Mindestmasse

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Mein Gott, was für Beiträge. Viel Text und wenig Aussage.
    Wenn man sich die Mühe macht, alles tatsächlich zu lesen, fallen doch zwei Teilsätze besonders auf:
    1.
    auch das LSGB steht jetzt deutlich mehr unter "Überwachung"
    Das hieße in diesem Zusammenhang ja nichts anderes, dass zig UL-Zulassungen mit den Bauvorschriften nicht konform wären und diese Praktik mittlerweile, welchem Organ auch immer, auffällig geworden wäre, so dass dieses nun ein Auge darauf hätte.
    So wie etwa die Bundesanwaltschaft das organisierte Verbrechen beobachtet oder der Verfassungsschutz seiner Zeit die NSU??
    Wenn dem so ist, sind gerade meine kühnsten Befürchtungen über die deutsche UL-Administration kerzengerade durch die Decke geschossen!
    Eine, oder besser gesagt  d i e  "Behörde" der UL-Luftfahrt, und nichts anderes ist das LSGB nämlich nach §31c LuftVG und BeauftrV, uneingeschränkt Zuständig für Muster- und Verkehrszulassung, Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrtpersonal und für die Ausbildung sowie zum Starten und Landen außerhalb der genehmigten Flugplätze für nicht motorgetriebene Luftsportgeräte und Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und somit Verantwortlich für die unmittelbare Gefahrenabwehr, nicht besser als ein korrupter Dorfpolizist, der auf der Gehaltsliste des ortsansässigen Mafiacapos steht??
    Da Jos ja hier als absoluter Insider auftritt, sollte man keinen Grund haben, dies nicht zu glauben, oder?

    Fragt sich aber, wer hier "überwacht". Das LBA oder das Bundesministerium kann es ja nicht sein, denn nach § 31d LuftVG darf die Beauftragung nur erfolgen, wenn der zu Beauftragende eine hinreichende Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe bietet und wenn diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, was Jos uns ja hier mitteilt, die Beauftragung ohne Entschädigung zurückgezogen werden muss.
    Jos stellt also hier das LSGB als wenig integre Institution der deutschen UL-Aministration öffentlich an den Pranger?!
    Naja, aus eigener Erfahrung in P24 weiß ich, dass das LSGB diesbezüglich wenig Spaß versteht, warten wir daher ab, welches Schicksal Jos hier im Forum nun ereilen wird.

    2.
    Schon aus Selbstschutz .... wenn ich mir die Haftungsrisiken in der Luftfahrt bedenke
    Naja, das untaugliche Konstruktionen oder fehlerhafte Bauteile in den Verkehr gebracht werden, scheint ja nun wirklich der Vergangenheit anzugehören, nicht vergessend, dass diese aber nach wie vor in Betrieb sind.
    Aber auch das wird mit der Zeit quasi von alleine besser, denn die fraglichen Muster ziehen sich nach und nach selbst aus dem Verkehr*. Btw, wie viel R.H.-Maschinen fliegen noch?? Jos als wirklicher Insider weiß es sicher!!
    Insofern hält sich das Haftungsrisiko eines UL-Herstellers wirklich sehr im Rahmen.
    Das Risiko des Betriebs allerdings, hat uneingeschränkt der Halter und Pilot. Das betrifft natürlich auch die uneingeschränkte Einhaltung der Bauvorschriften nachdem das Stück den Herstellerbetrieb verlassen hat.
    Dieses weichgespülte Bekenntnis zur Haftung, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit Ausstellung des Eintragungsscheins der Hersteller erst einmal außen vor ist und nur der Halter allein u.a. für die Richtigkeit des Wägeberichts verantwortlich zeichnet. Bei Verstößen trifft nur ihn die volle Wucht der Haftung und ebenso die der Strafverfolgung. Im Nachgang solcher Verfahren dies dann quasi auf den Hersteller oder Prüfer abzuwälzen, dürfte schwierig und im Falle der Strafverfolgung völlig unmöglich sein. Manche Forumsmitglieder können ein Lied davon singen.
    Will sagen, wenn sich Jos mit seinem Gentleman-Knive seine Fingernägel reinigt und seine frühere Kaffee-Bekanntschaft stürmt herein und fällt ausgerechnet in die Klinge, wird nur er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten müssen, ungeachtet der Tatsache, dass der Hersteller des Taschenmessers die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik nicht beachtet hat. Fiele seine Frau vielleicht sogar gleich mehrmals in die Klinge, würde sich der Tatvorwurf entsprechend ändern.
    Wer mit einem UL, das, warum auch immer, nicht den Bauvorschriften entspricht, in der Gegend rumschippert, muss sich immer bewusst sein, dass er dies möglicherweise ohne jeglichen Versicherungsschutz tut und ihn, und zwar ausschließlich ihn, im Falle X die volle Verantwortung trifft.
    Der Nachweis, dass der Hersteller möglicherweise die Bauvorschrift, ob vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten hat, wäre schwer zu führen und in Bezug auf das Leergewicht mit Rückendeckung der Beauftragten schlechterdings unmöglich. In so einem Fall hat der Verantwortliche ein immenses Problem, da hilft auch das allseitige Schönreden und der Zweckoptimismus der betroffenen Halter herzlich wenig!

