im Schadenfalle wird der Versicherer alle Möglichkeiten
versuchen zu nutzen, (grobe) Fahrlässigkeit nachzuweisen, ob es sich bei dem
Schadenverursacher nun um eine Privatperson oder Schule handelt ist erst einmal
zweitrangig. Ein nicht vorschriftsmäßig gewarteter Motor oder die Überschreitung
der bei zertifizierten Motoren angegebene TBO genügt, um den Piloten in ein „schlechtes
Licht“ zu rücken, wie das Beispiel des Untersuchungsberichtes zum Absturz der
C42 der BfU zeigt. Wenn auch die BfU nicht explizit die Überschreitung der TBO
des Motors als Unfallursache nennt, so wird dieses Detail dennoch mehr oder weniger
in einem Atemzug mit dem Unfall (zwischen den Zeilen) in Verbindung gebracht;
für jede Versicherung mehr als nur ein Elfmeter, insbesondere wenn empfindliche
Regressansprüche seitens des Geschädigten geäußert werden (vor allem in
Verbindung mit Personenschäden...).
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