Wie lange hält ein Propeller

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Mönsch Markus,
    das war aber wieder nur für Fachleute.
    LuftBO §30, ist aber richtig, dass sowohl DULV als auch DAeC das Führen eines Bordbuchs für Schulflugzeuge voraussetzen. Generell ist dies für UL jedoch nicht vorgeschrieben. Daher könnte auch eine TBO für einen Propeller vom Grundsatz her nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Denn Bordbücher müssen für ULs generell nicht existieren.
    Was natürlich noch immer nicht die Frage beantwortet...wie lange ein Propeller hält.
    In Stunden kann ich leider keine Angaben machen. Generell aber keine schlechte Frage.
    Er hält, bis er nicht mehr hält. Also, würde er abfallen, hat er bis kurz vor dem Abfallen gehalten :)

    EDIT: Wir bilden übrigens Rücklagen für anstehende TBOs und kalkulieren diese folglich auch in unseren Charter- und Schulungspreis ein. Nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht...
  • Hallo!

    Seite 2 des DAeC Ausbildungshandbuchs:

    ------------------------------------------------------
    Das AHB soll Arbeitshilfe, Anleitung und Leitfaden
    für eine einheitliche Ausbildung und deren
    Dokumentierung sein.
    ------------------------------------------------------

    Arbeitshilfe, Anleitung und Leitfaden!!!
    Mehr nicht.


    Deutlich konkreter:

    ------------------------------------------------------------------

    LuftBO
    § 30 Bordbuch
    (1) Für jedes Luftfahrzeug mit Ausnahme der Luftsportgeräte ist ein Bordbuch zu führen.

    ------------------------------------------------------------------

    Die LuftBO kennt keinen Unterschied zwichen Schul- oder Spass-UL.
    Den gibt es nämlich m.E. auch nicht.


    > Er hält, bis er nicht mehr hält.

    Genau so sieht′s aus :-)

    (Der geneigte Halter wird aber sicher "vor dem Abfallen" schon
     mal etwas untenehmen werden)


    BlueSky9
  • Gehe nie zu Deinem Fürst,

    wenn Du nicht gerufen wirst.

    Das gilt auch für dämliche und die Pest sowie Cholera aufscheuchende Fragen in einem Fliegerforum. Denn die Pest ist des Nachts gekommen; mit den Elchen über das Haff geschwommen.

    Die Technik ist nämlich nur so gut, wie die Menschen, die damit umgehen und sie warten, hegen und pflegen. Genau hier ist Eigenverantwortung gefragt, und natürlich auch Wissen. Die kann und wird einem keiner abnehmen, außer man zahlt dafür. Mit die Dummen ist Gott und große Teile dieser "ehrbaren" Abzockgesellschaft. Die muß man nicht erst mit der Nase auf neue Einnahmen-Ideen und -Quellen stoßen.

    Aber macht mal ruhig so weiter- erste Erfolge des deutschen vorauseilenden Führer-Gehorsams zur vermeintlichen Erleichterung per Rückdelegation von Verantwortung liegen bereits wie folgt vor:

    Heute auf N24 21.05 Uhr: "Winzige Welten - Faszination Modellbau"

    ...und was erzählt da ein Luftfahrtgernegroß dem erlauchten Kamerateam? Ja natürlich, daß sie ein Hauptflugbuch führen wie die "richtigen" Flieger, mehr oder weniger *freiwillig*, um jederzeit vereinsintern dokumentieren zu können, wer im Falle von evtl. Lärmbeschwerden von natürlich tiefgrünen und stets systemverteuernden Lehrern etc. mit welchem Modell wann geflogen ist. Anderen Ortes heißt das Datenvorratsspeicherung.

    ...und per Titelblatt macht die Zeitschrift modellflieger, Heft 03 Juni/Juli 2015 (gestern im Briefkasten) auf mit "Großmodellzulassung: Was man wissen muß."

    Nun ja, nichts wird besser und schon gar nicht sicherer; man wird nur abgezockt, rund um die Uhr. Wie die Schwimmer u.a. bei Rotax zeigen, sind die Abzocker keinesfalls klüger als die User, die gefälligst zu zahlen haben und als kostenlose Beta-Tester eh mißbraucht werden.

    Trotzdem würde ich mal auf Kerben in der Leading Edge - Profilnase - des Props achten; diese Risse (wenn vorhanden) sind keinesfalls selbstheilend - auch nicht, wenn unter Lack versteckt, sondern sie stellen eine gar nicht so harmlose Gefahr dar, die im medizinischen Bereich fortschreitende Erkrankung genannt wird. *Wenn* so′n Blatt mal steigen geht, reißt die Unwucht den Motor raus, ähnlich konsequent, schnell und gründlich, wie Flattern die Mühle zerstört.

    hob

  • Arbeitshilfe, Anleitung und Leitfaden!!!
    Mehr nicht.
    Das sieht zumindest so aus. Allerdings sollte man beachten, dass die Verbände Beauftragte des BMVBS sind. Inwiefern sie nun - rein rechtlich gesehen - eigene Regeln in die Welt setzen bzw. Gesetze "erweitern" und durchsetzen dürfen oder können, weiß ich ehrlich gesagt nicht zu 100%. Da sollte man, wenn man es denn darauf ankommen lassen will, einen Anwalt zu Rate ziehen. 
    Rein von den betrauten Aufgaben her, ist es jedoch recht wahrscheinlich, dass die LuftBO - insbes. §30 - gilt. Und zwar für alle UL. Denn letztendlich sind die Verbände lediglich dazu beauftragt worden Muster- und Verkehrszulassungen zu erteilen, Berechtigungen zu erteilen, Erlaubnisse für die Ausbildung zu erteilen, den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und/oder Geländen zu beaufsichtigen, die ausschließlich (!) dem Betrieb solcher dienen und eben Kosten nach Kostenverordnung zu erheben. Mehr nicht.

