Hallo,
um nach Holland un Österreich zu fliegen brauche ich ein ELT. Da ich aber auch viel in D fliege, wollte ich es nicht fest einbauen.
Beim Aeroversand Hamburg wird folgendes geschrieben:
Für Flugzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2009 ist auch ein portables Gerät zulässig. Dafür ist kein Einbau erforderlich. Das Gerät (Kannad 406 Integra AF) wird in eine Seitentasche o.ä. im Flugzeug gesteckt und im Notfall manuell aktiviert, der Crash-Sensor ist bei dieser Art der Nutzung nicht aktiv. Das Integra AF enthält aber auch einen Crash-Sensor und kann mit Hilfe des mitgelieferten Zubehörs fest eingebaut werden.
Stimmt das?! Muss die Antenne montiert sein, oder nur dabei haben?
Gruß
Gerd
möchtesogern schrieb:Naja, da scheint Frau B. * nicht mehr auf der Höhe der Zeit zu sein:
Beim Aeroversand Hamburg wird folgendes geschrieben:
"NCO.IDE.A.170
Notsender (Emergency Locator Transmitter, ELT)
a) Flugzeuge müssen mit Folgendem ausgerüstet sein:
1. einem Notsender (ELT) beliebigen Typs, wenn für sie erstmals am oder vor dem 1. Juli 2008 ein Lufttüchtigkeitszeugnis ausgestellt wurde;
2. einem automatischen Notsender, wenn für sie erstmals nach dem 1. Juli 2008 ein Lufttüchtigkeitszeugnis ausgestellt wurde, oder
3. einem Rettungsnotsender (Survival ELT (ELT(S)) oder einem am Körper getragenen Notfunksender (Personal Locator Beacon, PLB), der von einem Besatzungsmitglied oder einem Fluggast getragen wird, wenn das Flugzeug für eine höchstzulässige Fluggastsitzanzahl von sechs oder weniger zugelassen ist.
b)
Notsender (ELT) eines beliebigen Typs und PLB müssen gleichzeitig auf den Frequenzen 121,5 MHz und 406 MHz senden können."
Diese Regelung gilt natürlich nicht für Annex II- Luftfahrzeuge. Auf der anderen Seite wäre man mit der Erfüllung dieser Vorgaben auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus kann es von dieser verbindlichen EU-Verordnung national abweichende Bestimmungen geben. Inwieweit diese allerdings überhaupt noch rechtsverbindlich sein können, wird sich nur in einem gerichtlichen Verfahren erweisen.
Michael
*) Möglicherweise die Ehefrau vom Chefredakteur des FMs
Laut Schreiben vom LBA können es mehrere benutzen, allerdings muß sichergestellt sein, daß unter der hinerlegten Notrufnummer erfragt werden kann, in welchem Flieger es gerade verbaut ist.
Frau B. weiß, ebenso wie ihr Mann, dass die zitierte EU-Vorschrift ab 26. August 2016 gilt...
Thomas Borchert schrieb:Ja eben ...
Frau B. weiß
Michael
Also, nochmal für Doofe (oder Streitlustige oder was weiß ich) und mit Bonus-Infos:
Ist das, was von der Website des Aeroversand zitiert wurde, geltendes Gesetz? Ja
Ist NCO.IDE.A.170 geltendes Gesetz? Nein. Erst ab 26. August
Ist also der Stand auf der Website des Aeroversand veraltet? Nein
Braucht man derzeit ein ELT in den Niederlanden? Nach allem, was ich weiß: Ja
Muss das fest eingebaut sein? Nein
Wird NCO.IDE.A.170 als europäische Vorschrift ab 26. August auch in den Niederlanden gelten und dann also ein PLB ausreichen? Ja
Wird man dann einen PLB in Deutschland registrieren können? Bis jetzt sieht es nicht danach aus.
Wenn man einen PLB hat und dieser, wie derzeit üblich, in UK registriert ist, muss der dann auf D umregistriert werden, wenn D das irgendwann mal ermöglicht? Ja, so haben die Briten das angekündigt. Das erfordert leider eine Umprogrammierung der Länderkennung bei Hersteller oder bestimmten Händlern sowie eine Neuregistrierung. Aber wann das so ist, ist nicht absehbar.
Hallo,
>
> Braucht man derzeit ein ELT in den Niederlanden? Nach allem, was ich weiß: Ja
>
Korrekt.
Nur "sailplanes, hanggliders, paragliders and balloons" sind in NL von der ELT-Pflicht
ausgenommen.
>
> Muss das fest eingebaut sein? Nein
>
Achtung!
Es kann ein sog. ELT-S sein (Survival ELT) zum herausnehmen / mitnehmen,
jedoch explizit _kein_ PLB (leider).
"
PLBs (personal locator beacons) are no ELT, so they are no alternative, especially not for
aeroplanes and helicopters with an ELT mandate. A PLB will not be activated by impact and
is not crash-proof. Moreover in the databases of rescue co-ordination centre (RCC) there is
no connection between an aircraft with information about the maximum number of occupants
and the specifications and registration of the aircraft.
"
Das ist zumindest im Moment noch Stand der aktuellen AIP NL.
Was sich da im Sommer ändert werden wir dann sehen :)))
BlueSky9
Thomas Borchert schrieb:Doof ist derjenige, der aus reiner Pflichterfüllung, nach (noch kurze Zeit) geltendem Recht ein "großes" ELT kauft.
Also, nochmal für Doofe
Nicht ganz aufrichtig und fair ist ein Händler, der die kommende Vorschriftenänderung - wie schnell ist es August - so einfach unterschlägt ...
Michael
Torquato Tasso!
Hallo,
>
> Nicht ganz aufrichtig und fair ist ein Händler, der die kommende Vorschriftenänderung -
> wie schnell ist es August - so einfach unterschlägt ...
>
Naja - aber deutlich schlimmer finde ich, wäre (im Moment) zu behaupten,
man solle doch einfach mit einem PLB nach Holland fliegen!
Und ob ich in NL oder AT mit irgendjemandem (vor Gericht) die Diskussion
führen möchte, ob doch ein PLB ausreichend sei oder nicht... hmmm... kein Ahnung... ;-))
BlueSky9
Ich habe einen Kollegen der beim BAKOM arbeitet (Schweiz). Zum Thema Festeinbau hat er nach Rücksprache mit seinen Arbeitskollegen auch keine verbindliche Vorschrift gefunden. Interessant war seine Bemerkung in Bezug auf Fehlermeldungen. Im GA-Bereich ist die Anzahl erschreckend hoch.
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