auch das LSGB steht jetzt deutlich mehr unter "Überwachung"Das hieße in diesem Zusammenhang ja nichts anderes, dass zig UL-Zulassungen mit den Bauvorschriften nicht konform wären und diese Praktik mittlerweile, welchem Organ auch immer, auffällig geworden wäre, so dass dieses nun ein Auge darauf hätte.
Schon aus Selbstschutz .... wenn ich mir die Haftungsrisiken in der Luftfahrt bedenkeNaja, das untaugliche Konstruktionen oder fehlerhafte Bauteile in den Verkehr gebracht werden, scheint ja nun wirklich der Vergangenheit anzugehören, nicht vergessend, dass diese aber nach wie vor in Betrieb sind.
Wieso?
Ist doch nicht zynisch, wenn man wahrheitsgetreu - roter Daumen hin oder lila (für Damen) her - feststellt, daß sich inzwischen (nein, die Sonne mußte es nicht an den Tag bringen, wie die bekannte Novelle heißt) die schlimmsten UL-Sünder der Vergangenheit sich mit und in Ihrem ureigensten Element so gründlich samt und sonders selbst ums weitere Leben gebracht haben, wie es die betroffenen Angehörigen der durch sie verursachten Opfer nicht besser hätten wünschen können, wenn sie Rache gewollt hätten. Es war die Zeit und daß Glück nicht verdient hat, der aus seinen Fehlern nicht lernt.
Gruß hob
Dieses weichgespülte Bekenntnis zur Haftung, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit Ausstellung des Eintragungsscheins der Hersteller erst einmal außen vor ist und nur der Halter allein u.a. für die Richtigkeit des Wägeberichts verantwortlich zeichnet. Bei Verstößen trifft nur ihn die volle Wucht der Haftung und ebenso die der Strafverfolgung.Du meinst also, wenn der Hersteller einen geschoenten Waegebericht mitliefert (soll ja schon vorgekommen sein), ist der Halter haftbar, wenn er sich darauf stuetzt und unwissentlich ueberlaedt? Das glaube ich nicht.
Das glaube ich nichtDäss glaabst net? ....ach Chris, ich will doch nur ein bisschen stänkern ...
Als Halter bin ich ganz sicher nicht in der Pflicht, diese Waegungen zu kontrollieren/kontrollieren zu lassenNein, der Halter ist nicht verpflichtet die Wägung zu kontrollieren aber dennoch und definitiv für deren Richtigkeit in jeder Rechtsbeziehung verantwortlich. Auch ist er nicht verpflichtet die Einhaltung der Bauvorschriften zu überprüfen und trotzdem muss er dafür jedem gegenüber geradesteh'n. Prüfer, Wartungsbetrieb oder auch Hersteller können nur auf dem Regresswege mit äußerst fraglichem Ausgang in diese Pflichten genommen werden. Schadenersatzforderungen und Strafverolgung geht ausschließlich gegen den Halter/Pilot!!
Schadenersatzforderungen und Strafverolgung geht ausschließlich gegen den Halter/Pilot!!Vor Gericht ziehe ich dann den Waegebericht des Herstellers aus der Tasche und der Fall ist erledigt. Niemand wird mich dann verurteilen, auf welcher Grundlage auch.
Vor Gericht ziehe ich dann den Waegebericht des Herstellers aus der Tasche ...Ja genau, so machst Du es dann und alles wird gut!
FD: <Prüfer, Wartungsbetrieb oder auch Hersteller können nur auf dem Regresswege mit äußerst fraglichem Ausgang in die Pflicht genommen werden. Schadenersatzforderungen und Strafverolgung geht nur gegen den Halter/Pilot!!<
Der international mit deutschem Alleinvertretungsrecht festgeschriebene DAeC - raffiniert, diese "Truppe" - mit seinem LSGB und seinen Landesverbänden, deren jeder in der Gesamtheit als LTB fungiert, also Luftfahrttechnischer Betrieb im Sinne des Gesetzes ist, wird vor Gericht so behandelt wie der TÜV, den auch niemand dafür verantwortlich machen kann, wenn das Auto unmittelbar nach erfolgter Überprüfung *mit* TÜV-Stempel auf der Straße zusammenbricht. Hauptsache, die Gebühren wurden vom Halter entrichtet.
Versuchte Klagen von gegroundeten UL-Haltern sind abgeschmettert worden, die falschbeurkundenden Prüfer wurden weiterbeschäftigt, als wenn nichts gewesen wäre. Da stand der Halter nun - mit seinem Traum-UL, im kurzen Hemd und voll im Wind vor der Halle neben der Bahn. DAL4 könnte dazu kompetent berichten..
Ich habe es vor langer Zeit mal allgemeine organisierte deutsche Verantwortungslosigkeit genannt, also eine spezielle deutsche Verbrecherschutz-"Ordnung", die auch ebenso funktioniert, wenn der Bürger vergiftet oder krank gemacht wird. Er trägt das Prozeßrisiko - bis hin zum wirtschaftlichen und dann meist auch physischen und also psychischen Ruin. Das ist *auch* Deutschland, nun aber in seiner bekannten und international schon gefürchteten Gründlichkeit, hier ausschließlich negativ.
...und FD ist wieder mal bösartig?
@Chris, dann bist Du es auch, und zwar wider besseres Wissen und wegen ständiger Angriffe in verwerflicher Art - warum?!?
Gruß hob