LTA C42 08.12.2014

Forum - Technik & Flugzeuge
  • 924driver: ..."hier sind ja mittlerweile mehrere Punkte aufgekommen.

    1. Zum Prüfverfahren der Fasci-Tragflächen (wurde weiter oben als totaler Blödsinn angeprangert)"...

    DAL4-ANTWORT:
    Die Ursache war an den Haaren herbeigezogen. Das Prüfverfahren war künstlich kompliziert worden, nämlich
    1. abklopfen, 2. Löcher in die Tragfläche bohren und mit Spez.-Kamera kontrollieren. Die unverschämte Krönung war, dass dann 3. trotzdem noch die Maschine auf den Rücken gelegt und ein Belastungstest für 500 Kg MTOW durchgeführt werden musste.

    Der Sicherheit wegen wäre die 1. Maßnahme völlig in Ordnung und auch ausreichend gewesen. Auch die 2. Maßnahme war irgendwie noch ok.
    Aber die 3. Prüfung beinhaltete, dass die Flächen demontiert, flüssige Stoffe entfernt, Kanzel abgebaut, alle Innereien, wie Polster, lose Gerätschaften usw entfernt werden mussten. Dann wurde die Maschine umgedreht, in ein Gestell eingebaut, Flügel wieder dran und dann die Gewichte auf die Flächen drauf.
    Wiegen, Bewegung der Flächen dokumentieren, dann das Ganze rückwärts. Was dann beim Musterbetreuer rd. 4.000 bis 5.000 € kostete.

    924driver: ..."So ganz dunkel kann ich mich erinnern, dass es einige Tote gegeben hat, weil die von irgendwelchen Ostblockfuschern zusammengekleisterten Flächenholme gebrochen sind. Damit die Insassen dann auch null Überlebenschance hatten, wurde auch noch die Ausschussöffnung des RG mit Rasiermesserscharfen Schrauben versehen. Es gibt da richtig schöne Fotos von einer im Wald zerbröselten Maschine im BFU-Bericht. Also kann ich die Unruhe und die Starrsinnigkeit der Verantwortlichen, gerade bei diesem Vogel, ein Stück weit verstehen"...

    DAL4-ANTWORT:
    Es ist schon grauselig, wieviel Ahnungslosigkeit über die Tatsachen, Ursachen und Hintergründe bekannt sind:
    Du redest hier von einer Dallach Fascination D4B, das ist die Rohrtuch-Version, bzw. von einer Selbstbau D4B E(Experimental). Die D4B/E, und nur die, hatten mal Flächenzerleger.

    Wenn man die alte D4B als VW Käfer annimmt, dann ist die D4 BK (Kunststoff) ein Golf.
    Das LSGB hat damals dem Dallach den Golf als ′Weiterentwicklung′ des VW Käfer bescheinigt!! Obwohl hier kein Mensch annehmen würde, dass ein Golf eine Weiterentwicklung des Käfertyps ist, so hat man beim LSGB das so akzeptiert.

    Die Flächen-LTA einer D4 BK, die ich hier beschrieben habe, basierte auf einer einzigen Klebestelle, (ca. 10 cm lang) einer einzigen Rippenverbindung zw. Rippe und Flächehaut in den Flächen, die zwar die Auflageflächen voll abdeckte - also völlig ausreichte - die aber nicht, wie das sonst üblich war, links und rechts je 1 cm überstand. Die Fasci hat ca. 15-20 Rippen pro Fläche, mit pro Rippe zw. jeweils 2 - 3 m. Klebefläche.
    10 cm !!! davon waren zwar voll verklebt, aber es war nicht seitlich der Kleber herausgequetscht...
    Das reichte schon dem LSGB !

    Die beanstandete Fläche aus einem neuen Selbstbauprojekt entsprach auch nicht der Werksprüfmethode der in DE zugelassenen ULS. Und es war eine Experimental-Ausführung, deren Aufsicht dem LBA unterstand.
    Es hätten somit noch nicht einmal die deutschen E-Fascis mitgeprüft werden müssen, aber das wurde dann vom LSGB einfach auf die ULs übertragen.

    924driver: ..."Wenn jemand den Vorschlag unterbreitet, dass mit anderen Prüfverfahren abzudecken, dann kann derjenige doch gleich diesen Verfahren ein Schreiben beilegen, in dem er sich höchst notariell verbrieft, mit seinem ganzen Vermögen, plus gleichzeitig dazu abgeschlossener Produkthaftpflichtversicherung dafür zu haften. Ich vermute mal, dass dieses "Papierchen" nicht den stolz vorgetragenen Alternativlösungen beigelegt worden ist? (Sorry für meinen Sarkasmus, nur in meinem Job bekomme ich die absurdesten juristischen Ansätze und Klagen auf den Tisch. Wir Deutschen sind da total bekloppt.)"...

