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Autopilot im UL

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  • FlyingDentist schrieb:
    Chris_EDNC schrieb:
    Wo ist Michael, wenn man ihn mal braucht? :)

    Lautet die wirklich relevante Frage nicht so:

    "Aufgrund welcher Rechtslage, welcher Verordnung oder welchen Gesetz verweigert der DAeC gemäß der aktuellen PAUL im Rahmen der JNP bei Vorhandensein und Funktionstüchtigkeit einer "automatischen Steueranlage" (im weitesten Sinne als AP zu bezeichnen) den Nachprüfschein?"

    Nicht etwas dass den DAeC, oder besser das LSG-B schon jemals tatsächlich die rechtlichen Grundlagen wirklich interessiert hätten, aber eine Begründung wäre schon interessant.

    Michael

    Ja, das frag ich mich auch schon die ganze Zeit. 
    Einer der Garmin Fuzzis am Stand bei Tannkosh hat das nämlich auch gemeint auf welchem Gesetz oder Verordnung basierend ein AP verboten wäre. 
    Lesen tut man das oft, das AP verboten, aber Gesetz hab ich keins gefunden und wen FD schon nix parat hat...
    bleibt nur diese Aussage mit dem "nicht erforderlich" und das kann ja kaum mit einem Gesetz verglichen werden.

    Hansi
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  • FlyingDentist schrieb:

    "Aufgrund welcher Rechtslage, welcher Verordnung oder welchen Gesetz verweigert der DAeC gemäß der aktuellen PAUL im Rahmen der JNP bei Vorhandensein und Funktionstüchtigkeit einer "automatischen Steueranlage" (im weitesten Sinne als AP zu bezeichnen) den Nachprüfschein?"


    Hi,
    DAeC und DULV waren (und sind?) der Meinung, dass es für die Zulassung von Selbststeuerungsanlagen Zulassungsregeln bedarf. Immerhin greifen diese ja in die Steuerung des Flugzeugs ein. Diese Überlegung ist m.E. nicht ganz von der Hand zu weisen, nur leider ist sie bis heute nicht gerichtlich nachgeprüft worden.
    Die entsprechenden "Zulassungsvorschriften für Selbststeuerungsanlagen für Ultraleichtflugzeuge" wurden vor einigen Jahren auch vorbereitet und waren in einer vorläufigen Ausgabe auch (wenn ich mich recht erinnere beim LSGB) herunterzuladen. UNsere damalige CT war mit so einem AP ausgerüstet, durfte aber damit erst einmal noch nicht eingesetzt werden. DAeC und DULV sind mit den vorläufigen Zulassungsregeln zum Ministerium gegangen und bekamen da die Antwort: "Nicht erforderlich". Damit verschwand das Dokument aus dem Downloadbereich und es erschien eine kurze Mitteilung "nicht Zulassungsfähig".
    Hinter den Kulissen war das ganze Teil der damals gerade mal wieder hochkochenden Grabenkämpfe zwischen den Verfechtern der "wahren" und der "Highend"-ULs...
    Was bleibt ist:
    - keine Zulassungsregeln für AP
    - wenig Chancen diese beim Ministerium durchzubekommen
    - Regel in den PAUL "Wenn AP dann keine JNP"

    Ulf

    P.S. flog sich damals ganz nett, die CT mit AP. Eindrehen in den Queranflug durch verdrehen der Kompassvorgabe. Aber brauchen tu ich das nicht.
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  • Karl-Alfred_Roemer schrieb:
    Aber es gibt doch sicher auch E-Klasse Maschinen ohne IFR-Zulassung aber mit Autopilot. Sind die dann auch verboten, weil nicht erforderlich? 
    Nein... eben nicht.

    Es gibt Fälle in Echo-Maschinen, wo AP erforderlich sind - ergo: In diesen Maschinen sind sie zulassungsfähig(!).
    AP′s können also eingebaut werden, egal ob der Rest der Ausstattung IFR hat oder nicht. Es geht ja nur um die Zulassung - um nichts mehr.
    Ob diese in einer Maschine dann verbaut sind oder nicht ist ja nochmal ein anderes Thema. Auch ob die Maschine für IFR ausgerüstet ist oder nicht spielt keine Rolle.
    Aber ganz GRUNDSÄTZLICH gibt es Fälle, wo AP′s in Echo ERFORDERLICH sind. Also können diese auch für Echo zugelassen werden.

    Anders bei UL. Dort gibt es keinen einzigen Fall, wo AP′s ERFORDERLICH sind. Ergo: Nicht zulassungsfähig.

    Sascha
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  • Sorry, dieser Logik kann ich nicht folgen. Es gibt genug Einbauten im UL, die nicht erforderlich aber sehr wohl zugelassen sind (Verstellprop, Einziehfahrwerk uvam.) Ich denek darauf kommt es also nicht an. 
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  • Ich kann der Logik auch nicht folgen.

    AP in Echo manchmal noetig (wenn IFR-zugelassen), ok.
    AP in UL nie noetig, u.a. weil kein IFR, ok
    Einziehfahrwerk z.B. ist aber auch nie noetig...

    Wenn der DULF nun also auf die DUMME Idee kaeme, weiter oben nachzufragen, ob man das zulassen solle, kaeme garantiert die Anwort: Ein Einziehfahrwerk ist fuer ein UL nicht noetig. Was das dann heisst sieht man am AP.


    Chris
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  • Hey Chris, 

    es wird Zeit das Du in die Luft kommst. Langsam wirst Du Beratungsresistent. Der DULV und DAEC bildet seine Prüfer aus und die haben halt Anweisungen. Einzugsfahrwerk wird da nicht negativ vermerkt. Dein neu erworbener AP schon. Steht da schwarz auf weiss. Mehr benötigen wir heute nicht. 
    Nun gehe endlich fliegen und teste deinen Erwerb. Irgendwann leuchtet es Dir ein, das ein Prüfer so handeln sollte. Die besagten Prüfer sehen jedes Jahr ein UL und gehen nach Ihren Listen vor. Da steht also nur etwas von AP. Und da steht auch wie sie damit verfahren sollen. Das ist nun mal nur eine Sachlage. Ich hatte selber in der CT 2.5 Jahre so ein Teil. Wohl war mir nicht, da ich immer damit gerechnet habe irgendwann mal keine JNP zu erhalten. Mir war auch nicht wohl mit einem hohen Leergewicht zu fliegen. Das kann jeder halten wie er will. Für mich ist das Thema durch.
    Irgend wie wäre es toll nicht immer darüber hinweg zu sehen, dass wir heute eine Situation haben wo das explizit vermerkt ist. 
    Das bedeutet lange nicht das ich das gut finde. 

    LG
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  • dsommerfeld schrieb:
    Nun gehe endlich fliegen und teste deinen Erwerb.
    Ich habe doch gar keinen...


    Chris
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  • Chris_EDNC schrieb:
    dsommerfeld schrieb:
    Nun gehe endlich fliegen und teste deinen Erwerb.
    Ich habe doch gar keinen...


    Chris
    Dann spar Dir das Geld und gehe dafür lieber eine Saison fliegen und zerbrich Dir deinen hübschen Kopf nicht über ungelegte Eier ;-)

    Wann geht es denn los?
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  • dsommerfeld schrieb:
    Wann geht es denn los?
    Mhh... Was genau? Mit der neuen Kiste? Mit dem Fliegerurlaub auf Reunion? Oder...?


    Chris
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  • Die neue Kiste natürlich. Fliegen senkt den Blutdruck, gerade noch gelesen ;)
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