Der brauch gar nicht erst runterfallen.
Sondern, einem geht der Motor aus thermischen Gründen fest und der Kollega LTB offeriert ihm einen günstigen Tauschmotor, inkl. Einbau, für nur 15.000,-- Euro. Also fällt die nächsten zwei Jahre für den stolzen Luftsportgerätehalter und seine lieben Angehörigen, Weihnachten eben aus.
Dann besinnt er sich auf seine "Advocard" und der Tatsache, dass da mal was gewesen ist. Auf mit Gebrüll in Richtung Hersteller und wer da noch so alles im Boot mit drin herumrudert. Einen Rechteverdreher, der seine Kanzlei nicht optimal genug ausgelastet sieht, wird er immer finden.
So sind wir Menschen leider. Nicht nur in Deutschland. Es muss einer Schuld sein. Nur nicht ich und auch nicht mein Geldbeutel muss dran glauben. Sieht man ja bei den Banken. Solange mit schwindeligen Anlagen horrende Gewinne zu machen waren, war alles Bestens. In dem Moment, wo die Sache gewaltig nach hinten losgeht, will man plötzlich von Risiken nichts mehr gewusst haben und der einst stolze, eigenverantwortliche Anleger ist plötzlich nur noch der totale Blödmann und Trottel, der von nichts ne Ahnung hat und alles wird den ach so aufklärungspflichtigen Schlipsträgern von der vermögensverwaltenden Zunft aufs Auge gedrückt.
Oder frag mal unseren hier vertretenen Zahnklempner (womöglich noch Kieferchirurg?), was seine BH mittlerweile kostet und mit welchem Rempel die sich teils herumschlagen muss?. Früher hat man doch nur den Namen des Patienten, plus Adresse und Telefonnummer dokumentiert.
Und heute? Steht die Helferin, wie ein Notar daneben und beurkundet, was im Schnabel gerade ab- oder umgeflext wird.
Um das beurteilen zu können, müsste man den konkreten Fall kennen.
Kann es sein, dass der Halter selber in der Maschine als Pax gesessen und aus der CSL-Deckung eine Leistung begehrt hat? Diese wurde nun gekürzt.
Oder war es ein reiner Kaskoschaden, der teilweise abgelehnt worden ist? Ansonsten würde das Urteil keinen Sinn ergeben.
Die Haftpflicht leistet auch bei grober Fahrlässigkeit und ein Regress gegen den (Mit)Versicherten hat erst ab bedingtem Vorsatz Aussichten auf Erfolg. Leider ist mir nicht bekannt, ob die Luftfahrtrechtsprechung bezüglich Regressverfahren auch zwischen großem (max. 5.000,--) und kleinem (max. 1.000,-- Euro), wie im KFZ-Bereich unterscheidet. Dort wird man nur grenzenlos in Regress genommen, wenn man den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Selbst bedröhnt, vollgesoffen oder mit grenzenlos getuntem Fahrzeug, wird man niemals mehr als 5 Mille an den Pflichtversicherer im Wege des Regress zurückführen müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass sich die (gleichen) Richter in der Rechtsprechung zur Luftfahrt, die ebenfalls eine Pflichtversicherung ist, an das für den KFZ-Bereich gültige Rechtswesen, anlehnen. Vielleicht hat ja wer Erfahrung mit so einer Sache?
Im Kaskobereich muss die nicht befolgte Anweisung kausal für den Schadeneintritt oder dessen Verschlimmerung sein. Ansonsten wird das nichts mit dem Regress, bzw. Leistungskürzung, insbesondere, wo wir jetzt seit ein paar Jahren ein komplett umgekrempeltes Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben.
Gruß
Edgar
@FD: Ich finde Deine Fußnote bei "Problem*" mit Sternchen nicht? Kommt die noch oder warst Du so erregt? ;-)Erregt?? Ach Gottchen, nee gestrichen und vergessen das Sternchen zu entfernen.
Kommt es daher wegenJetzt wird's wirklich albern.
der Nichtbefolgung eines – unverbindlichen – Service-Bulletins zu einem
Schaden, so muß sich der Halter diesen zunächst
einmal selbst, jedenfalls zum Teil, zurechnen lassen
Den möchte ich sehen, der in den Brocken, die am Acker liegen, auch nur eine einzige Dampfblase nachweisen kann.Die BFU macht das z.B. ganz gerne (zumindest behauptet sie`s).
Warum stützt Ihr diesen hanebüchenen Schwachsinn??Wer stützt das denn hier ? Ich habe den Klump so nicht entschieden. Es ist aber Realität dass so entschieden wird.
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