Wenn die Instrumente ein Backup für etwas elektronisches sein sollen, müssen sie nach Auffassung des DAeC mechanisch sein. In der Frage habe ich nämlich folgende Antwort bekommen:
Es ist eine Aufzählung [LTF-UL 1303: "Fahrtmesser, Höhenmesser, Kompass"]: 1,2,3, also drei einzelne Geräte. Von elektronisch steht da nichts, somit nicht zugelassen. [...] Grundsatz: was nicht in der Bauvorschrift erwähnt ist, ist auch nicht zugelassen.
Da kann man sich wunderbar drüber streiten - bringt aber erfahrungsgemäß nicht viel...
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