Preis Benzinpumpe 912 bei Franz

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo alle zusammen,

    ich meine das Fd schon recht hat und bei seiner IG zur vermeidung der "Zertifizierung von Ul′s" bin ich sovort dabei.

    Grundsätzlich und mal meinr Meinung nach, ist es ganz klar das der Verkäufer eines Bauteiles in diesem Fall einer Benz. Pumpe, immer den Hinweis geben wird (schriftlich) das es eben nicht dem "originalem" des "Triebwerksherstellers" oder gar alten Boxermotörles entspricht. (nebensatz gesprochen klar gleiche Nummer passt scho) Würde er das nicht hätte er ja gleich mehrere Themen
    - Klagen der Vertreiber von Original Parts (die möchten Qualitätssicherung und Preise halten Beim Vertragshändler gibts sogar "zertifiziertes Scheibenwischwasser extra für Xenonscheinwerfer")
    - Eventuelle Haftung für einen nicht geprüften Verwendungszweck
    Nun ist es ja so das wenn wir mal betrachten wie die Meinungen hier unter den Fachleuten schon auseinander gehen, wie soll dann ein Verkäufer von Autoteilen die Situation einschätzen. Wenn Ihm jemand fragt ob sein Bauteil für die "Luftfahrt" freigegben ist. Da denkt der doch an so was wie A320

    Und wenn der Käufer alles zu 100% absichern will dann bleibt ihm nur der Gang zum OEM. Der Vertragshändler eines Kfz verbaut auch jur Teile die aus seinem Sortiment kommen, auch wenn diese Z.b. von ATEnhergestellt werde. Sollte etwas passieren versuchen sich immer alle ganz schnell zu verkrümeln und jeder weis sovort warum er nicht schuld ist.
    Meine Erfahrung ist man bekommt keine 100% im Leben, handelt mit Verstand und Fachkenntnis, so war und ist das mit den Luftsportgeräten gedacht. Verantwortlich in allerletzter Instanz sind wir selbst. Ausser ihr lasst alles aber auch wirklich alles machen. Und selbst dann sitzen wir immernoch selbst drin.
    Ach ja OEM′s wechseln die Bezugsquellen Ihrer Zulieferer im unter auch weil das Produkt des Mitbewerbers um 0,5 Cent günstiger ist.

    Sorry ist viel geworden

    Gute Landungen Georg

     


     
  • Immer dieses Halbwissen!

     Ein Blick in das AHB für Flugschulen hilft weiter:

    Jedes Luftfahrzeug muss vor jedem Flug einer Klarkontrolle unterzogen werden, deren Mindestumfang in einer Klarliste festgelegt ist, welche der Hersteller in seinem Betriebshandbuch für einen sicheren Betrieb fordert.
    Ein Luftfahrzeug ist einen geplanten Flug „Flugklar“, wenn es lufttüchtig, entsprechend den Anforderungen des Fluges ausgerüstet und mit den erforderlichen Betriebsstoffen versorgt ist; wenn es so beladen ist, daß die Betriebsgrenzwerte eingehalten werden, die Nutzlast ordnungsgemäß untergebracht ist und die vorgeschriebenen Papiere sich an Bord befinden.
    Das Luftfahrzeug ist lufttüchtig, wenn es ordnungsgemäß gewartet ist. Auch müssen die vorgeschriebenen Wartungen, Überholungen, die durch Beschädigung notwendig gewordenen Reparaturen sowie Änderungen und die von der Zulassungsbehörde zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit angeordneten Nachprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt worden sein.
    Der verantwortliche Flugzeugführer ist durch die Kontrollen des T.B. nicht entlastet. Er hat sich unabhängig davon bei der Vorbereitung eines Fluges zu überzeugen, daß das Luftfahrzeug flugklar ist. Dazu gehört auch, daß die festgelegten Kontrollen und vorgeschriebenen Nachprüfungen bescheinigt sind und sich der letzte gültige Nachprüfschein an Bord befindet.

    Comco schreibt in seinem C42 Betriebshandbuch hinsichtlich Wartungen und Überholung lediglich folgenden Satz und dürfte damit fein raus sein:
    Achtung:Wartungshinweise im ROTAX Operator′s Manual beachten!

