Handquetsche/Funkscanner

Forum - Technik & Flugzeuge
  • sukram schrieb:
    ...ULer natürlich Ausnahmen hinsichtlich der Verwendung sogenannter Handquetschen...
    Ich befürchte die Bundesnetzagentur wird dies anders sehen.

  • Hallo,

    >
    > Darüber hinaus gibt es für uns ULer natürlich Ausnahmen
    > hinsichtlich der Verwendung sogenannter Handquetschen.
    >

    Ja, damit ist aber eine Ausnahme für die Verwendung von
    luftfahrzertifizierten Geräten (z.B. EASA Form ONE) gemeint.

    Trotzdem benötigen auch die "Ausnahmegeräte" eine Betreibserlaubnis!

    Für das ICOM IC-A6E z.B. gibt es aber m.W. keine deutsche Betriebserlaubnis.


    (Nein, ich will keine Diskussion über deutsche Gesetze und deren
     Sinn oder Unsinn hier lostreten - Ich wollte lediglich die Fakten
     zusammenfassen. Wie jeder Einzelne damit umgeht, ist mir vollkommen
      Wurscht :)  Solange er nicht behauptet, der Betrieb eines IC-A6E
     in D sei "legal" nur aufgrund einer Art "Ausnahmeliste"  ;-)



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