FlyingDentist: >Zwischen Dampfblasen für "wahrscheinlich" halten und Dampfblasen nachweisen liegen nicht nur juristsche Welten.
Es ist ja ok, wenn Du der LTA folgst. Nichtsdestotrotz könnte trotzdem jeder mit einem Dreizeiler beim LSGB Widerspruch einlegen, oder?
Michael<
Um Gottes Willen, nein. Das könnte ja ausgehen wie die Initiative der als etwas einfältig verschrienen Lipper, heutzutage repräsentiert durch die Lippsche Rose im NRW-Landeswappen:
Die sind nämlich angeblich zu Zeiten der europäischen Revolutionen - und als Deutschland dran war (leider vergeblich und deshalb mit schlimmen Folgen, eben weil *keine* Köpfe gerollt sind) - in Scharen zu ihrem Fürsten gelaufen und haben auf die Frage ihres Anliegens laut gerufen, daß sie auch eine Revolution haben wollten. Der Fürst hat sie mit weit ausgebreiteten Armen Willkommen geheißen, sie gesegnet und gesagt, daß sie auch eine bekommen werden. Daraufhin zogen sie unter Hochrufen zufrieden ab. Sorry, Ihr Lipper, aber so funktioniert seit Jahren Staatsverständnis und Deutscher Kadavergehorsam, besonders bei UL-ern.
Gruß hob
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