    Im Manual von ROTAX stehen zur TBO dann:

    After reaching this time limit, the engine has to be shipped to an authorized ROTAX overhaul facility. For an overhaul, the engine must be removed from the aircraft, be cleaned, preserved and all openings to be closed to prevent entering of contaminants.
    für den 912er UL reicht die Spanne abhängig vom Alter und Nummer von 600 bis 2000 Stunden. 

    So mein lieber Bluesky jetzt darfst Du mal selbst anfangen zu überlegen wie sich für eine Versicherung oder Unfallopfer so ein Unfallbericht liest:

    http://www.bfu-web.de/DE/Publikatio....df?__blob=publicationFile


    Und nimm mal hilfsweise dieses Urteil als Gedankenstütze hinzu:

    http://www.derwesten.de/staedte/arn....lagt-aimp-id10404957.html

    Noch Fragen?

    Uns als UL Piloten geht es immer  - egal ob gewerblich oder privat - um Haftungsminimierung. Ich kann Schläuche aus dem Baumarkt verbauen, aber dann muss mir klar sein, dass ich dafür die Verantwortung trage. 

    Der Mehrpreis vom Hersteller oder zertifizierten Lieferanten (Echorisierung) fängt eben diese Garantie ab, dass dieser dann bei einer Fehlfunktion auch Verantwortung übernimmt (hoffentlich). Und so ist auch die Aussage von Pierburg oder Ruddi zu verstehen. Technisch sind diese Teile womöglich identisch und funktionieren vielleicht sogar besser... aber rechtlich hält der andere eben den Kopf hin.

  • Naja, wenn Ruddies sagen würde, daß die Pumpe nicht für einen Rotax 912 geeignet wäre, würde ich ihnen ihre eigene
    Webseite unter die Nase reiben.


  • @FD würde mich ja freuen wenn Du recht behalten würdest. Aber ein Richter hat es nun mal schwer zu verstehen warum ein Reise UL wie eine kleine Echo aussieht. Im gleichen  Luftraum sich bewegt und fast alles auch gleich macht.   Dann noch die LSA  die sehen doch auch aus  wie UL und sind (einige) baugleich   
    Das mit dem obsiegen ist keinesfalls sicher. Der Richter  ist vielleicht kurz  vor der Rente und rafft die ganzen Nuancen eh nicht und folgt dem  Motor  - Gutachter, der ja jetzt schon mit erhobenem Zeigefinger dasteht.  
    Das sieht man schon an den LTA s , da wird auf UL keine Rücksicht genommen. Im Gegenteil habe den Eindruck die fangen mit dem Reglementieren schon ohne EASA schon mal an. 
    Im Zweifel sagen die einfach es weicht vom Muster ab. Hättest es ja neu zulassen können. 
    Also Baumarktschläuche können durchaus  bis auf das komplette  Privatvermögen durchschlagen.
     
    Ne, Ne  da gibt leider nichts rechtssichers .  

  • Hallo Allerseits, über recht haben und recht bekommen ist doch genug geschrieben worden.die ul-scene wünscht sich verwaltungsfreiheit, möglichst wenig kontrollen bei wartung und betrieb.unzertifizierte geräte und eine große bewegungsfreigheit im heiligen luftraum. aber wenn es um die verantwortung eigener handlungen,wie z.b. bei der schrauberei geht, dann geht den "flugzeugmechanikern" die düse. entweder camo oder garage. im streitfall werden bei der untersuchung d.die bfu die kausalen zusammenhänge vielleicht berücksichtigt. aber ob schwimmerlieferanten oder der schlosser um die ecke wirklich heran gezogen werden,hängt von guten anwälten und wie meist vom portomonaie der kläger ab.ich meine, entweder leb ich damit ,das ich mir die ersatzteile irgendwo besorge, oder ich bring die mühle in ein ltb meines vertrauens. wir bewegen uns rechtlich,so meine ich, sowieso im graubereich, sei es gewerbliche nutzung von luftsportgeräten (fallschirmsprung,fotoflug,schleppen usw.)da bleibt es noch jedem piloteuer selbst überlassen,was er daraus macht. pierburg von a.t.u. oder beachtung v.rotax anweisung, austausch von seltsamen benzinbeipässen, alles uns selbst überlassen. wenn der prüfer alljährlich mitspielt?!  blue skies   reinhard
  • Wie die beiden Extreme, einmal die
    "Ich mache alles konsequent, wie es der Hersteller des Fliegers und des Motors vorschreibt/empfiehlt"
    im Vergleich zu
    "Ist alles nicht zertifiziert etc., ich baue ein, was und wie ich es fuer richtig halte"
    im Schadensfall vor Gericht ihren Mann stehen, waere mal abzuwarten.

