@ qax für Dich zur Erklärung: Das ist ein Vergleich wie man gegen eine behördennahe Orga gewinnen kann. Kannst gerne weiter gegen mich persönlich hetzen, ändert aber nichts daran das ich hier einige Dinge auf den Punkt bringe.
Vielleicht kommt ja mal was konkretes von Dir was uns Ulern hilft? :)
Das ist ein Vergleich wie man gegen eine behördennahe Orga gewinnen kann.Der Vergleich ist Scheisse (um bei Deiner Wortwahl zu bleiben).
BlueSky9: >4) Die Formulierung "Um die theoretische Möglichkeit der Dampfblasenbildung zu reduzieren"
zeigt sehr deutlich die gesamte Armseligkeit, die in dieser Aktion steckt!!
Genausogut könnte ich versuchen, die "theoretische Möglichkeit" eines Luftzerlegers
versuchen zu verhindern - z.B. durch "nicht fliegen gehen".<
Abstrakte Gefahren werden hierzulande i.d.R. mit mit Verhaltens-Vorschriften und Verordnungen "bekämpft",
konkrete Gefahren mit - auch mündlich erteilbaren und also ebenso gültigen - Verfügungen (die in schriftlicher Art einen Verwaltungsakt darstellen), der je nach Brisanz des Anlasses den sofortigen Vollzug impliziert, meist aus überwiegendem Interesse der öffentlichen Sicherheit und / oder Ordnung erfolgt. Hier hat der meist expressis verbis ebenso gleich mit angesprochene Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Eine Rechtsmittelbelehrung gehört obligatorisch dazu, sonst wäre der Verwaltungsakt nichtig.
Die Firmen (Hersteller von ULs) und insbesondere die Beauftragten haben total versagt, als der Ökosprit eingeführt
wurde und sich schnell technische Inkompatibilitäten im Kfz.-Sektor herausstellten. Bei der jetzigen LTA hätten also
alle diejenigen einen Anspruch auf einen kostenfreien Rückruf, deren ULs nach der Spritumstellung zugelassen wurden, die vorherigen sollten sich mit einer Klage an die BRD werden - wegen kalter Enteignung durch technische Inkompatibilität.
>> Glücklich ist, wer vergisst was, doch nicht zu ändern ist ….
Hier muss es heissen:
Armselig ist, wer vergisst was, doch nicht zu ändern ist …. <
Nein: Armselig ist, wer vergißt, was doch nicht zu ändern ist (s. Pos. 2. Komma - und sorry dafür).
Besser: Glücklich ist, wer verfrißt, was nicht zu versaufen ist.
>Ich werde jetzt einen Einspruch hinschicken - auch ohne eine C42 in
meiner Halterschaft... denn soviel Dummheit im LSGBüro ist ja nicht
zu ertragen!<
Doch, das mußt Du nach wie vor ertragen, denn sie sind, wie ich weiter oben im Falle der Smaragd bereits
ausführte, keine Fachleute, also auch Dampfblasenahnungslose, die nun den Rasenmäher losschickten. Sie sind nach eigenem Bekunden "nur" Veraltungsfachleute - und nur solche - weswegen ja ein Dipl.Ing. hinzukam. Sie haben aber gelernt, wie eine Verfügung nach westlichem Muster auszusehen hat, soll sie unanfechtbar sein. Diese neueren LTAs sind aufgrund dieser übernommenen und also stereotyp wiederkehrenden Standard-Formulierung an deren jeweiligen (Text-) Ende deshalb auch i.d.R. wasserdicht.
Gruß hob
Bevor wir uns weiter zerfleischen.
Guckt mal in die Seite hier rein. Pierburg und Co. haben sich auch dieses Problems angenommen. Und die Burschen verstehen wirklich etwas von der Materie.
Hinzu kommt, dass die Entwicklung immer weiter richtung "Bio" geht. Selbst die Tage von AVGAS sollen angeblich gezählt sein. Also werden die Effekte eher massiver, als weniger.
http://www.ruddies-berlin.de/gasblasen.htm
Im KFZ-Bereich ist das ein alter Hut. Schon die alten Passats aus den Endsiebzigern hatten so etwas.
Aktuell sind 31 Besucher online, davon 5 Mitglieder und 26 Gäste.