    DAL4-ANTWORT:
    Wir haben versucht, ein hochmodernes Prüfverfahren der UNI-Stuttgart, eine Art Resonaz/Schwingungs-Messverfahren (wenn ich mich richtig erinnere, daran war ich nicht beteiligt) als Alternative vorzuschlage.

    Alles für die Katze, das LSGB saß am längeren Hebel und hat das o. beschriebene Verfahren durchgedrückt.

    Resumee: Im Namen der Sicherheit kann man - und muss man ggf. auch - vieles machen. Wenn der Musterbetreuer aus Angst oder Geldnot fragwürdigen Vorschriften fordert bzw. denen zustimmt, dann hat man als Betreiber nur wenig Chancen, derartigen Maßnahmen zu entgehen.
    Comco will ich derartiges Verhalten ausdrücklich nicht unterstellen.

    Bei den Fascis damals gab es da teilweise ganz andere Meinungen.

    Leider viel Text, denn es ist ein heißes Thema. Ich wollte mal die Mechanismen aufzeigen, wie so was laufen kann und was man als Betroffener tun kann.
  • Wieder zurück zu den Fakten LTA  C 42

    Da schrieb doch einer es wäre so billig.  Hast Du einen FUELCAT drin, sind das schon mal  400,-- €  und dann kommt der Ein/ Umbau hinzu.

    Wer hat Erfahrung wie sich das neue Rücklaufsystem auf die Genauigkeit des FuelCAT auswirkt ?
    Gefahr durch Falschanzeige mit Außenlandung möglich?
    Welche Risiken bestehen durch erhöhte Zahl der Verbindungsstücke ?
    Sonstige neue Risiken in der neuen Technik?   
    Was ist wenn das Luftbläschen sich nicht so verhält wie gesagt und am Löchlein vorbei in den Vergaser doch geht?

    Eigentlich ist es doch notwendig Einspruch einzulegen.

    Die LTA ist verpflichtend und der DAEC hat jetzt die Verantwortung übernommen.  Denn stellt sich heraus das es eine unsinnige LTA war (irgendwer auf der Welt wird schon so eine schwammige Aussage nachweisen, vielleicht wieder einer in Finnland :) )  kann ich die Kosten (ggfs Rückbau/Neubau)  leicht vom DAEC zurückfordern. Das geht dann wie bei der Steuer. Die die nicht Einspruch eingelegt haben sind dann die Dummen.    

  • Am 8. 12. 2014 ging vom Luftsportgerätebüro die jetzt doch LTA raus.
    Anfang des Jahres wurde derselbe Inhalt von LSGB nur als ein SB des
    Herstellers bewertet. Hierzu veröffentlichte H. Einführer eine Mail.  Jetzt wurde es doch eine LTA.

    In
    Friedrichshafen bot Comco eine spezielle DaEC Version einer C 42 an.
    Gestern las ich auf der Website von Comco unter News, dass der DaEC von
    Comco einen Scheck in Höhe von 2750,- Euro erielt.

    Im Test des erst SB's jetzt LTA heißt es, auf Grund der theoretischen Möglichkeit der Reduzierung von Dampfblasen. usw..
    Was soll diese Idiotie, welchen von Comco begangenen Fehler sollen wir jetzt alle selbst korregieren und bezahlen.
    Wenn es eine verbindliche Einbauanweisung von Rotax war, und ab wann, dann haftet m.E. die Fa. Comco.
    Warum
    löst man das tatsächlich nicht mit einer Empfehlung und vor allem den
    nötigen und bisher wirklich fehlenden Hintergrundinformationen. Comco
    mauert hier und wir sollen alle dafür springen.

    Bisher habe ich in den letzten 9 Jahren ca. 8oo Stunden auf eigener C 42 ohne irgendwelche Dampfblasenbildung geflogen.
    Die Politik von Comco ist sehr schlechter Stil finde ich. Das geht deutlich kooperativer und vertrauenswürdiger.

    Kleenerpunk  
  • 924driver schrieb:
    Will nun eine Dampfblase an dieser Bohrung vorbeifließen (hier steht sie durch die Förderpumpe unter Druck), dann kann sie sich durch diese Bohrung in die Rücklaufleitung "entlüften" und gelangt nicht zum Vergaser.
    ... und was ist mit den theoretischen Dampfblasen in den beiden Vergaserzuleitungen nach dem Verteilerstück?

