LTA C42 08.12.2014

Forum - Technik & Flugzeuge
  • "Tja, Zahnärzte können in der Regel lesen und verstehen, wogegen Juristen nur äußerst selten erfolgreich Zähne ziehen!"

    Juristen können durchaus Zähne ziehen, z. Bsp. bei Zahnärzten, die auch mal so selbst verfasste Sicherheitsmitteilungen verbreiten oder den Leiter des LSGB als "ostzonalen Verwaltungsfuzzi" titulieren
  • Lieber FD,

    es erscheint mir müßig, mit Dir auf diesem Level zu diskutieren....

    Wenn Du Dir den von mir geposteten Link zu Gemüte führst, wirst Du es vielleicht verstehen, was aber jedenfalls voraussetzt, dass Du es auch verstehen willst. Wenn man aber lieber Recht haben will, als etwas zu verstehen, wird es zugegebener Maßen schwierig :-)

    Und - natürlich gibt es Rechtsmittel, die sich im Widerspruchsverfahren allerdings "Rechtsbehelf" nennen. FRage ist nur, wer einen Rechtsbehelf zulässiger Weise einlegen kann, so dass eine materiellrechtliche Prüfung überhaupt erfolgt. Und das ist eben nicht "Jedermann", sondern derjenige, der über die Widerspruchsbefugnis" verfügt - und wer das sein kann, ist in dem von mir geposteten Link ebenfalls nachzulesen :-)

    Und jetzt ist Schluss mit "Öffentlichem Recht für Anfänger", weitere Auskünfte kosten etwas (Ihr Zahnärzte macht ja auch nichts umsonst).

    Adventliche Grüße ( = wir haben uns alle lieb), Dietmar
  • Und - natürlich gibt es Rechtsmittel, die sich im Widerspruchsverfahren allerdings "Rechtsbehelf" nennen.
    Das ist natürlich dummes Zeug!
    Rechtsbehelf ist der Überbegriff und der Widerspruch, wie auch die Beschwerde oder der Befangenheitsantrag etc. gehören zu den förmlichen Rechtsbehelfen.
    Naja das Studium, wenn überhaupt absolviert und mit Abschluss bestanden ist ja schon 30 Jahre her.
    Zum Totlachen!!

    Insofern gebe ich Dir recht, dass ich leiber mit Dir nicht auf diesem Level diskutieren sollte.

    Michael
  • Zitat FD :
    und der Widerspruch, wie auch die Beschwerde oder der Befangenheitsantrag etc. gehören zu den förmlichen Rechtsbehelfen.
    ...genau das habe ich doch gesagt, oder ? Widerspruch ist ein Rechtsbehelf und eben kein Rechtsmittel.


    Die Definition von "Rechtsmittel" guckst Du hier :

    Rechtsmittel

    Rechtsbehelf zur Kontrolle von Gerichtsentscheidungen durch ein anderes Gericht.

    Rechtsmittel besitzen zwei wesentliche Eigenschaften:

    Devolutiveffekt:
    Durch das Rechtsmittel geht der Rechtsstreit in die nächsthöhere Instanz über
    Suspensiveffekt:
    Das Rechtsmittel hemmt die Rechtskraft, die angefochtene Entscheidung wird (vorerst) nicht rechtskräftig.

    Rechtsmittel sind:

    die Berufung,
    die Revision
    die Beschwerde (strittig)

    Nun verstanden ?

    Ich finde es übrigens nur bedingt witzig, dass Du mich bestätigst ,
    Rechtsbehelf ist der Überbegriff und der Widerspruch, wie auch die Beschwerde oder der Befangenheitsantrag etc. gehören zu den förmlichen Rechtsbehelfen.
    dies aber gleichzeitig als "Dummes Zeug" bezeichnest.

    Deine Feststellung,
    Tja, Zahnärzte können in der Regel lesen und verstehen
    wird von mir nicht bestritten, allerdings sind die juristischen Schlussfolgerungen leider genau so falsch, wie es falsch wäre zu glauben, dass der Zitronenfalter logischerweise Zitronen faltet, weil er ja sonst nicht so heißen würde. Auch insoweit hätte man zutreffend gelesen und auch geglaubt, etwas verstanden zu haben.

