LTA C42 08.12.2014

Forum - Technik & Flugzeuge
  • In einem andren Beitrag, den ich jetzt auf die Schnelle hier nicht mehr wiederfinde, kam mir ohnehin der sofortige Verdacht einer Dampfblasenposse. Der 912 zieht nämlich bekanntlich einen Putzlappen durch die Düsen, also auch Dampfblasen, und zwar schneller, als ein Pferd laufen kann.

    Da aber Die C42-Konkurrenz Reiseflugzeuge - in D unter schamloser Umgehung der Vorschriften stets als UL getarnt, wenn möglich - mit erheblichen Spritmengen und dementsprechend großer Reichweite (noch dazu in Flugzeugen mit weniger schädlichem Widerstand und also günstiger Energiebilanz) herstellt, sollte man schon ganz genau lesen, worum es geht, anstatt geist- und energiefressende Nebenkriegsschauplätze aufzumachen, die den bewußt nebulösen Formulierungen von Politikern und / oder ihrer Lobby geschuldet sind. Dabei können wir nur 2. Sieger, also Verlierer, werden, denn genau das können sie eindeutig besser, z.B. auch einen als äußerst aggressiven und eher als Verdünner bekannten und benutzbaren Stoff als angeblich materialverträglich in Flugzeuge und Autos einzusetzen und es als ÖKO zu verkaufen.

    Ich behaupte mal, daß in Wirklichkeit schlicht und ergreifend mindestens die real reiseflugbenötigte reichweitenadäquate D-Spritmenge legal mitgeführt werden soll, man aber diesen infamen und pseudo-technikaffinen Weg mit für Deutsche alles geradebügelnden Begriffs namens "Sicherheit" beschritt, um unter Umgehung des in D als äußerst sensibel verschrieenen UL-MTOMs statt der erlaubten 2 x 20-Liter-Tanks endlich solche in 30-Liter-Größe einbauen zu dürfen, ohne daß es auffällt. Nur hierin - in genau diesem Volumen - wissen die überaus intelligenten Dampfblasen, daß sie überhaupt nicht vorkommen dürfen, es also auch tunlichst unterlassen. Das Triumvirat LSGB, ROTAX und COMCO ist sich - hört, hört - wiedermal einig - und der User zahlt, brav und widerspruchslos? wie immer, eine D-Schein-"Sicherheit" mit physischem Papier-Schein halt.

    Das ist wie bei und mit der Dunklen Energie und der Dunklen Materie, nur plumper. Macht mal YouTube an und gebt "Volker Pispers" in die Suchmaske ein. Dann seht Ihr wieder klarer und haut Euch hier vor allem weniger auf die virtuelle Fresse.

    Gruß hob

  • Hallo!

    > Daraus folgt, dass der
    > beauftragte Verband...beim Vorliegen bestimmter
    > Kriterien auf eine potentielle Gefahrenlage
    > ...schließen darf.

    Genau das darf er.
    Genau das hat er gemacht.

    Das ist die "Form".

    Aber gegen den "Inhalt" darf ich (und muss ich) Einspruch einlegen!!!!

    Und wer das _nicht_ tut, der stellt dem DAeC
    geradezu einen "Freibrief zum Schwachsinn Produzieren"
    aus!!!


    > Glücklich ist, wer vergisst was, doch nicht zu ändern ist ….

    Hier muss es heissen:
    Armselig ist, wer vergisst was, doch nicht zu ändern ist ….

    Ich werde jetzt einen Einspruch hinschicken - auch ohne eine C42 in
    meiner Halterschaft...  denn soviel Dummheit im LSGBüro ist ja nicht
    zu ertragen!


    BlueSky9
  • Moin Bluesky

    Wenn man von einem Verwaltungsakt nicht betroffen oder aktiv legitimiert ist, kann man dann trotzdem Einspruch einlegen? "Herr Wachtmeister, Herr Wachtmeister sie haben mich zwar nicht geblitzt, aber das Kläuschen und auch das Fritzchen. Daher lege ich jetzt mal Einspruch ein, damit die Rechtskultur nicht aus den Fugen gerät".

    Und was machst Du, wenn die Dein Anschreiben im Rundordner abheften?

