Es sind aber zwei paar Schuhe: 1. Die Art und Weise wie f.h Beschuldigungen unters Volk bringt und 2. der rechtlich vorgeschriebene Weg, Beweissicherung zum Zustand des Motors zu erbringen, um ggf. einen Anspruch durchsetzen zu können.
f.h ist - verständlicherweise - derartig wütend, dass er diese beiden Aspekte wild durcheinander wirft und sich in erster Linie damit selbst schadet.
Wenn Uxxi zB. von Dir einen guten Motor gekauft hätte und Du eine entspr. Expertise mit dem Verkauf des Motors übergeben hättest, wäre die Sache in Ordnung. Bist Du ein Scharlatan und hättest einen kaputten Motor samt Deiner Expertise (oder einer sonstigen glaubhaften Versicherung) geliefert, hättest Du Uxxi reingelegt.
Und dieser Sachverhalt wäre trotz der Geschichte von f.h möglich. Und solange Uxxi dazu nichts verlauten lassen hat, gilt: in dubio pro reo. Heißt: Im Zweifel für den Angeklagten.
gax:..."und wenn alles wasserdicht nachweisbar ist, dann darf ichs doch weitererzählen. daran könnte auch ich meine kunden nicht hindern, wenn einer enttäuscht wäre."...
Ja, eben: Wenn es wasserdicht ist. Das aber klärt ein Gericht und nicht der Auftrit von f.h hier im Forum.