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Forum - Technik & Flugzeuge
  • ich habe mal aus einer etwas älteren Aerokurier mal rauskopiert... ich denke mehr muss dazu nix gesagt werden:


  • Aerokurier mal rauskopiert.
    UL unterliegen (noch) nicht dem Part M!!! Es gibt keinen verpflichtenden Instandhaltungsplan, der Wartungen, Kontrollen, Teilewechsel bzw. -revisionen usw. vorschreibt!
    Die diesbezüglichen Angaben von Motoren- und Zellenhersteller sind bestenfalls Empfehlungen, die sich allerhöchsten auf die Garantie/Gewährleistung auswirken können.
    Ein luft- und versicherungsrechtliche Relevanz haben sie nicht.

    Michael
  • Es gibt keinen verpflichtenden Instandhaltungsplan,...
    hm.. da das Handbuch und damit die Vorgaben zur Wartung Teil der Zulassung sind, bin ich mir da nicht sicher!

    Zumindest in den meisten neueren Dokumentationen wird dabei bzgl. der Motorenwartung auf das Wartungshandbuch von Rotax verwießen und damit dieses Bestandteil der Zulassung...! Was das heißt, kann FD bestimmt genauer Beschreiben!
  • Nach der Aerokurier-Fotokopie von TeeJay weiter oben können der Flugzeughersteller oder Rotax jegliche Garantie verweigern. Es heißt also nun: Brille=Fielmann und Motor=Rotax, meint das dort auch erwähnte LSGB. Na, dann war die Firmenpoltitik des "Heiligen" ja goldrichtig, wenn ein Beauftragter beim Wort Motor ausschließlich an Rotax denkt ...und die Luftfahrtpresse das als Referenz angibt.

    ...und Rotax-Franz kommt vom Crosssport her, ist *Auto*didakt, wie er mir mal erzählte, was keinesfalls nachteilig sein muß, eher umgekehrt. Für die Leute hier ohne Großes Latinum, wie TeeJay bzgl. seiner gelegentlichen Wortwahl als Lesbarkeitsvoraussetzung vorgeworfen wurde: Die Vorsilbe Auto heißt "selbst". FD weiß das natürlich auch in (alt-?) griechisch, also noch eine Stufe originärer.

    Die dort von Franz geforderte komplette Motor-(Wartungs-)Dokumentation betreffend: mit oder ohne Notar?

    Gruß hob
  • Jeder hat die Freiheit mit seiner privat genutzten Maschine zu tun und zu lassen was er möchte dahingehend hat Michael schon Recht. Aber: Keiner von uns hat Lust auf dem Grabstein stehen zu haben "Ich hatte Recht!" oder schlimmer: Prozesse zu führen, die dann enden wie dies hier: (http://www.derwesten.de/staedte/arn....lagt-aimp-id10404957.html)

    Wo fängt die Grenze an, wo hört diese auf? In Haltergemeinschaften haftet jeder quasi wie bei einer GbR vollumfänglich für den Mist des anderen was die Verpflichtungen als Halter anbetrifft. Ich zumindest gehe bei unklaren Sachlagen immer vom Worst-Case aus und passe entsprechend mein Verhalten drauf an... klappt vielleicht nicht immer... aber that′s life!
  • Das Ganze erinnert mich an damals, als dieser aufmüpfige Mönch seine aufrührerischen Ideen an die Kirchtür nagelte. Nur ist hier nicht ganz klar, wo und wer die Reformer und die Konservativen sind.
    bb
    hei
  • Was hat der Fall im Link mit UL-Wartung zu tun?
    Es gibt da keine Vorschriften, es braucht nicht mal eine L-Akte.
    Wenn ich sage Ölwechsel ist gemacht, dann ist  das so. Punkt.
    Das kann keine Ablehnung von Versicherungsleistungen bewirken. Wenn behauptet wird ich hätte Wartungsmängel zugelassen, dann muss das bewiesen werden, und das dies ursächlich war. Nicht ich muss etwas beweisen.