    Ich fuerchte, dass die obere Fraktion von vornherein die besseren Karten hat. Mir sind leider keine diesbezueglichen Urteile bekannt.


    Chris
  • wer ohne Fehler ist werfe den ersten Stein... wie gesagt als gewerblicher würde ich da nix anbrennen lassen... privat im eigenen Flieger wo ich allein entscheide wer mitfliegt oder eben auch nicht, obliegt die Risikoeinschätzung bei jedem selbst... das ist eben die vielzitierte UL Freiheit...
  • So mein lieber Bluesky jetzt darfst Du mal selbst anfangen zu überlegen wie sich für eine Versicherung oder Unfallopfer so ein Unfallbericht liest:

    http://www.bfu-web.de/DE/Publikatio....df?__blob=publicationFile
    Na und?
    Auch im Echo-Bereich ist ein Fliegen mit abgelaufener TBO durchaus möglich und ebenso legal! Man nennt das "on condition". Was soll's also.
    Darüber hinaus ist in der Schlußfolfgerung und in den Enmpfehlungen des U-Berichts nichts von der "TBO-Überschreitung" zu lesen.
    Ist ja auch klar, was es nicht gibt, kann man nicht überschreiten.
    Du zitierst ja Comco. Die sprechen von "Wartungshinweisen" nicht von Wartungsanweisung in Sinne von vorgeschrieben Wartungen. Und ganz wichtig (noch) unterliegen die ULs nicht dem Part M und einen genehmigten Instandhaltungsplan braucht's auch nicht.
    Die Schlußfolgerung (und nicht nur für den Motor) lautet glasklar: Flying on condition!!

    Aber ein Richter hat es nun mal schwer zu verstehen warum ein Reise UL wie eine kleine Echo aussieht.
    Du schreibst schon viel Stuss und meisten ist es nicht mal amüsant!!
    Eine Transe sieht auch aus wie ne Frau und ist doch keine. Wenn ein Richter das nicht erkennt, braucht er eben ein Transengutachten!
    Im Übrigen, Richter mögen vielleicht faul sein, dumm sind sie sicher nicht!

    Michael
  • Meine Zündkerzen kaufe ich beim Autoteilehökerer.

    Das ist jedes Mal richtig witzig, die durchgestrichene Zeichnung von einem UL-Flugzeug auf dem Karton der NGK   B 8 ES Zündkerze zu sehen.

    Somit distanziert sich NGK ganz deutlich von dieser Verwendungsmöglichkeit. Vermutlich sieht es bei den Kerzen für die anderen Rotaxe genauso aus?

    Komischerweise verkauft Rotax die gleichen Kerzen (natürlich für deutlich mehr Kohle).

  • Das ganze Lizenzwesen ist wohl gut gemeint, aber heftig missbraucht und natürlich zum Abzocken benutzt. Die Schwimmerproblematik bei Rotax, oder die Zündboxen-Problematik sprechen doch Bände. Da steht zwar eine Lizenznummer drauf, nur drin ist normale Ware, die noch nicht einmal die Qualitätsanforderungen erfüllt.

    Wer jemals die Industrie beim Einkauf erlebt hat, wie dort um zehntel Cent gefeilscht wird und Momente später dem Kunden gegenüber Produkte mit 300% oder auch 1000% Aufschlag verkauft werden wähnt sich auf einem schlechten Basar. Natürlich gibt es Ausnahmen und Berechtigung für hohe Qualitätsanforderungen. Aber hier wird mit Papier gewedelt, das nichts wert ist. FD hat hier schon die richtige Antwort gegeben.

    Aus meinem Berufsbereich kenn ich das nur zu gut.

    Gerd
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