Und - natürlich gibt es Rechtsmittel, die sich im Widerspruchsverfahren allerdings "Rechtsbehelf" nennen.Das ist natürlich dummes Zeug!
Zitat FD :...genau das habe ich doch gesagt, oder ? Widerspruch ist ein Rechtsbehelf und eben kein Rechtsmittel.
und der Widerspruch, wie auch die Beschwerde oder der Befangenheitsantrag etc. gehören zu den förmlichen Rechtsbehelfen.
Rechtsmittel
Rechtsbehelf zur Kontrolle von Gerichtsentscheidungen durch ein anderes Gericht.
Rechtsmittel besitzen zwei wesentliche Eigenschaften:
Devolutiveffekt:
Durch das Rechtsmittel geht der Rechtsstreit in die nächsthöhere Instanz über
Suspensiveffekt:
Das Rechtsmittel hemmt die Rechtskraft, die angefochtene Entscheidung wird (vorerst) nicht rechtskräftig.
Rechtsmittel sind:
die Berufung,
die Revision
die Beschwerde (strittig)
Rechtsbehelf ist der Überbegriff und der Widerspruch, wie auch die Beschwerde oder der Befangenheitsantrag etc. gehören zu den förmlichen Rechtsbehelfen.dies aber gleichzeitig als "Dummes Zeug" bezeichnest.
Tja, Zahnärzte können in der Regel lesen und verstehenwird von mir nicht bestritten, allerdings sind die juristischen Schlussfolgerungen leider genau so falsch, wie es falsch wäre zu glauben, dass der Zitronenfalter logischerweise Zitronen faltet, weil er ja sonst nicht so heißen würde. Auch insoweit hätte man zutreffend gelesen und auch geglaubt, etwas verstanden zu haben.
Ist doch unlogisch . Jeder kann Widerspruch einlegen . Es könnte ja sein das ich eine C 42 erst noch kaufe. Außerdem sollten wir uns nicht mit den Haarspaltereien aufhalten und das Papier an den DAEC senden. Möglichst in Massen und hoffentlich wird der Blödsinn auch mal von der Presse aufgegriffen.
LTA auf Verdacht einer "Vielleicht Möglichkeit" bei einen nicht zertifizierten Sportgerät. DAEC sollte seine Berechtigung an das LBA zurückgeben.
Und - natürlich gibt es Rechtsmittel, die sich im Widerspruchsverfahren allerdings "Rechtsbehelf" nennen.einfach dummes Zeug wie etwa:
Habe ich schon bei den Milchzähnen meiner Kinder unter Beweis gestelltEinen Milchzahn "zu entfernen", der in den nächsten Tagen sowieso ohne Zutun ausgefallen wäre, weil dessen Wurzel vom nachschiebenden bleibenden Zahn bereits komplett resorbiert wurde, bedarf es keiner besonderen Fertigkeiten. Auf diese Großtat kannst Du wirklich stolz sein.
Dein letzter Beitrag ist leider nicht mehr wirklich prickelndTja, wenn man nicht argumentieren kann, kommt halt sowas. Immer das Gleiche.
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