    Das Sicherheitsdenken in unserem Land treibt manchmal merkwürdige Blüten. Im letzten Jahr haben die nach einem schweren Autounfall, meine ganze Familie zur Beobachtung über Nacht im Krankenhaus behalten. Meinen Wunsch, ich möchte nur noch ein Taxi, damit ich nach Hause und mir die Glassplitter aus der Kimme spülen kann, wurde als Anzeichen von unfallbedingter Verwirrtheit abgetan und man müsse aus Sicherheitsgründen alle möglichen Tests machen. Wahrscheinlich ist mal vor Jahren einer ein paar Stunden später nach einem Unfall abgekratzt. Mich hat es auch erheblich genervt, weil ich es für absoluten Blödsinn hielt.

    Andererseits kenne ich auch zahlreiche schwere Unfälle aus dem südlichen Europa, England und eben auch Südamerika. Dort wird überhaupt nichts unternommen. Oft genug dauert es Stunden, bis man von der Straße gekratzt wird. Aus den Unfallursachen lernt man nichts. Es wird auch nichts untersucht und auch keinerlei Gegenmaßnahmen getroffen. An den Unfallstellen und während der Einkuhlungszeremonien gibt es ein herzergreifendes Geheule und Geflenne. Zwei, drei Tage fährt man langsam oder macht übertrieben auf Vorsicht und danach ist wieder alles vergessen. Jeder handelt in unkontrollierter Eigenverantwortung. Also gibt es einen Friedhof, etwa 2.500 km südlich von hier. Dort sind mehr Kumpels von mir grundwassernah endgelagert, als in all den Jahren hier in unserer übervorsichtigen Republik. Woran liegt das wohl?

    Klar geht mir jeden Tag alles mögliche auf den Sack und ich (will) kann die Gründe dafür nicht verstehen. Warum darf man keine Schusswaffen tragen? Geht doch in anderen Ländern auch ganz prima. Mit Sprengmitteln kann man auf dem eigenen Grund und Boden lustige Sachen machen. Verboten! Warum?

    Warum braucht man für ein Flugzeug, Boot, Auto oder Motorrad überhaupt einen Führerschein? Fliegen habe ich mit 9 gelernt. Reicht doch, wenn man es kann? Warum also?

    Meine drei Blagen durfte ich wiederum so in die Welt setzen. Ohne Lizenz, ohne Fachkundenachweis. Selbst total pleite und ohne Schulbildung, könnte es mir keiner verbieten. Dabei kann man bei deren Aufzucht viel mehr Scheiße bauen. Von den daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden ganz zu schweigen. Welche armen und bemitleidenswerte Existenzen dabei herauskommen können ......... OK! Lassen wir das mal lieber.

    Ich leg nun mein leicht braunes Mäntelchen und Opas goldenes Parteiabzeichen wieder zurück in den Schrank.

    Wo ist da die Vernunft? Wo bleibt die Logik? Wessen Logik? Meine? Die der anderen? Wer entscheidet, was vernünftig ist und was nicht? Wer trägt die Verantwortung?   

    Heute morgen habe ich COMCO angemailt und auf diesen Thread verwiesen. Vielleicht hat man dort die Größe und das Interesse, die Sache näher zu erläutern, denn wir bewegen uns stark im mutmaßenden Raum.

  • Aber gegen den "Inhalt" darf ich (und muss ich) Einspruch einlegen!!!!
    Leg Du ruhig mal Deinen "Einspruch" ein und mach Dich sauber lächerlich.
    So wie 924driver oben absolut richtig geschrieben hat bist Du nicht mal widerspruchsbefugt, da Du in keinem subjektiven Recht betroffen bist - aber bitte, probier`s doch ruhig mal aus, wir sind alle gespannt auf Deinen fulminanten Sieg über die ach so beschränkten Mitarbeiter des Luftsportgerätebüros. Mich würde vor allem mal interessieren aufgrund welchen juristischen oder technischen Hintergrundes Du meinst hier andere Leute als dumm hinstellen zu müssen ? Es ist vielleicht ein Schock für Dich, aber wenn ich die Wahl zwischen Deiner Expertise und der von ROTAX und COMCO habe, dann neige ich dazu letzteren zu vertrauen.