    Jedenfalls bin ich mir mittlerweile sicher, dass ICH besser Zähne ziehen kann, als Du Juristerei betreiben kannst. Habe ich schon bei den Milchzähnen meiner Kinder unter Beweis gestellt :-)

    Adventliche Grüße ( nach wie vor), Dietmar

    P.S.: Die Juristen haben eigentlich immer "Lehrer mit Palandt" gefürchtet, schlimmer sind aber wohl doch die Zahnärzte ohne :-)
  • Ich hab′s jetzt nicht alles gelesen. Aber auf den ersten paar Seiten lese ich immer wieder Zweifel an Dampfblasen. 

    Unsere C42B mit 912ULS hat dies regelmäßig. Szenario: Knalle heiß draußen, Flieger abstellen und nach 10min versuchen zu starten. Keine Chance. Durch den Hitzestau unter der Cowling blubbert der Sprit irgendwo. Ob in den Leitungen oder in den Vergasern weiß ich nicht. Anfassen kann man aber kein Teil im Motor, so heiß ist das alles. Abhilfe: Cowlingklappen öffnen (Abdeckung der Cowling Öl und Wasser). So kann es schneller runterkühlen. Noch schneller geht′s mit 2 Gläsern Eiswasser langsam über die Vergaser gießen. 

    Wie gesagt tritt es nur nach dem Abstellen auf. Im Flug isses wohl "kühl" genug. 
    Und was die Rücklaufleitung soll weiß ich auch nicht. Die Vergaser werden ja nicht "gespühlt". 


    Gemacht hab ich den Einbau der Leitung schon im September. An dieser Stelle nochmal herzlichen Dank an Carsten! :) Is schon n ganz schön fummeliger Aufwand. 

    Bei einem Gespräch meinerseits mit einem Mitarbeiter von Comco kam übrigens sehr glaubwürdig rüber, dass ihnen sowohl der Tankwechsel als auch die Rücklaufleitung tierisch nerven und sie es in meinen Augen für überflüssig halten. 

    Beste Grüße,
    Olli
  • Ist doch unlogisch . Jeder kann Widerspruch einlegen . Es könnte ja sein das ich eine C 42 erst noch kaufe. Außerdem sollten wir uns nicht mit den Haarspaltereien aufhalten und das Papier an den DAEC senden. Möglichst in Massen und hoffentlich wird der Blödsinn auch mal von der Presse aufgegriffen. 

    LTA auf Verdacht einer "Vielleicht Möglichkeit" bei einen nicht zertifizierten Sportgerät. DAEC sollte seine Berechtigung an das LBA zurückgeben.  

  • Du zitierst* es ja jetzt sogar selbst:

    Rechtsbehelf ist der Oberbegriff. Ein Rechtsmittel ist ebenso ein Rechtsbehelf, wie der Widerspruch.
    Demnach ist der Satz:
    Und - natürlich gibt es Rechtsmittel, die sich im Widerspruchsverfahren allerdings "Rechtsbehelf" nennen.
    einfach dummes Zeug wie etwa:

    "Und natürlich gibt es Menschen, wobei sich die Frauen aber Säugetiere nennen"

    Habe ich schon bei den Milchzähnen meiner Kinder unter Beweis gestellt
    Einen Milchzahn "zu entfernen", der in den nächsten Tagen sowieso ohne Zutun ausgefallen wäre, weil dessen Wurzel vom nachschiebenden bleibenden Zahn bereits komplett resorbiert wurde, bedarf es keiner besonderen Fertigkeiten. Auf diese Großtat kannst Du wirklich stolz sein.

    Michael

    *) Ein Zitat ohne Quellenangabe. Ganz schlechter Stil für einen Juristen
  • Schade, FD, Dein letzter Beitrag ist leider nicht mehr wirklich prickelnd....aber es war ja auch schon sehr spät !

    Ich hoffe, Du hast gut geschlafen :-)
  • Dein letzter Beitrag ist leider nicht mehr wirklich prickelnd
    Tja, wenn man nicht argumentieren kann, kommt halt sowas. Immer das Gleiche.

    Aber egal, nächste Woche geht der Widerspruch raus und dann schaun mer ma.

    Michael
  • Wünsche Dir viel Erfolg ! :-)
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