    Wahrscheinlich ist Frau Schwarzer auch dafür, alle Männer vorsorglich zu kastrieren, um die theortische Möglichkeit einer Vergewalltigung zu reduzieren.

    Michael

    @BlueSky9
    Danke für Deinen Beitrag, ich habe dazu die Energie nicht mehr
  • Hallo!

    >  Dampfblasen haben eine X-fach höhere Viskosität,

    es müsste heissen "Dampfblasen haben eine X-fach geringere Viskosität",
    wobei man bei Gasen nicht von Viskosität spricht.


    > und reduziert ggf. auch die meist zu heftig drückenden Pumpen.

    Nein - die Pumpen drücken nicht "meist zu heftig".
    Hat der Zellenhersteller seine Arbeit gemacht, passt das
    alles sehr gut.

    Und je mehr die Pumpen das System "unter Druck" halten, ohne
    dabei die Schwimmer zu überdrücken, desto geringer ist eben
    auch die Möglichkeit für Dampfblasenbildung.

    Im Grunde könnte man sogar sagen, dass durch den Teilabfluss
    des Sprits in die Rücklaufleitung der Druck an dieser Stelle im
    Leitungssystem unnötig verringert wird und somit das Risiko einer
    Dampfblasenbildung dort noch steigen könnte!


    > Will nun eine Dampfblase an dieser Bohrung vorbeifließen...
    > dann kann sie sich durch diese Bohrung in die Rücklaufleitung
    > "entlüften" und gelangt nicht zum Vergaser.

    Das wäre zwar theoretisch irgendwie möglich, ist aber in
    diesem Fall _nicht_ die Idee einer Rücklaufleitung.

    Denn eine Dampfblase würde ja
    a)
    durch das mögliche Verhindern der Pumpfunktion an der
    Mech.Pumpe (Vapor Lock) garnicht erst bis dorthin gelangen!
    b)
    sich problemlos einfach in die Schwimmerkammer hinen
    "entlüften" können ohne "Schaden" anzurichten.

    Man geht wohl davon aus, dass ein konstanter "Rundfluss" von Sprit
    die Temperatur im System senkt und man somit unter dem Siedepunkt
    bleibt.

    (Was aber zumindest nach meinen persönlichen Hot&High
     Erfahrungen ein nicht notwendiger Blödsinn ist  ;-)


    > Was ist jedoch, wenn der Motor beim Landeanflug
    > (ohne E-Pumpe, weil vergessen), plopp-plopp macht

    Edgar, seit gefühlten 10000000000h fliegen diese Installationen
    so ganz munter in der Gegend herum - ohne einfach "plopp-plopp"
    zu machen - selbst _ohne_ e-Zusatzpumpe im Landeanflug.

    Da könnte ich genausogut fragen:
    "Was ist jedoch, wenn der Flügel beim Landeanflug abbricht?"


    Das Ganze ist und bleibt einfach ein so abstrakt an den Haaren herbeigezogenes
    Szenario, dass man sich fragen _muss_, ob die dafür verantwortlichen Personen
    noch alle Tassen im Schrank haben.


    BlueSky9


    P.S.:
    > @BlueSky9
    > ... ich habe dazu die Energie nicht mehr

    kann ich nachvollziehen  ;-)
  • Diese LTA ist der erste Schritt in Richtung Echo-Klasse und amerikanischem Produkthaftungsprinzip.
    Wenn schon theoretische Möglichkeiten gebraucht werden, um Gefahren zu produzieren, damit Behörden endlich tätig werden können, haben wir es weit gebracht. Dann können wir auch den Satz streichen, daß UL-Motoren stehen bleiben dürfen. Oder es gibt eine Piloten-LTA, daß bestimmte Gemüsearten von Antritt eines Fluges nicht mehr gegessen werden dürfen, da die Gefahr einer Methangasvergiftung bei zu gut abgedichtetem Cockpit besteht.
    Es gibt in D leider keine mutigen und klugen Köpfe mehr, die den Mut haben aufzustehen und zu sagen, dass der Kaiser nackt ist, siehe Umweltplakette.
    bb
    hei
  • Dass Problem ist, dass vieles so lange reglementiert wird bis die Freiheit so teuer wird, dass sie sich nur noch einzelne leisten können.  Kann man dann noch von Freiheit sprechen? 
    Ok , muss ja kein Dreiachs-Reise  UL sein , man kann sich ja einen Drachen auf den Rücken schnallen und von der Klippe stürzen. Ist dann billiger und fliegt auch.  
    LTA gibt da nicht, aber ordentlich Tote.