    Armselig ist, wer vergisst was, doch nicht zu ändern ist ….
    Echt kreativ, wirklich schade dass das Johann Strauß nicht selber eingefallen ist.
  • Kebi schrieb:
    Leg Du ruhig mal Deinen "Einspruch" ein und mach Dich sauber lächerlich.
    So wie 924driver oben absolut richtig geschrieben hat bist Du nicht mal widerspruchsbefugt, da Du in keinem subjektiven Recht betroffen bist - aber bitte, probier`s doch ruhig mal aus
    Lieber Kebi,
    ich schätze Dich sehr, aber hier hast Du unrecht.
    Gottlob leben wir in einem Rechtsstaat, wo man gegen jeden Verwaltungsakt entsprechende Rechtsmittel einlegen kann. Genau das werde auch ich nach meiner Beratung mit den Juristen der AOPA tun. Zeit habe ich bis zum 08.01.2015.
    Wen's interessiert: Einfach Mail-Adresse angeben und ich halte Euch via Rundmail auf dem Laufenden.

    Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt im Allgemeinen aufschiebende Wirkung hat, bis dessen Vernunft- und Rechtmäßigkeit von der übergordneten Behörde, in diesem Fall also vom LBA geprüft und entschieden wird bzw. gegen diese Entscheidung dann Klage geführt wird. Der Widerspruchführer muss nicht unmittelbar Betroffener sein.

    Sieg über die ach so beschränkten Mitarbeiter des Luftsportgerätebüros
    Bei allem Respekt: ein ostzonaler Verwaltungsfuzzi und ein Ingenieur für Hell und Dunkel sind nicht gerade die personifizierte Luftfahrtkompetenz!!

    924driver schrieb:
    Im letzten Jahr haben die nach einem schweren Autounfall, meine ganze Familie zur Beobachtung über Nacht im Krankenhaus behalten. Meinen Wunsch, ich möchte nur noch ein Taxi, damit ich nach Hause und mir die Glassplitter aus der Kimme spülen kann, wurde als Anzeichen von unfallbedingter Verwirrtheit abgetan und man müsse aus Sicherheitsgründen alle möglichen Tests machen.
    Aaah, jetzt wird mir einiges klar...


    Michael
  • Lieber Kebi,
    ich schätze Dich sehr, aber hier hast Du unrecht.
    Gottlob leben wir in einem Rechtsstaat, wo man gegen jeden Verwaltungsakt entsprechende Rechtsmittel einlegen kann.
    Tja, leider liegt hier FD sozusagen "voll daneben".

    Hier ein Link für alle, die sich juristisch weiterbilden möchten. Entscheident ist die sogenannte Widerspruchsbefugnis,
    § 42 Abs. 2 VwGO analog.

    Viel Vergnügen beim Studium, welches ich - Gott sei Dank - schon fast 30 Jahre hinter mir habe :-)

    http://www.uni-potsdam.de/u/ls_staatverwkom/text/agverwr1_thiele/PruefSchema_Widerspruch.pdf
  • Hallo Michael,

    da sehe ich kein Problem, ein Forum ist ja nun einmal dazu da sich auszutauschen.
    Aber ich finde es gibt ein paar Regeln die man einhalten sollte und dazu gehört
    einfach, dass ich niemanden als dumm bezeichne. Natürlich bleibt es jedem
    unbenommen, seine Rechte wahrzunehmen und wenn Du Dich vorher mit
    Rechtsexperten beraten hast und sachliche Argumente vortragen kannst, hat
    es vielleicht eine Chance. Aber was hier bisher vom Stapel gelassen wurde bewegt
    sich eben eher auf dem Niveau von reinen Vermutungen und Kenntnis vom Hören-
    sagen. Im Übrigen bin ich mir nicht sicher ob Du hier mit der aufschiebenden Wirkung
    richtig liegst, denn üblicherweise tritt diese gegenüber Allgemeinverfügungen nicht
    ein. Eine spezielle Regelung hierzu findet sich im Übrigen in § 31d) Abs. 5 LuftVG, der
    zumindest auf den ersten Blick hier anwendbar erscheint. Aber wenn die AOPA Juristen das
    geprüft haben, dann ist es ja gut. Wäre nur doof wenn das übersehen worden wäre, denn
    März 2015 kommt schneller als man denkt. Im Übrigen bin ich der Meinung, das DiJoZi
    hier die richtige Ansicht zum Thema Widerspruchsbefugnis vertritt. Aber als Besitzer einer
    C42 wärst Du ja unmittelbar betroffen, so dass dies zumindest in Deinem Fall unproblematisch wäre.
    Mich müsste jedenfalls der Teufel reiten um für 130,- € und 2h Arbeit vor Gericht zu ziehen und
    das Prozessrisiko zu tragen. Das hebe ich mir für Sachen auf, die es finanziell wert sind.
  • Der Klügere gibt nach,



    bis er der Dümmere ist.
    bb
    hei
  • Hallo!

