Moin zusammen !
Über die Umrüstung unserer Flieger wird ja bereits diskutiert, ich möchte aber über die Umrüstung von Bodenfunkstellen sprechen, speziell von INFO Plätzen. Es gibt hier sicherlich den einen oder anderen aus einem Flugplatz betreibenden Verein oder Flugleiter, der auch in dieses Thema involviert ist. Wir betreiben einen INFO Sonderlandeplatz und müssen bis Jahresende unser Funkgerät umrüsten und (wenn ich das richtig verstehe) auch den Antrag auf Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur stellen (letzteres aber erst bis spätestens Ende 2018 !?).
Nach meinen Informationen (siehe zB hier: https://www.aerokurier.de/general-aviation/bundesnetzagentur-erlaubt-handfunkgeraete/733908). Demnach kommen neben "echten" zugelassenen Bodenfunkgeräten wie GT6201-05 und GT6201-10 (teuer !) auch normale zugelassene Flugfunkgeräte (also zB ein KRT2 oder ATR833) auch einige Handhelds und insbesondere das ICOM IC-A120E (über die zugelassene Norm ETSI EN 300676-2) in Frage. Reine Handhelds wollen wir nicht als (alleinige) Bodenfunkgeräte benutzen. Derzeit betreiben wir ein Flugfunkgerät in einem Gerätekoffer, aber i.w. dann doch ortsfest. Insofern wäre ein KRT2 oder ATR833 eine Austauschoption (~5-6W Sendeleistung). Das IC-A120E hat aber etwas mehr Sendeleistung (9W) und braucht dann nur eine 12V-Versorgung, ist maximal 200-300 EUR teurer als die zuvor genannten und daher wäre das eine interessante Option. Was mich jedoch irritiert ist, dass einige Shop-Seiten als Anmerkung dazu schreiben, dass das Gerät nicht als "Hauptfunkgerät" eingesetzt werden darf. Diese Aussage (und Formulierung) irritiert mich jetzt ein wenig. Wer kann dazu was sagen. Wer hat bereits umgerüstet? Welches Gerät habt ihr (warum) gewählt? Und wer hat bereits den Antrag auf Frequenzzuteilung gestellt? Was gibt es dabei zu beachten?
VG, Mike