Probleme beim Motorenkauf mit UxxI GmbH

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo Flieger-Horst
    Normalerweise halte ich mich mit Beiträgen hier sehr bedeckt, aber jetzt muß ich dochmal was los werden

    Ich kann an der sachlich geschilderten Darstellung  des Motorkaufs keine Rufschädigung erkennen, wer solch einen Schrott , den du nachweisen kannst, einem Käufer andreht muß halt mit den Konsequenzen rechnen.
    Umso unverständlicher ist für mich die wirre Reaktion einiger  Rechtsexperten-Kasper, die den Steuerknüppel nicht zwischen den Beinen sondern anscheinend sonst wo stecken haben.
    Lass dich nicht verunsichern , ich finde es gut und richtig , das du das hier schilderst um die Kollegen zu warnen, dafür ist ein Forum da
    nun zu aus dem wohl kritisch gesehenen Teil deiner Schilderung:
    Ich denke, dass das Vorgehen von UxxI Hassfurt Methode hat. Deshalb hätte ich gern von euch gewusst, ob noch jemand solche Erfahrungen mit der Firma UxxI gemacht hat??? Bitte meldet euch hier und teilt mir eure Erfahrungen mit.
    ich denke / Vorgehensweise /Methode ,ist keine Unterstellung noch Beleidigung sondern deine persönliche Meinung und Gedanken sind frei, in dem Zusammenhang ist deine Meinung sicherlich zu vertreten
    Was will Uxxi denn machen : eine Feststellungsklage.... den Motor bei Jabiru nochmals auf Ihre Kosten überprüfen lassen um zum Ergebniss zu kommen das sie dir Schrott verkauft haben...... aus deiner Sicht ja bitte nur zu :))
    D-MSSS hat da völlig recht
    also bitte lass diesen thread stehen  Fliegergruß Amboss
  • Zur Info: Laut unserem RA darf die eigene Meinung in einem Forum so geäußert werden, da die Aussagen mit "Ich finde...", "Ich meine...", "Ich denke..." beginnen, lediglich ein Erfahrungsaustausch vorliegt und es sich nicht um Feststellungen, üble Nachrede oder Rufschädigung handelt. Wir haben der Fairness halber trotzdem den Threadtitel geändert und die Namen anonymisiert, da auch ihr Euch anonym äußert.

    Solltet ihr also weiterdiskutieren wollen, dann bitte anonymisiert schreiben. Danke!


    VG sukram
  • Markus, das war sicherlich eine gute Idee, aber sie dürfte zu spät kommen. Diese Seiten sind sicherlich längst kopiert und gesichert.

    Aber einer Diskutanten hat mir per PN mitgeteilt, dass er f.h. mit sehr aussagekräftigen Material unterstüzen kann und auch als Zeuge vor Gericht ggf. aussagen will und hat wohl auch seine betroffenen Bekannten ebenfalls zur Teilnahme bringen können.

    Sollte also an dieser Motoraffäre etwas dran sein, hat f.h wenigstens die Munition, die er ggf. braucht, wenn die Gegenseite gegen ihn aktiv werden will.

    Ich bedauere, dass wir hier wieder ein Beispiel haben, wo einer etwas vorgibt und dann eine Reihe unüberlegter Kommentare losgelassen werden, die letztlich wie eine Hatz wirken, auf einen, der scheinbar zum Abschuss freigegeben ist. In diesem Fall die weithin bekannte Fa. Uxxi...
  • Laut unserem RA darf die eigene Meinung in einem Forum so geäußert werden, da die Aussagen mit "Ich finde...", "Ich meine...", "Ich denke..." beginnen, lediglich ein Erfahrungsaustausch vorliegt und es sich nicht um Feststellungen, üble Nachrede oder Rufschädigung handelt.
    Was sollte hier Deiner Meinung nach zu spät kommen? Da kann man von mir aus das ganze Internet ausdrucken, kopieren oder nachmalen. Das wird die Sache nicht sonderlich verändern.
    Wir haben der Fairness halber trotzdem den Threadtitel geändert und die Namen anonymisiert, da auch ihr Euch anonym äußert.
    Wir hätten das auch alles so stehen lassen können. Aber fair geht vor :)
  • Die gemachten Aussagen reichen aus, eine Klage mit diversen Schadensersatzansprüchen zu begründen.
    Wenn das nachträglich anonymisiert wurde, so ist der Schaden ja schon entstanden, die Formulierungen waren ja schon zu lesen.

