehen...
BlueSky9
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