    Ich denke es gibt irgend eine (wahrscheinlich EURO ) Initiative die UL fliegen möglichst unattraktiv machen möchte.      


    Es fehlt irgendwie die Lobby. Die Verbände sind es jedenfalls  nicht. 
  • QDM schrieb:
    LTA* gibt da nicht
    Irttum, mein Lieber!!

    Michael

    *) heißt zwar nicht so, doch der Effekt ist der gleiche.
  • Und noch ein Problem ist, das es Leute gibt, die die LTA richtig finden.
    (Und solche die das Medical für UL wollen...)
    Rüdiger
  • Glücklich ist, wer vergisst was, doch nicht zu ändern ist ….

    Das ist jedenfalls die Position die ich persönlich zur LTA einnehmen
    werde. Allen anderen Rechtsexperten wünsche ich aber schon einmal viel Glück
    beim Verklagen. Um sich ein Bild darüber zu machen, ob man sein Geld aber
    lieber Anwälten in den Rachen schmeißt oder sich bei Comco das Rücklauf-Kit für
    130,- € inkl. Versand kauft, empfehle ich einmal die bereits existierende
    Rechtsprechung zum Thema LTA zur Kenntnis zu nehmen:

    1. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. vom 22.07.1996:
    Angesichts des hohen Ranges der
    Schutzgüter, deren Gefährdung durch den Erlass von Lufttüchtigkeitsanweisungen
    entgegengetreten werden soll, rechtfertigen bereits geringe Zweifel an der
    Lufttüchtigkeit eines Luftsportgeräts das Einschreiten
    des beauftragten
    Verbandes.

    Daraus folgt, dass der
    beauftragte Verband im Zeitpunkt eines Einschreitens die von ihm angenommene
    potentielle Gefährdung nicht stets bereits detailliert und lückenlos (auf
    wissenschaftlicher Basis) darlegen muss, sondern - in einer gleichsam
    typisierenden (prognostischen) Betrachtungsweise - beim Vorliegen bestimmter
    Kriterien auf eine potentielle Gefahrenlage (im Sinne eines luftuntüchtigen
    Luftsportgeräts) schließen darf. Abzuwägen bei Erlass einer
    Lufttüchtigkeitsanweisung ist somit stets zwischen dem allgemeinen Interesse an
    der Sicherheit des Luftverkehrs und dem besonderen öffentlichen Interesse, dass
    Menschen durch möglicherweise fehlerhafte Geräte nicht zu Tode kommen,
    einerseits sowie dem Privatinteresse der Halter der Luftsportgeräte und den
    gesteigerten Interessen eines Herstellerbetriebs (von einem beanstandeten Produkt
    nicht vollständig abgeschnitten zu werden) andererseits.

    2. Und wem das nicht genügt der kann es gerne noch beim OVG Lüneburg
    versuchen:
    § 14 LuftBO dient der
    Gefahrenvorsorge, jedenfalls aber der Abwehr (im ordnungsrechtlichen Sinne)
    abstrakter Gefahren. Im Gegensatz zu Anordnungen nach § 29 LuftVG ist nicht
    erforderlich
    , daß - nach Maßgabe der anzustellenden Schadensprognose unter
    Berücksichtigung von Art und Umfang des drohenden Schadens - eine konkrete
    Gefahr
    im ordnungsrechtlichen Sinne droht.

    So wirklich gute Chancen würde ich mir da also für einen Widerspruch (Nein, kein Einspruch) nicht
    ausmalen.  Ich bezweifle aber sowieso, dass irgendeiner der hier laut nach Rechtsmitteln schreit wirklich irgendetwas unternimmt - auf welcher Tatsachengrundlage auch.? Generalverdacht ? Der Umstand dass es in Südfrankreich ja gut gegangen ist ? Die genaue Kenntnis der Ursachen und Fallzahlen die zum Erlass der LTA geführt haben ? Ihr habt ausser Vermutungen doch rein gar nichts in der Hand. Am zweckmäßigsten wäre es noch, einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz zu stellen (falls das hier überhaupt einschlägig ist) und sich erst einmal Sach- und Aktenkenntnis zu verschaffen. Dann kann man aufgrund von Tatsachen entscheiden, ob das alles Quatsch ist oder nicht.

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