    Ach, wenn doch nur Fleiing Denntißt noch da wäre, der würde uns natürlich sofort alles juristisch aufbereitet erklären, wie doof wir mehr oder weniger sind.
    Ihm tut mich fehlen tun...
  • Entschuldige DAL aber Deine Aussagen sind schlicht falsch. Ich beschäftige mich täglich mit Vertragswerk und arbeite eng mit Juristen zusammen. Die gemachten Aussagen sind nicht dazu geeignet einer Klage wegen Rufschädigung bestand zu halten.

    Die läge dann vor wenn die Aussage unwahr oder dazu geeignet währen dem angesprochenen Unternehmen bewusst eine negative Position zu verschaffen. In dem Fall müsste diese dann aber darstellen und beweisen das die Aussagen unwahr sind.

    Nach dem was ich hier so lese dürfte sich das Unternehmen dabei auf sehr dünnem Eis bewegen.... 
  • In dem Fall müsste diese dann aber darstellen und beweisen das die Aussagen unwahr sind.
    Nun, das sehe ich genau andersrum.
    Wie auch immer, wir (resp. Horst) werden ja sehen, was bei rumkommt.


    Chris
  • MOIN:..."Die läge dann vor wenn die Aussage unwahr oder dazu geeignet währen dem angesprochenen Unternehmen bewusst eine negative Position zu verschaffen. In dem Fall müsste diese dann aber darstellen und beweisen das die Aussagen unwahr sind."...

    Das stellt ja nun das deutsche Rechtssystem völlig auf den Kopf !!
    Ich darf ungestraft jeden anpinkeln und in die dumme Ecke stellen und dann soll der Beschuldigte beweisen, dass er unschuldig ist? Was ist denn das für ein Quatsch??

    Das ist hier im Forum ein Problem: Nicht sachliches Wissen sondern "Gegnerschaft" oder die Lust am Widerspruch bestimmen das Geschehen...
  • Willkommen im Rechtsstaat...

    ...versucht einen Kompromiss ausserhalb des Gerichts zu finden auch wenn ein RA mit einem Vergleich mehr Geld verdient, so gibt es wichtigeres als jahrelange Rechtsstreitigkeiten oder schwebende Verfahren. Schliesslich will man ja eigentlich nur einen vernünftigen Motor zum Fliegen.

    Zur Folgediskussion: 
    Ich finde es gut, dass hier Erfahrungsberichte mit Herstellern/Lieferanten/Dienstleistern geteilt werden. Hat mit Rufschädigung nichts zu tun sondern ist ein Recht eines jeden Käufers oder Interessenten. Denn wir bewegen uns doch alle in einem sehr intransparenten und teilweise leider auch unprofessionellen Markt, wenn man diesen ganz sachlich und neutral mit anderen Branchen vergleicht, wo Unternehmen transparenter und organisierter sind. 

    Persönlich kenne ich leider in meinem Umfeld zu viele Käufe und Verkäufe von Gerät oder auch Dienstleistungen, wo bewusst oder (was fast schlimmer ist: mangels Wissen) unbewusst Kollegen zu gut deutsch verarscht wurden. 

    Das alles muß nicht sein und wenn ein Erfahrungsaustausch unter Käufern und Interessenten dazu führt dass die jeweils Betroffenen Ihr Verhalten ändern (oder vom Markt verschwinden) ist es für uns alle doch am Besten. Die Zeit wird′s zeigen... oder wie es so schön heisst: Die Luft reinigt sich von selbst...
  • DAl,

    ich mache die Gesetze nicht:

    Das Wort Rufschädigung gíbt es im juristischen Bereich nicht. Der Begriff ist Verleumdung § 187 StGB. Allerdings ist Rufschädigung eine Form der Verleumdung. Bei einer Rufschädigung wird eine Aussage getroffen, die sich auf jemanden als ehrverletzend auswirkt. 1. § 186 StGB Eine üble Nachrede, ist ein Behauptung über eine andere Person, die den Ruf schädigt und die nicht nur aufgestellt, sondern auch verbreitet wird. Stellt man die Äusserung als Tatsache dar, bedarf es auch immer eines Beweises des Geäusserten. Kann man dieses nicht erbringen und sollte sich das Gesagte als ehrenrührig erweisen, so sollte man die Konsequenzen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir eine Behauptung aufgestellt und weiß, dass es sich um eine Lüge handelt, spricht man von einer Verleumdung. § 187 StGB es droht dann eine Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren. Fazit bei Unwahrheit § 186 und 187 StGB mit deren Konsequenz. 187 setzt Vorsatz voraus, 186 ohne Vorsatz, weil sich jemand keine Gedanken über das Gesagte gemacht hat. Stellt man die Äusserung nicht als Tatsache, z.B.Hörensagen dar, der fällt unter den § 185 StGB.




    Bin ich der "Geschädigte" muß ich im Umkehrschluss somit darlegen das das Gesagte der Unwahrheit entspricht.
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