Maik schrieb:monstertyp schrieb:Hallo Heiko,
servus
hatte Markus nicht mal so ein Super Ul als sein Profilbild
Gruss Heiko
nein, der Flieger hat leider nie eine Zulassung bekommen. Am Ende der Erprobung wurde festgestellt, dass die zwei Triebwerke nicht konform zur LTF-UL1 sind. Schade eigentlich. Aber er braucht beide Triebwerke (laufend), um beim Wiegen (hochkant) unter die geforderten 300kg (Anzeige auf geeichter Waage) zu kommen.
Grüße
Maik
Aber der Schwerpunkt - CG - stimmt trotzdem nicht; da können die wiegen, soviel sie wollen - mit oder ohne ausfliegbare Spritmenge, geeicht oder ungeeicht. Ist die Waage denn überhaupt hitzefest? Die APU ist jedenfalls als Hilfsgestell schlicht ungeeignet - wg. Punktbelastung! Dafür stimmt aber die Richtungsstabiltät: Sie verhindert effektiv die gefährlichen Seitenwindlandungen, weil sie bei diesem Muster schlichtweg verboten sind - immerhin: Die fachliche Kompetenz scheint seit Zeiten von Smaragd und Co. ja zuzunehmen. Es gibt aber vermutlich als Komfort-Ausgleich - Symmetrie vorausgesetzt - 14 Fenster für diese 4 Personen, also 3 1/2 Stück für jeden, was einen Verstoß gegen das Übermaßverbot begründet. Hätten diese Verwaltungsexperten beim LSGB doch wissen müssen. Aber moderne Verwaltungsgebäude auf Kosten des zahlenden Bürgers haben ja bekanntlich ähnlich kommode Bauvorschriften, so daß es sich nur um angewandte Analogie bzgl. des gewohnheitsmäßigen Verwechselns von Äpfeln und Birnen handeln dürfte.
Gruß hob
