LTA C42 08.12.2014

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Jaaaaaa, aaaaaber:
    Falls irgend wann einmal irgend jemand runterfällt und vor lauter Verzweiflung als Ursache "Dampfblasen" angegeben werden, weil dem Ermittler die Wasserbirne gekocht hat, weil er nichts gefunden hat, dann steht das LSB unter Erklärungsnotstand warum sie nicht schon früher aktiv geworden sind. Und weil sie nicht schuld sein wollen, weil das den Büroschlaf empfindlich stört, gibt es diese LTA.
    Das an vielen anderen stehen sehend ins Verderben gerannt wird und erst gehandelt wenn ganze Horden von Kindern in den Brunnen gefallen sind, steht auf einem anderen Blatt.
    bb
    hei
  • Der brauch gar nicht erst runterfallen.

    Sondern, einem geht der Motor aus thermischen Gründen fest und der Kollega LTB offeriert ihm einen günstigen Tauschmotor, inkl. Einbau, für nur 15.000,-- Euro. Also fällt die nächsten zwei Jahre für den stolzen Luftsportgerätehalter und seine lieben Angehörigen, Weihnachten eben aus.

    Dann besinnt er sich auf seine "Advocard" und der Tatsache, dass da mal was gewesen ist. Auf mit Gebrüll in Richtung Hersteller und wer da noch so alles im Boot mit drin herumrudert. Einen Rechteverdreher, der seine Kanzlei nicht optimal genug ausgelastet sieht, wird er immer finden.

    So sind wir Menschen leider. Nicht nur in Deutschland. Es muss einer Schuld sein. Nur nicht ich und auch nicht mein Geldbeutel muss dran glauben. Sieht man ja bei den Banken. Solange mit schwindeligen Anlagen horrende Gewinne zu machen waren, war alles Bestens. In dem Moment, wo die Sache gewaltig nach hinten losgeht, will man plötzlich von Risiken nichts mehr gewusst haben und der einst stolze, eigenverantwortliche Anleger ist plötzlich nur noch der totale Blödmann und Trottel, der von nichts ne Ahnung hat und alles wird den ach so aufklärungspflichtigen Schlipsträgern von der vermögensverwaltenden Zunft aufs Auge gedrückt.

    Oder frag mal unseren hier vertretenen Zahnklempner (womöglich noch Kieferchirurg?), was seine BH mittlerweile kostet und mit welchem Rempel die sich teils herumschlagen muss?. Früher hat man doch nur den Namen des Patienten, plus Adresse und Telefonnummer dokumentiert.

    Und heute? Steht die Helferin, wie ein Notar daneben und beurkundet, was im Schnabel gerade ab- oder umgeflext wird.

  • 924 driver, das mag ja  sein aber das geht nach der LTA genauso gut. 
    Denn die theoretische Dampfblase könnte doch durch die eventuelle  LTA Lösung durchgeflutscht sein. 
    Prozessrisiko besteht schon beim "Guten Morgen" sagen. 
    Ggf gibt es durch die LTA wieder ein anderes.  

    Ich denke mit dem von mir aus dem Handbuch zitieren Satz hat man keine Chance, egal ob die C 42 mit oder ohne Motor landet. 

    Was ist denn übrigens mit Vergaservereisung? Da müsste es dann doch auch eine LTA geben ? Die theoretische Möglichkeit besteht doch auch ?
  • Wo es doch gerade so schön hier ist und es kein Niveau gibt, dass ich nicht locker unterbieten könnte, möchte ich den Thread noch um einen weiteren, völlig hirnlosen Aspekt verschlimmern. Es macht nämlich - wenn es zum Unfall / Schaden kommt - gar keinen so großen Unterschied, ob nun (schon) eine LTA vorliegt oder (noch) lediglich ein SB. Für die Frage eines eventuellen Mitverschuldens kann sich der ach so sachkundige SB-Verweigerer nämlich unter Umständen auch schon einmal warm anziehen. So hat zumindest das OLG Frankfurt schon mal eine muntere 50 % Mitverschuldensquote bei Ignorieren eines SB durch den Halter angenommen. Kuckst Du hier:


    Nach § 2 Abs. 1
    Luftbetriebsordnung ist grundsätzlich und in erster Linie der Halter selbst für
    die Funktionsfähigkeit und Sicherheit seines Flugzeugs
    verantwortlich. Die Anweisungen und technischen Mitteilung der
    Herstellerfirma sind – neben den luftfahrttechnischen Betrieben – auch
    und vor allem an den Halter gerichtet; die Umsetzung der
    Service-Bulletins liegt, soweit diese (noch) nicht zu verbindlichen
    und damit sowohl vom Halter als auch vom luftfahrttechnischen Betrieb
    zwingend zu beachtenden Lufttüchtigkeitsanweisungen erhoben worden sind,
    im Ermessen des Flugzeugeigners. Die Entscheidung darüber, ob er hierin
    enthaltenen Empfehlungen nachkommt, liegt
    also, wenn auch gegebenenfalls nach Aufklärung und Beratung durch den
    luftfahrttechnischen Betrieb, letztlich bei ihm. Kommt es daher wegen
    der Nichtbefolgung eines – unverbindlichen – Service-Bulletins zu einem
    Schaden, so muß sich der Halter diesen zunächst
    einmal selbst, jedenfalls zum Teil, zurechnen lassen (§ BGB § 254 Abs.
    BGB § 254 Absatz 1 BGB)
    . (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.1995, Aktenzeichen 22 U 275/93)

    Natürlich kann jetzt immer noch jeder selber entscheiden, ob er eine SB umsetzen möchte oder nicht - die Frage ist nur ob er (oder sie) auch genügend Kohle hat, seinem Mitflieger (oder dessen Versicherungsträger) nach der verkorksten Außenlandung die lebenslange Rente zu blechen. Auch die Kasko wird sich freuen wenn sie an einem heißen Tag die Entschädigugnsleistung munter um die Mitverschuldensquote kürzen kann. Sollte man alles bedenken wenn man wegen 130 Tacken die Welle macht....
  • Um das beurteilen zu können, müsste man den konkreten Fall kennen.

