Hallo,
> Das ist nicht richtig.
doch.
> §88 (4) TKG wäre da dann völlig überflüssig.
Nein.
Du hast möglicherweise aus der Fromulierung heraus den
Sinn von §88(4) etwas falsch interpretiert.
§88(4) macht den "Kapitän" zu einem möglichen Adressaten,
_obwohl_ er selbst am "Telekomunikationsvorgang"
_nicht_ teilgenommem hat!
Das ist schon alles.
> Die Nachricht an sich ist beim Sender und Adressat(en) jeweils vor dem
> Senden und nach dem Empfang außerhalb des Geltungsbereiches des TKG.
Nein, ist sie nicht.
Zumindest nicht im Sinne eine direkten inhaltlichen Veröffentlichung/Weitergabe.
Aber ich will hier bitte nichts mehr zu schreiben, denn das ist einfach
zu blöd!
Die gesetzlichen Regelungen dazu sind in der BRD sehr einfach und glasklar!
Wie jeder persönlich damit umgeht ist mir eigentlich total wurscht!
:-)
BlueSky9