Dieses Mitglied hat den fliegerischen Steckbrief noch nicht weiter ausgefüllt.
gelöschter User am 01.10.2013 um 19:42 Uhr
Chris_EDNC schrieb: Ich bin irgendwie der Meinung, dass es viel besser waere, denn fuer eine Hoehenhaltung bei einem UL der AP als Stellgroesse nicht die Trimmung sondern Power nehmen wuerde. Chris
Und ich bin der Meinung das man zum Höhehalten seine eigenen sieben Sinne hernehmen sollte. AP - Schnickschnack das! Ja wozu habe ich denn mein Ul? Na, damit ich es fliegen kann und nicht so`n Autopilot!
wer viel lange Strecken fliegt, kann die workload etwas eindämmen
Einverstanden! Für lange Strecken, besonders im Sommer, auch Airco und (Wasser)Kühlschrank nicht vergessen!
gelöschter User am 01.10.2013 um 22:37 Uhr
Also ich find das ja auch langi so einen Ap. Aber wenn man nach ein paar Bier wieder heim will? Ja warum eigentlich nicht??? Gruß Reiner
gesperrter User am 01.10.2013 um 22:37 Uhr
Naja ich kenn mindestens einen Typen, der seinen Flieger voll von Gadgets und elektronischen Spielzeug gestopft hat inklusive AP, EFIS zig Schwanenhälse für iPad, iPhone oder Garmin Hand-GPS Gerät... Backup vom Backup vom Backup... ich will nicht wissen wie überladen er ist, wenn er vollgetankt zu Zweit durch die Alpen oder zur Nordsee rauscht... vielleicht versucht der im UL etwas zu kompensieren was er im Job nicht erreicht, keine Ahnung...
Ein AP in der Hand eines guten Piloten mag auf Strecke sinnvoll und entlastend sein... in den Händen von Gelegenheitsfliegern, die noch nicht mal eine digitale FuelCat ablesen können, ist es IMHO todsicher.
Von daher möge jeder selbst entscheiden.... ich fliege, um zu fliegen wie ganz am Anfang von sukram gesagt...
ich fliege, um zu fliegen wie ganz am Anfang von sukram gesagt...
Einen Autopiloten muss man nicht einschalten, sondern man kann, wenn man will. Auf längeren Strecken, wo es über eine Stunde nur geradeaus geht, würde ich ihn einschalten, obwohl ich auch eher fliege, um des Fliegens willen.
ich fliege, um zu fliegen wie ganz am Anfang von sukram gesagt...
Einen Autopiloten muss man nicht einschalten, sondern man kann, wenn man will. Auf längeren Strecken, wo es über eine Stunde nur geradeaus geht, würde ich ihn einschalten, obwohl ich auch eher fliege, um des Fliegens willen.
Ist ja auch nichts besonderes, finde ich...
Fuer mich ist ein UL ein Verkehrsmittel wie ein Auto auch bloss. Beides nutze ich mal just for fun, mal um gezielt von A nach B zu kommen. Und dazu nutze ich im Auto auch den Tempomat, warum also nicht in einem UL einen AP? Zumal ein wingleveler ein Sicherheitsgewinn ist. Verstehe die Diskussion nicht... Hier kommt wieder das bei vielen Leuten verbreitete Denkmuster "brauche ich nicht, also braucht das gefaelligst auch sonst keiner" durch.
Und wie jemand aus der Gesetzespassage "AP ist im UL nicht erforderlich" ein Verbot herleiten kann, entzieht sich dann voellig meinem Verstaendnis. Wenn alles verboten wuerde, was "nicht erforderlich ist" landen wir alle beim Sunny. Oder noch besser, ganz ohne UL, denn an sich sind die auch "nicht erforderlich".
Ihr habt alle diesen Satz "nicht erforderlich" nicht richtig verstanden, habe ich das Gefühl.
Dieser Satz ist entstanden aufgrund einer Anfrage von Dulv und DeAC, weil Sie nachgefragt haben, ob Autopiloten in UL′s zulässig sind. Daraufhin hat eben das Bundesverkehrsministerium geantwortet, dass AP′s in UL′s nicht erforderlich sind. Also sprich: Sie sind nicht zulässig. Ist halt typisch beamtendeutsch ausgedrückt - aber so isses leider.
Ich weiss auch ziemlich genau, daß man mit eingebautem AP keine JNP bekommt (ausser man dealt mit dem Prüfer irgendwas aus). Meine CTSW hatte damals nämlich einen drin (vor dieser Anfrage beim Verkehrsministerium) und danach war dann genau dieses Teil das Problem. Musste zur JNP immer ausgebaut werden.
Ist grundsätzlich nicht weiter schlimm - und funktioniert hat das Ding auch supergut (sogar mit Kopplung ans GPS) - aber passieren darf halt nix.
smt schrieb: Ihr habt alle diesen Satz "nicht erforderlich" nicht richtig verstanden, habe ich das Gefühl.
Dieser Satz ist entstanden aufgrund einer Anfrage von Dulv und DeAC, weil Sie nachgefragt haben, ob Autopiloten in UL′s zulässig sind. Daraufhin hat eben das Bundesverkehrsministerium geantwortet, dass AP′s in UL′s nicht erforderlich sind. Also sprich: Sie sind nicht zulässig. Ist halt typisch beamtendeutsch ausgedrückt - aber so isses leider.
Verstehe ich immernoch nicht...
"Nicht erforderlich" bedeutet "nicht zulaessig"... Aha. Sie haetten auch einfach schreiben koennen "nicht zulaessig/verboten", aber dann wuerde es ja jeder verstehen. ;)
Chris
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