    Michael

    *) bitte beachten: zynisch ist die Tatsache dass es so ist, nicht die Aussage, die das beschreibt - nur so, wegen der Rote-Daumen-Attacke...
  • Wieso?

    Ist doch nicht zynisch, wenn man wahrheitsgetreu - roter Daumen hin oder lila (für Damen) her - feststellt, daß sich inzwischen (nein, die Sonne mußte es nicht an den Tag bringen, wie die bekannte Novelle heißt) die schlimmsten UL-Sünder der Vergangenheit sich mit und in Ihrem ureigensten Element so gründlich samt und sonders selbst ums weitere Leben gebracht haben, wie es die betroffenen Angehörigen der durch sie verursachten Opfer nicht besser hätten wünschen können, wenn sie Rache gewollt hätten. Es war die Zeit und daß Glück nicht verdient hat, der aus seinen Fehlern nicht lernt.

    Gruß hob

  • Dieses weichgespülte Bekenntnis zur Haftung, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit Ausstellung des Eintragungsscheins der Hersteller erst einmal außen vor ist und nur der Halter allein u.a. für die Richtigkeit des Wägeberichts verantwortlich zeichnet. Bei Verstößen trifft nur ihn die volle Wucht der Haftung und ebenso die der Strafverfolgung.
    Du meinst also, wenn der Hersteller einen geschoenten Waegebericht mitliefert (soll ja schon vorgekommen sein), ist der Halter haftbar, wenn er sich darauf stuetzt und unwissentlich ueberlaedt? Das glaube ich nicht.
    Ebenso wenn man den Flieger regelmaessig beim Hersteller JNP-maessig betreuen laesst und bei den periodisch stattfindenden Nachwaegungen wieder irgendwie getrickst wird.
    Als Halter bin ich ganz sicher nicht in der Pflicht, diese Waegungen zu kontrollieren/kontrollieren zu lassen, denn wer hat schon die entspr. Ausruestung dafuer.


    Chris
  • Das glaube ich nicht
    Däss glaabst net? ....ach Chris, ich will doch nur ein bisschen stänkern ...

    Michael

    Als Halter bin ich ganz sicher nicht in der Pflicht, diese Waegungen zu kontrollieren/kontrollieren zu lassen
    Nein, der Halter ist nicht verpflichtet die Wägung zu kontrollieren aber dennoch und definitiv für deren Richtigkeit in jeder Rechtsbeziehung verantwortlich. Auch ist er nicht verpflichtet die Einhaltung der Bauvorschriften zu überprüfen und trotzdem muss er dafür jedem gegenüber geradesteh'n. Prüfer, Wartungsbetrieb oder auch Hersteller können nur auf dem Regresswege mit äußerst fraglichem Ausgang in diese Pflichten genommen werden. Schadenersatzforderungen und Strafverolgung geht ausschließlich gegen den Halter/Pilot!!
  • Schadenersatzforderungen und Strafverolgung geht ausschließlich gegen den Halter/Pilot!!
    Vor Gericht ziehe ich dann den Waegebericht des Herstellers aus der Tasche und der Fall ist erledigt. Niemand wird mich dann verurteilen, auf welcher Grundlage auch.