    PS.: Trotzdem sollte man - vor allem als Flugschule - strikt nach AHB ausbilden und auch nach AHB agieren und den Bogen nicht überspannen. Meiner Meinung nach sind die Verbände (zumindest einer der beiden ^^) keine Flugverhinderer, sondern Flugbefürworter. Man sollte in erster Linie zusammen und nicht gegeneinander arbeiten. Wir zumindest, haben sehr gute Erfahrungen mit "unserem" Verband gemacht und uns gefällt die Zusammenarbeit wirklich sehr gut. Das sind halt Leute, mit denen man auch mal reden kann. Kurze Dienstwege, persönliche Ansprechpartner, guter Service. Eben das Gegenteil einer Behörde. Und das ist auch gut so :)
  • Hallo Markus,

    100% Zustimmung!!!


    BlueSky9
  • *Wenn* so′n Blatt mal steigen geht, reißt die Unwucht den Motor raus, ähnlich konsequent, schnell und gründlich, wie Flattern die Mühle zerstört.
    Tut mir furchtbar gerne leid, Hob, aber da muss ich dir widersprechen. :-)
    Theoretisch hast du natürlich recht, aber:
    Bei dem Gerappel wirft der RODDAX schneller seine Vergaser weg, als du (und ich) die Zündung abschalten können, und bleibt stehen. Und das bevor der Rotaxträger Schaden nimmt.
    Du kannst dann noch schön geradeaus im Rübenfeld landen. O.K., die Radschühchen fanden das nicht so prickelnd. (Meine eigene Erfahrung, als sich beim Start eines von 3 Propellerblättern verabschiedete.)

    Gruß
    Pedro
  • In Sachen TBO und UL steht im Fliegermagazin (5/2015) grad ein ganz guter Artikel vom RA Winkler. Werds hier jetzt nicht verlinken dürfen. Demanch sind TBO-Zeiten bei UL  rechtlich nicht bindend.... somit auch nicht bei Propellern..... gesundes Augenmaß ist hier von nöten. Wenn ich sehe, mit was für Fragmenten sich die werten Kolegen zum Teil noch todesmutig in den Himmel ziehen lassen.... schon erstaunlich, dass das immer so lange gut geht..

    Grüße!

    Vstöpm
  • ...naja wortwörtlich schreibt er am Ende des Artikels, den ich mir soeben zur Hand genommen habe "völlig in den Wind schlagen sollte man die Hersteller-Empfehlungen also keineswegs".
  • Carlson und TeeJay, es geht ja auch eigentlich gar nicht darum, einen defekten Prop nicht tauschen zu wollen, sondern darum, einen Prop, der noch in Ordnung ist, und nur seine Herstellervorgabe einer TBO überschritten hat, nicht tauschen zu MÜSSEN. Genau wie bei den Motoren, ich überprüfe regelmäßig die Gummiteile auf Versprödung oder Risse, tausche aber nicht jede Leitung nach 5 Jahren. Wenn ich nach drei Jahren merke, das ein Schlauch, oder eine Leitung nicht mehr astrein ist, dann fliegt sie raus. ...im Zweifelsfall jemanden fragen, der sich auskennt.

    Gruß,

    Volker

  • Öhm, bitte an welcher Stelle hab ich gesagt, das man offensichtliche defekte Propeller nicht austauschen sollte??? Ganz im Gegenteil und noch mal zur Klarstellung: In dem Artikel ging es um die rechtliche Einschätzung der TBO. MIR ist es viel wichtiger, den aktuellen Gesamtzustand des Flugzeuges, nicht nur des Propellers an sich, zu beurteilen. Es ist komplett unwichtig, ob der Prop noch 3 Jahre TBO hat, wenn er schon in "Fetzen" an der Narbe klebt. (das meinte ich mit den Todesmutigen, die lt. Handbuch des Gerätes ja noch fliegen dürfen, aber nicht erkannt haben, dass das eigentlich ziemlich töricht ist) Und natürlich ist es nicht unvernünftig, sich an Herstellerangaben zu richten. Sie liefern aber auch nur Anhaltspunkte. Stichwort: Hirn einschalten, sehen, verstehen und ja, möglicherweise ist es "lebensverlängernd" wenn man den Zustand des Objektes als fluguntauglich einschätzt, gleichwohl die nächste Wartung lt. Handbuch noch etwas hin ist.

    CU

    Carlson
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