Hallo,
>
> ...und dann in F anmelden. Das ist kein Problem, machen
> einige Freunde von mir. Und das ist auch nicht halblegal.
>
Das Anmelden eines ULs in F für einen Wohnsitz-Deutschen
mag natürlich in Frankreich vollkommen legal sein - ohne Frage.
>
> Der freundliche Herr beim LBA erklärt das gerne. Das hängt
> immer von der anmeldenden Behörde ab.
>
leider geht es darum aber garnicht :-)
Denn welches UL ich wie und unter welchen Voraussetzungen
in Deutschland fliegen darf, dass kann keine französiche
Behörde bestimmen!!
ULs mit ihren Zulsassungen und Lizenzen unterliegen
ausschliesslich den nationalen Regelungen des Landes,
in dem sie geflogen werden wollen.
(nur einige kleine Beispiele für D-Uls im Ausland :
- England, Spanien = Einfluggenehmigung)
- Schweden = Einfluggenehmigung & keine LP4-Ausnahme)
- Holland, Östereich = ELT Pflicht)
- Schweiz = keine BfU-95 ULs)
usw, usw...)
Und bisher galt m.W. für D eine Luftsportgeräte-Gastflugregelung
für den Betrieb von ausländisch zugelssenen UL - aber eben
nur für _nicht_ Erstwohnsitz-Deutsche.
Sollte sich das mittlerweile geändert haben, dann
wäre ich für wirklich "handfeste" und vor allem
gerichtsfeste Informationen sehr dankbar.
Aber die Aussage: "Der freundliche Herr beim LBA erklärt das gerne."
dürfte jedoch im Falle einer Ordnungswidrigkeits- oder gar
Strafverfahrens sehr wenig hilfreich sein ;-))
Wer Infos hat, bitte melden...
DANKE!!
:)
BlueSky9