    Chris
  • Vor Gericht ziehe ich dann den Waegebericht des Herstellers aus der Tasche ...
    Ja genau, so machst Du es dann und alles wird gut!

    Michael

    PS: Ist ähnlich wie mit Falschgeld. Wenn Du beim Versuchts mit 'nem falschen Frankenschein zu bezahlen, erwischt wirst, sagst Du dann auch, den hättest Du vom Bäcker umme Ecke und alles ist gut ....
  • FD: <Prüfer, Wartungsbetrieb oder auch Hersteller können nur auf dem Regresswege mit äußerst fraglichem Ausgang in die Pflicht genommen werden. Schadenersatzforderungen und Strafverolgung geht nur gegen den Halter/Pilot!!<

    Der international mit deutschem Alleinvertretungsrecht festgeschriebene DAeC - raffiniert, diese "Truppe" - mit seinem LSGB und seinen Landesverbänden, deren jeder in der Gesamtheit als LTB fungiert, also Luftfahrttechnischer Betrieb im Sinne des Gesetzes ist, wird vor Gericht so behandelt wie der TÜV, den auch niemand dafür verantwortlich machen kann, wenn das Auto unmittelbar nach erfolgter Überprüfung *mit* TÜV-Stempel auf der Straße zusammenbricht. Hauptsache, die Gebühren wurden vom Halter entrichtet.

    Versuchte Klagen von gegroundeten UL-Haltern sind abgeschmettert worden, die falschbeurkundenden Prüfer wurden weiterbeschäftigt, als wenn nichts gewesen wäre. Da stand der Halter nun - mit seinem Traum-UL, im kurzen Hemd und voll im Wind vor der Halle neben der Bahn. DAL4 könnte dazu kompetent berichten..

    Ich habe es vor langer Zeit mal allgemeine organisierte deutsche Verantwortungslosigkeit genannt, also eine spezielle deutsche Verbrecherschutz-"Ordnung", die auch ebenso funktioniert, wenn der Bürger vergiftet oder krank gemacht wird. Er trägt das Prozeßrisiko - bis hin zum wirtschaftlichen und dann meist auch physischen und also psychischen Ruin. Das ist *auch* Deutschland, nun aber in seiner bekannten und international schon gefürchteten Gründlichkeit, hier ausschließlich negativ.

    ...und FD ist wieder mal bösartig?

    @Chris, dann bist Du es auch, und zwar wider besseres Wissen und wegen ständiger Angriffe in verwerflicher Art - warum?!?

    Gruß hob

  • Wenn der Waegebericht der eigenen Maschine um 50 Kilo falsch ist, der Halter darauf natuerlich vertraut und den Flieger um 50 Kilo ueberladt, wird er bestraft? Das mag vielleicht im Kongo so sein, aber sicher nicht hier. Ich lasse mich aber gerne durch einen Verweis auf ein entspr. Urteil (mit Aktenzeichen) belehren.


    Chris
  • Moin,

    Hab ich ein Glück ..... jetzt streiten sich schon Andere und ich bin aus der Schusslinie :-)

    Eigentlich ging es hier doch mal um "Mindestmasse" richtig? Nun, ich bin überzeugt, das trifft nicht nur auf UL`s zu. Ich bin weiter der Meinung, dass "Mindestmasse" auch in in bestimmten Körperteilen vorhanden sein müsste, damit Gelesenes auch verstanden wir. Ist wohl nicht immer der Fall, das Leben geht schon seltsame Wege.

    Also, DaeC ist keine Behörde und schon gar nicht alleine verantwortlich für UL-Zulassung. In der Tat ist das in D-Land aufgeteilt in DaeC und DULV. Beide sind Beauftragte einer Behörde/Ministerium.  Für manche ist das wohl ein Mysterium:-)

    Ich bin auch ganz entspannt, was meine Aussagen betrifft. Die muss man lesen und verstehen: Ich schrieb, dass DaeC/DULV schon "beschissen" wurden.  (Gibt genug Beispiele, dass das Anderen auch mal passiert, z.B. Finanzministerium)  Auch ich wurde schon "beschissen" und ich gebe das sogar öffentlich zu. "An den Pranger stellen" sieht wohl etwas anders aus.

