Auflastung eines UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo,
    als Neuling in Sachen UL und Technik mal ne Frage, die auf die schnelle nicht durch Google und der Forumssuche beantwortet werden konnte:
    Wenn ein bestimmtes UL 450Kg MTOW hat inkl. Rettung, der Hersteller aber die rechtlich mögliche Auflastung auf 472,5Kg nicht durchgeführt hat, gibt es die Möglichkeit, per Einzelabnahme trotzdem aufzulasten? Ich habe ein paar Artikel gefunden, in denen es um diverse Prüfungen etc ging.
    Hat das hier schon mal jemand probiert?
    Mir ist klar, das es schon ein großer Aufwand ist und nicht an einem Nachmittag erledigt wird, aber etwas mehr Details wären schön.
    Danke,
    Raller
  • Moin Raller,

    wende Dich doch einfach mal an den DAEC oder DULV. Das jeweilige Technikreferat
    kann Dir mal ganz genau sagen, was Du für einen Aufwand betreiben musst und
    mit welchem Gewicht z.B. Du die Flächen belasten musst um 472,5 kg MTOW
    zu erhalten.

    Und natürlich kannst Du per Einzelabnahme Dein Gerät auflasten. Die Frage ist halt,
    ob sich der Aufwand für ein UL lohnt.

    Bei sowas geht man zum Schmied... und fragt nicht das Schmiedlein...

    Martin
  • Hallo Martin,
    danke für den Tipp, das werde ich mal versuchen.
    Dazu gleich die nächste Frage:
    Es gibt wohl für einen bestimmten Typ eine Zulassung, entweder DAEC oder DULV. Kann ich unabhängig von der originalen Zulassung den Verein auswählen oder bin ich gebunden?
    Danke,
    Raller
  • hast eine PN
  • flugtaxi: <Bei sowas geht man zum Schmied... und fragt nicht das Schmiedlein...>

    Ham die früher bei den ersten Tour-de-France-Rennen auch gemacht, weil sie das Rad selbst reparieren mußten,  wenn der Rahmen brach.

    Aber was soll der Schmied mit einem modernen Kohlefaser-Epoxy-Gemisch anfangen?

    Auf 1.200 °C erhitzen?

    Dann doch lieber gleich in die CZ fahren.

    Konstruktiv:

    Die zulässigen positiven wie negativen g-Kräfte mit 472,5 kg multiplizieren, wobei Du das Flügelgewicht abziehen darfst, da lt. Definition die Flügel nicht in die Rechnung eingehen, da man annimmt, daß sie sich ganz gut selbst tragen können. Dann mußt Du den geometrischen Flächenschwerpunkt und den geschwindigkeitsabhängigen (v²) Auftrieb ermitteln oder eine genaue Auftriebsverteilung, um so per zu erstellender Biegelinie auf die realn Kräfte zu kommen, die auf Ober- und Untergurt einwirken (das Ganze x 1,5 Sicherheitfaktor und bei Faserverbundweise nochmal mit 1,15 multiplizieren = Ges.-Faktor 1,725 als eff. zulässige Bruchlast). Die für Material-Gleichheit (Ober- und Untergurt) dabei zulässige Obergurt-Druckkraft beträgt nur etwa 80% der getesteten Material-Zugkräfte, was real bedeutet, daß die Obergurte in ihrer Querschnitts-Dimension vergrößert werden müssen, da Material mit höherem E-Modul i.d.R. nicht zur Verfügun g steht, weil das maximal widerstandsfähigste ohnehin verbaut sein dürfte. Bei den Sitzen und deren Befestigung kommen nochmal g-Zuschläge hinzu, und so geht das endlos weiter, bis du dem Wahnsinn nahe bist, geschieden und / oder arbeitslos  ...oder Absolvent der TH Aachen.

    Lass′ es!

    hob

  • Hallo Raller,

    wenn der Hersteller bereits eine Auflastung mit allen Lasttests usw gemacht und alle Umbauten die notwendig sind, definiert hat, gilt es nur mehr festzustellen welche Arbeiten an DEINER Maschine fällig wären um auch mit dem höheren TOW fliegen zu können. Wenn der Hersteller dies nicht gemacht hat, wird er seine Gründe haben 1.) weil es schlicht technisch für diese Type nachträglich nicht möglich ist 2.) weil es ihm zu teuer ist - ich bezweifle, das du ihm das bezahlen würdest, denn nur er hat die Daten und weiß welche Tests und Umbauten zu machen wären. Also ich denk - vergessen.

    LG Flugherb  


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