    Kann es sein, dass der Halter selber in der Maschine als Pax gesessen und aus der CSL-Deckung eine Leistung begehrt hat? Diese wurde nun gekürzt.

    Oder war es ein reiner Kaskoschaden, der teilweise abgelehnt worden ist? Ansonsten würde das Urteil keinen Sinn ergeben.

    Die Haftpflicht leistet auch bei grober Fahrlässigkeit und ein Regress gegen den (Mit)Versicherten hat erst ab bedingtem Vorsatz Aussichten auf Erfolg. Leider ist mir nicht bekannt, ob die Luftfahrtrechtsprechung bezüglich Regressverfahren auch zwischen großem (max. 5.000,--) und kleinem (max. 1.000,-- Euro), wie im KFZ-Bereich unterscheidet. Dort wird man nur grenzenlos in Regress genommen, wenn man den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Selbst bedröhnt, vollgesoffen oder mit grenzenlos getuntem Fahrzeug, wird man niemals mehr als 5 Mille an den Pflichtversicherer im Wege des Regress zurückführen müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass sich die (gleichen) Richter in der Rechtsprechung zur Luftfahrt, die ebenfalls eine Pflichtversicherung ist, an das für den KFZ-Bereich gültige Rechtswesen, anlehnen. Vielleicht hat ja wer Erfahrung mit so einer Sache?

    Im Kaskobereich muss die nicht befolgte Anweisung kausal für den Schadeneintritt oder dessen Verschlimmerung sein. Ansonsten wird das nichts mit dem Regress, bzw. Leistungskürzung, insbesondere, wo wir jetzt seit ein paar Jahren ein komplett umgekrempeltes Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben.

    Gruß

    Edgar

  • Na ja Edgar, die Übertragbarkeit von solchen Urteilen ist natürlich immer so eine Sache. Im dem oben zitierten Fall hat der Halter seine Maschine zu einem LTB gegeben, der hat die SB verpennt und Jahre später ist das Fahrwerk mit hoher Wahrscheinlichkeit genau aus dem Grund bei der Landung kollabiert - Schaden ca. 200TDM. Danach hat die Versicherung den LTB in Regress genommen, der Halter hat nach Ansicht des OLG aber ein 50%iges Mitverschulden (er war in diesem Verfahren allerdings nicht Beklagter). Kausal muss die Ursache natürlich schon sein. Aber wie oben schon jemand so schön gesagt hat - wenn dem Gutachter/Sachverständigen nichts anderes einfällt....
    Dass das alles natürlich ein bisschen Schwarzmalerei ist, ist mir schon bewusst, aber es kann nichts schaden das Risiko zu kennen.
  • Mein Gott!! Es ist wohl doch zu schwer zu verstehen

    Es geht nicht um irgendwelche Dampfblasen!!! Oder um € 130,-. Oder den Einbau überhaupt!

    Es geht darum, dass es keine LTA aufgrund einer Hypothese geben darf, die dann zu allen Überfluss diese hypothetische Gefahr nicht einmal bannen kann.*
    Was kommt als nächstes?

    Michael

    @FD: Ich finde Deine Fußnote bei "Problem*" mit Sternchen nicht? Kommt die noch oder warst Du so erregt? ;-)
    Erregt?? Ach Gottchen, nee gestrichen und vergessen das Sternchen zu entfernen.
    Ich wollte sagen, dass der Erfolg nicht allein am Pilotenskill hängt, sonder leider auch vom Muster abhängt.
    Ein Motorabsteller bei eine C42 oder C172 oder gar einem MoSe ist ein Spässchen. Ein Motorabsteller z.B. bei einer Smaragd und ihren Derivaten ist immer lebensgefährlich...

    *) Wer zitiert und übersetzt hier den Bericht der Finnen, wo es um Dampfblasen als Ursache des Abstellers geht??
  • Es gibt auch Kasko, die bei grober Fahrlässigkeit, ja sogar bei Alkohol zahlt. Ist natürlich teurer!
    Rüdiger
  • Kommt es daher wegen
    der Nichtbefolgung eines – unverbindlichen – Service-Bulletins zu einem
    Schaden, so muß sich der Halter diesen zunächst
    einmal selbst, jedenfalls zum Teil, zurechnen lassen
    Jetzt wird's wirklich albern.
    Den möchte ich sehen, der in den Brocken, die am Acker liegen, auch nur eine einzige Dampfblase nachweisen kann.

    Warum stützt Ihr diesen hanebüchenen Schwachsinn??

    Michael

  • Den möchte ich sehen, der in den Brocken, die am Acker liegen, auch nur eine einzige Dampfblase nachweisen kann.
    Die BFU macht das z.B. ganz gerne (zumindest behauptet sie`s).

    Warum stützt Ihr diesen hanebüchenen Schwachsinn??
    Wer stützt das denn hier ? Ich habe den Klump so nicht entschieden. Es ist aber Realität dass so entschieden wird.
    Aber ich denke wir reden wirklich aneinander vorbei. Mir geht es darum, in Anbetracht der enormen Probleme und Fallstricke einfach Fünfe gerade sein zu lassen und den Rücklaufklapparatismus zähneknischend einzubauen - der Ärger lohnt einfach nicht. Wer es trotzdem darauf ankommen lassen möchte hat meinen Segen und ich drücke ihm die Daumen - so einfach ist das (zumindest für mich).
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