    "Überwachung" ----- stellt Euch mal vor, früher in den Anfängen der leichten Fliegerei gab es gar keine Zulassung. Und das in Deutschland. Ältere werden sich vielleicht noch erinnern. Irgendwann gab es dann auch Regeln und Vorschriften. 
    Früher hat es keine BFU oderkein  LBA interessiert, wenn mal ein "leichtes Luftsportgerät" auf einem Acker gelandet ist. Für solch fliegende Besenstiele extra ein Untersuchung einleiten ..... haben wir doch Besseres zu tun und passiert ist ja auch nichts. So war das mal. Früher konnten die meisten Piloten auch Außenlandungen.
    Heute ist es anders.
    Die Flieger sind schneller, größer, komplexer geworden. Die Leute am Boden haben mehr Angst und die Bauern nehmen das auch nicht mehr so sportlich, wenn mal ein paar Rüben plattgelandet wurden.
    Aus eigener Erfahrung bei Außenlandungen weiß ich dass jeder "korrupte Dorfpolizist" (zitiere nur FD) angehalten ist, unverzüglich in Braunschweig anzurufen. Da kann der Pilot nichts gegen machen. Wenn nichts weiter passiert ist, dann reicht der nette Polizist einfach das Telefon an den Piloten weiter und der erklärt dann der BFU, dass Alles easy ist und die nicht extra rausfahren müssen. Nehmen die dann dankbar an.
    Ist doch etwas mehr passiert, dann ermittelt die BFU und oft genug überprüft dann auch das LBA die Dokumentation der Zulassung. Wenn man Pech hat, dann meldet sich etwas später die Bezirksregierung/Luftaufsicht, weil man ggf. vergessen hat, die auch noch anzurufen. Die wollen ja, wenn es UL`s betrifft, auch "unverzüglich" informiert werden.
    Das meinte ich mit der heute "verbesserten" Überwachung ----- und für diese Aussage brauche ich auch keine Angst davor zu haben, dass ich dafür vor einem Richter lande.

    Wägebericht passt nicht ----- es gibt heute genug Beispiele, wo vom DaeC/DULV Nachwägungen angeordnet wurden, eben auch weil die sich nicht mehr "bescheißen" lassen wollen.

    Ob FD "bösartig" ist weiß ich nicht. Meine Frau hat jedenfalls durch seinen Kommentar keine Angst bekommen. Die meinte dazu nur : "Sie würde sowieso und wie immer schon mit mir fertig werden." Und gab mir den Tip: "mit so einem kleinen Messer brauchts Du erst gar nicht zu einer richtigen Schießerei kommen."

    Jetzt, nach einigen Beiträgen, weiß auch ich, warum hier im Forum eigentlich keine Hersteller aktiv werden und ich kann es sehr gut nachvollziehen. Und bezahlt werde ich für meine Beiträge auch nicht.

    Deshalb mache ich mich wieder an meine bezahlte Arbeit, baue "getürkte" Flieger, bescheiße die Beauftragten, die Prüfer und setze die Kunden dem vollen Risiko aus. Nur so verdient man viel Geld. Und damit das noch mehr wird, werde ich alle möglichen anderen Hersteller anrufen und mit denen vereinbaren, dass wir uns auf der nächsten AERO einen abhörsicheren Raum mieten, damit wir dort zusammen besprechen können, wie wir Vorschriften und Gesetze noch besser umgehen Können. Dann sammeln wir etwas Geld ein, damit können wird dann einen Lobbyisten bezahlen, damit in Zukunft die Gesetze (die Entwürfe lassen wir natürlich von einem Anwalt unserer Wahl vorformulieren) in unserem Sinn verändert werden.   ------  So einfach muss das gehen, gibt ja schon Berufsgruppen, die uns das genau so vorgemacht haben.

    So, wer von Euch satisfaktionsfähig ist, der darf mich gerne besuchen.
    In diesem Sinne
    Jos

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