    > "Herr Wachtmeister, Herr Wachtmeister sie haben mich zwar nicht geblitzt,
    > aber das Kläuschen und auch das Fritzchen. Daher lege ich jetzt mal Einspruch
    > ein, damit die Rechtskultur nicht aus den Fugen gerät".

    Was laberst Du da für einen Mist?!
    Das hast Du sicher nicht nötig, oder?


    > Und was machst Du, wenn die Dein Anschreiben im Rundordner abheften?

    Sorry Edgar - Aber bist Du gerade etwas verwirrt??



    > Wer entscheidet, was vernünftig ist und was nicht? Wer trägt die Verantwortung?  

    ICH, ICH, ICH, ICH und DU!!!
    ICH entscheide, was für MICH vernünftig ist - und die Verantwortung
    trage sowieso nur ICH.
    Aber ganz sicher nicht irgendwelche Ottos am Schreibtisch des LSGB, die in diesem
    Fall irgendwas in eine LTAs geschrieben haben, dass sie technisch ganz sicher selbst
    nicht halten können - Da machen sie nämlich NICHT,
    um Verantwortung zu übernehmen - das machen Sie um Verantortung
    LOS ZU WERDEN - denn wenn es darauf ankommt, übernimmt das
    LSGB ÜBERHAUPT KEINE Verantwortung - trotz aller Zettel und heilger Stempel!!

    (ja - das ist meine ganz persönliche Meinung dazu)

    > aber wenn ich die Wahl zwischen Deiner Expertise und der von
    > ROTAX und COMCO habe, dann neige ich dazu letzteren zu vertrauen.

    Ja - genau - vollkommen OK und deshalb muss die LTA auch lauten:
    "Der Einbau einer Rücklaufleitung wird _Empfohlen_"
    (das war übrigens die Ursprungsformulierung!)

    Damit kann dann jeder klarkommen wie er meint.

    Und Du kannst dann trotzdem in Deinen Flieger munter
    jeden Kram nachrüsten, den _Andere_ für Dich empfehlen.

    Wo ist das Problem?

    Wenn Seitenruder-Pedale abbrechen, dann muss ich den
    Austausch per LTA verpflichten - keine Frage.

    Wenn aber _keine_ Flieger Dampfblasen haben und ich
    lediglich annehme, "eine theoretische Möglichkeit zu reduzieren",
    dazu aber eine verpflichtende LTA zusammenschustere,
    dann müssen bei jedem die Alarmglocken erklingen!


    Ich bin echt sprachlos...

    JEDER soll sich Rücklaufleitungen einbauen soviel er will!!!
    20 Stück, wenn er sich dann sicherer fühlt.
    Aber wir dürfen uns doch dazu nicht solch′ eine LTA an die
    Backe nageln lassen!

    Wo soll das hinführen?
    Um die "theoretische Möglichkeit eines Holmbruchs zu reduzieren",
    muss jeder noch einen Doppel-T-Träger in die Fläche schieben???

    BlueSky9

    P.S.:
    Es ist übrigens ein _Widerspruchs_ verfahren
  • DiJoZi schrieb:
    Tja, leider liegt hier FD sozusagen "voll daneben".
    Das bin ich gewohnt ....
    Soll ich Dich so verstehen, dass es garkeine Rechtsmittel gegen diese LTA gibt, oder geht es nur um den Personenkreis, der Widerspruch einlegen darf?
    denn:
    III. Widerspruchsbefugnis, § 42 II VwGO analog:
    Da ein Widerspruchsverfahren im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren nicht allein
    der Prüfung der Rechtmäßigkeit des VA, sondern auch von dessen
    Zweckmäßigkeit dient, ist für die Widerspruchsbefugnis grundsätzlich auch ausreichend, wenn der Widerspruchsführer die bloße Zweckwidrigkeit des VA geltend macht.
    und genau darum geht's!!! Allein aus diesem Grund kann auch BlueSky9, der kein Halter einer C42 ist, Widerspruch einlegen, denn "die theoretische Reduzierung einer Möglichkeit" ist wohl alles andere als zweckmäßig!!

    Tja, Zahnärzte können in der Regel lesen und verstehen, wogegen Juristen nur äußerst selten erfolgreich Zähne ziehen!

    Michael
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