    Rüdiger

    Nur keinen vorausseilenden Gehorsam.
  • Lieber TeeJay, irgendwie hast Du tatsächlich tiefsitzende Angstzustände mit denen Du leben musst. Bei Deinen Beiträgen zieht sich nämlich so ziemlich von Anfang an die Angst vor Versicherungen und vorm Staatsanwalt wie ein roter Faden hindurch. Die Furcht durch Dein Hobby Haus, Hof und Huhn zu verlieren. Ich kann für Dich nur hoffen dass dies in Deinem restlichen Leben, also dem ausserhalb des Cockpits, nicht so der Fall ist. Es tut mir manchmal schon fast weh wie verzweifelt Du nach Eventualitäten suchst. 
    Die Sache ist doch ganz einfach. Fühlst Du Dich "sachkundig" und Du hast Lust dazu dann mach an Deiner Maschine was immer Du willst. Du musst es aber nicht. Genau so gut kannst Du sie einer anderen "sachkundigen" Person geben oder die Angst sogar bis dorthin treiben dass Du ausschliesslich einen superausgebildeten FLugzeugmechanikerobermeister an Deinen Flieger lässt. Alles absolut Dein 
    Problem. 
    Regieren Dein Leben eigentlich die Versicherungen? Das fände ich für Dich ziemlich schade, ehrlich.
    Ich hab noch nie ein Flugbuch geführt oder sonstwas in der Richtung. Auf meiner persönlichen Pilotenseite habe ich keine Ahnung wieviel Stunden ich im Leben geflogen bin oder, noch schlimmer, wieviel Starts und Landungen ich eventuell hinter mir habe. Interessiert mich keinen Pups. 
    Aber ich weiss, auch wenn ich kein Buch führe, immer genau wann meine Maschinen eine Wartung nötig haben. Das muss aber weiss Gott nicht jeder so handhaben. Wirklich nicht. Mir gefällt es so und das sind eben diese Freiheiten die es absolut zu verteidigen gilt. Wenn ich mal so zu denken anfange wie Du höre ich sofort mit der Fliegerei, ach was sag ich, noch besser mit dem Leben auf... ;-) . Versicherungen, die Diktatur der Neuzeit.... also wirklich!
    Und auf Garantieleistungen verzichte ich sowieso. Ich repariere meinen Krempel selber. Übrigens bin auch ich völliger Autodidakt.

    Gruss Stephan

  • @Rüdiger: Naja ich finde der genannte Fall zeigt ziemlich deutlich, dass bei einem Unfall die Hinterblieben sehr wohl Pilot und unter Umständen auch den oder die Halter in Anspruch nehmen können, wenn diese es mit der Wartung und Lufttüchtigkeit weniger Ernst nehmen. Und ein Halter haftet unter Umständen nach BGB §823 komplett sofern Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Ein dummer Bordbucheintrag über einen Mangel kann unter Umständen reichen, wenn diesem nicht nachgegangen wird. Hier dient der Nachweis zum Selbstschutz denn wenn BFU oder Hersteller feststellen: Ja es lag eine Fehlfunktion oder ein defektes Bauteil vor, gleichzeitig aber zu Protokoll geben, dass dieses aber im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wartung durch hinreichend sachkundiges Personal leicht hätte feststellt und behoben werden können.





    @Stephan: Bitte nicht falsch verstehen. Es geht nicht um Versicherung. Es geht um Verantwortung! Wenn Du das privat für Dich und Deinen Flieger so machst und fachlich auch kannst, dann ist alles okay und auch im gesetzlichen Rahmen. Und ich kenne sehr viele, die Ihre Maschine genauso sehr liebevoll und gewissenhaft in Stand halten und hätte da auch kein Problem einzusteigen. Bei anderen hingegen würden mich keine 10 Pferde dazu bringen mitzufliegen - in medio stat virtus.
  • Von was für einem Bordbuch redest Du? UL′s haben kein Bordbuch, es gibt nichtmal eine Vorschrift dies zu führen. Das einzige "Buch" das Du beim UL führst ist Dein Flugbuch. Und da kannst, mußt Du aber keine Wartungen eintragen.

    Ich bin da insgesamt bei Stephan. Du vermischst hier häufig offensichtlich einiges.....
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