Äh Chris!
Eine LV zahlt selbst bei Selbstmord, wenn die Police zu diesem Zeitpunkt seit mindestens drei Jahren bestanden hat. Also hätte diese gegen den umfallenden Kran nichts einzuwenden gehabt und ohne Murren geleistet.
Allerdings würde diese vermutlich nicht zahlen, wenn sie als Pilotin in ihrem Flugzeug sitzend an der Kasse angestanden hätte (Ausschluss aktives Luftfahrtrisiko).
Geile Logig? Oder?
Selbstmörder versichert man, Piloten nur unter erschwerten Bedingungen. Somit müssen wir zumindest für die Assekuranz ein schwereres Risiko darstellen, als die potentiellen Selbstabmurkser.