Notlandung in Tempelhof...

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  • Moin!

    Wie ich vorhin ueber twitter erfahren habe, ist heute eine TB10 nach einem Motorausfall in Tempelhof notgelandet. Keine Verletzten. 

    Details / Presse gibts hier: Polizei BerlinTagesspiegel , Berliner Morgenpost , B.Z. 

    Na, da kann man dem Piloten ja nur zu seinem vorbildlichen und besonnenen Handeln beglückwünschen.

    blue skies!
    AlphaYankee

  • Natürlich lässt man ihn auch nicht wieder starten, weil dies "in einem Park" zu gefährlich wäre.


    http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr/notgelandete-maschine-darf-nicht-starten/1869896.html 


     


    Rohr frei für Kommentare zum Thema Bürokratie in Schland, Risikoaversion der Gesellschaft, Politik, etc!

  • Ich frage mich wieso er gerne wieder starten möchte...nach einer Außenlandung wegen Motorschadens.
  • Wenn der "Motorschaden" von einem Mechaniker untersucht und behoben wurde, steht einem Start eigentlich nur noch das unbefeuerte Luftfahrthindernis namens "Gemeinsame Obere Landesluftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg" entgegen.

    (Vorsicht, Spekulation!) Abgesehen davon könnte es sich, die Wetterlage am Wochenende berücksichtigend, auch um eine Vergaservereisung gehandelt haben.. Stotternder Motor, Leistungsabfall.. wissenschon. In relativ geringer Höhe (CTR geht hier bis 5000ft, drüber ist Charlie, und da macht man keine Rundfüge) über einer dicht besiedelten Stadt hätte ich da auch erstmal eine geeignete Notlandefläche gesucht, bevor ich Maßnahmen zur Beseitigung der Vereisung eingeleitet hätte.


    blue skies!
    AlphaYankee
  • Tja, hätte der Pilot doch besser nur von einer Sicherheitsaußenlandung gesprochen - der Wiederstart hätte ihm nicht verweigert werden dürfen ...  (LuftVG §25, Absatz 2). Immerhin lief der Motor ja noch. Irgendwie ist die Ausnahme des Wiederstarts nach Notlandung aber auch eine bescheuerte Regelung. Man wird doch angestiftet, sogar einen echten Notfall herunterzuspielen, weil man sonst Gefahr läuft, auf einer Transportrechnung im vierstelligen Bereich sitzen zu bleiben. Selbst in Lebensgefahr denken ja manche Zeitgenossen noch zuerst an ihre Brieftasche ...

    Gruß
    ColaBear
  • Mir hat letztens jemand erzählt, dass eine Landung auf einem geschlossenen Flugplatz eine Straftat darstellt.
    Hat mich verwundert. Soll man im Fall eines Falles wirklich den Acker vorziehen?
  • @islander
    Landen dürfen Flugzeuge und Hubschrauber nur auf zugelassenen und geöffneten Landeplätzen. 
    Segelflieger machen Aussenlandungen dort wo es sinnvoll und sicher erscheint, auch auf nicht geöffneten Landeplätzen. 
    Motorflieger machen eine Sicherheitslandung (Wetter etc.) dort wo es sinnvoll und sicher ist, auch auf einem geschlossenen Landeplatz und brauchen auch von dort keinen Genehmigung für einen Wiederstart.
    Notlandungen wegen einer Betriebsstörungen macht man dort dort, wo es passt. Auch auf geschlossenen Landeplätzen. Für einen (wenn technisch überhaupt möglichen) Wiederstart benötigt man eine Genehmigung.
    Ballone landen ebenfalls dort wo es passt. Nur benötigen die, wenn die Landung nicht zufällig auf einem zugelassenen Ballonstartplatz stattgefunden hat, eine Aussenstartgenehmigung.
  • @cumulus
    Herzlichen Dank für deine Antwort.
    Handelt es sich bei der Landung auf einem "geschlossenen" Flugplatz also nur um eine Straftat, wenn es keine Notlandung bzw. Sicherheitsaußenlandung war?
    Die Landung also ohne zwingenden Grund mit Vorsatz erfolgte?
    Gilt dieses für beides, geschlossene und  nicht geöffnete Flugplätze?   
  • @islander
    Die von mir beschriebenen Szenarien beschreiben nur, was man darf und was nicht.Wenn man aus Dummheit (falsche Karte, falsche Infos) irgendwo landet oder startet, wo man es nicht sollte, dann gibt es Ärger. Wenn es vorsätzlich erfolgt, dicken, sehr vermutlich. Ob das geahndet wird als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat, dass entzieht sich meiner Kenntnis. Zu den Nebenwirkungen solcher "Taten" befragt am besten seinen Rechtsanwalt.

    Am Beispiel der Landung in Tempelhof:Der Pilot hat einen Luftnotfall gemeldet und ist in Tempelhof gelandet: Notlandung. O.K. Wiederstart nur nach Genehmigung. War eigentlich klar, dass man die an dieser Stelle nie erteilen würde, obwohl fliegerisch kein Problem. Hätte der Pilot dort eine Sicherheitslandung z.B. wegen schlechten Wetters gemacht, dann hätte er nach Wetterbesserung ohne Genehmigung wieder starten dürfen, theoretisch. Er hätte sogar zur Sicherung die Polizei anfordern dürfen, theoretisch. Man hätte aber sicher etwas gefunden, um diesen Start zu verhindern, tatsächlich-politisch

    Uups, P.S. Vergessen:
    "Geschlossene" Landeplätze, also für immer und "nicht geöffnete", also nur zeitlich gesehen, machen aus dem Landeplatz einen Platz ohne fliegerische Funktion. Also macht es keinen Unterscheid, ob Du auf einer Piste landest, die zu einem Landeplatz gehört, dem schon vor Jahren die Betriebserlaubnis entzogen wurde oder auf einer Piste, die Teil eines Landeplatzes mit Betriebserlaubnis ist, aber laut AIP, Notam oder Anordnung keine Betriebszeit hat. 
    Und, um genau zu sein: Ein Landeplatz hat mehr als eine Piste und ist geöffnet. Du landest aber auf einer Piste, die gesperrt ist. Konsequenzen wie oben, wenn man es im Einzelfall nicht örtlich "verzeiht". Das gleiche gilt für normalen Rollwege. Auch die sind in fast 100% der Fälle nicht für Landungen und Starts zugelassen. 
  • cumulus schrieb:
    ...
    Und, um genau zu sein: Ein Landeplatz hat mehr als eine Piste und ist geöffnet. Du landest aber auf einer Piste, die gesperrt ist. Konsequenzen wie oben, ...
    Hi Cumulus,

    was meinst Du mit Konsequenzen wie oben? Benötigt man eine Wiederstartgenehmigung?

    Ich vermute: Nein. Flieger einfach wie oben per LKW zum nächsten Flugplatz transportieren und dort starten, ist ja wahrscheinlich das, was die in Tempelhof gestrandete TB10 machen muss. Wenn man auf der falschen Piste gelandet ist, geht es natürlich auch ohne LKW, einfach zu der Piste rollen, die in Betrieb ist. Ich bin kein Jurist, aber § 25 LuftVG schränkt nach meiner Auffassung nicht die Möglichkeit eines Starts von einem zugelassenem Fluggelände ein, nur weil die vorherige Landung eine Notlandung war.

    Grüße
    Maik
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