Technik & Flugzeuge Diskussion

Lärmmessung C 42

39Beiträge in dieser Diskussion Jetzt antworten
  • Hallo an alle Technickfreaks
    Wie laut ist eine. C 42    Beim Start ,Überflug und bei der Landung ?
    Bin für jeden Tip Dankbar
    Gruß Timmi
    Direkt verlinkter Beitrag
  • In allen 3 Situationen "sehr laut", meint unsere notorisch im Clubheim anrufende Beschwerdeführerin!
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Da du laut Profilbild anscheinend in einer C42 drinsitzt, schau doch mal ins vorhandene Lärmzeugnis ;-)
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Hallo und Danke 
    Guter Tip mal schauen ,ob Ich′s finde.
    Vielleicht hat ja einer ca . Zahlen parat.?!
    Danke
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Hallo
    Da eine C42 den Vorschriften des verschärften Lärmschutzes entspricht, würde ich auch nur diese db-Zahl nennen. Vor allem wenn Du irgend etwas offizielles damit vorhast, nie selbst gemessene Werte o.ä. verwenden.
    bb
    hei
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Hallo!

    Alle ULs müssen bei den Lärmmessflügen maximal bei 60 dB(A) liegen.

    (Nur die Tragschrauber dürfen mit 70 dB(A) etwa doppelt(!) so laut sein... :-(


    BlueSky9
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Ahhh. Endlich mal Zahlen.
    Danke da geht noch was
    Wenn mal einer fragt,kann Mann ja mal was sagen....
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Wahrscheinlich 59,7 - 59,9 so wie viele Wundermessungen unter 60DB bleiben.
    Direkt verlinkter Beitrag
  • (Nur die Tragschrauber dürfen mit 70 dB(A) etwa doppelt(!) so laut sein... :-(

    Dürfen lauter sein!
    Dürfen mehr Gesamtgewicht haben!

    Bin nur noch sprachlos!
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Bauscher schrieb:
    (Nur die Tragschrauber dürfen mit 70 dB(A) etwa doppelt(!) so laut sein... :-(
    Dürfen lauter sein!
    Dürfen mehr Gesamtgewicht haben!
    Bin nur noch sprachlos!

    Was, nicht gewusst?

    Nur bitte jetzt den Ärger nicht der Gyrocopter-Scene anlasten sondern den Verantwortlichen, die für die zu niedrigen Gewichtsgrenzen im UL-Bereich verantwortlich sind.

    Was dazu führt, dass kaum ein UL doppelsitzig besetzt und vollgetankt legal fliegt. Es ist staatlich verordnete Unsicherheit mit üblen Folgen im Versicherungsfall.

    Gerd
    Direkt verlinkter Beitrag