Moin,
ich habe es irgendwo gelesen und finde es nicht mehr: Es gibt wohl inzwischen die Möglichkeit, anstelle von Höhen- und Fahrtmesser in mechanisch ein elektronisches Kombiinstrument als Primäranzeige legal zu nutzen, ohne besagte mechanischen Backups. Welche Geräte wären möglich? Oder muss das individuell zugelassen werden? Wo stünde etwas in der Zulassungsvorschrift?
Dankeschön,
Raller
Hallo auch,
Diese hier zum Beispiel?
Wie es rechtlich aussieht, dazu kann ich keine Aussage machen.
Gruß Patrick
http://www.ifd-net.com
schau in das Kennblatt Deines UL. Unter dem Punkt Ausrüstung steht bestimmt "mechanischer Höhenmesser und mechanischer Fahrtmesser" als Mindestausrüstung.
Bertus
Im Fliegermagazin war ein Booklet.
Da heisst es nur das Höhe Kurs und Geschwindigkeit sowie Zeit angezeigt werden müssen.
Nicht jedoch womit!
Rüdiger
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