Carlson schrieb:Meiner Meinung nach deshalb, weil bei 99,99% der Kontrollen der wohnsitzdeutsche Pilot ein D-registriertes UL bei sich hat. Wenn diese Quote auf sagen mir mal 80% zurueckgeht, sei versichert, dass die Behoerden anfangen wuerden, da mal genauer hinzuschauen und die Rechtslage durch ein Gericht klaeren zu lassen.
Wenn es denn soooooo Eindeutig ist, warum wird es dann nicht konsequent geahndet?
Glaube mir, Du willst nicht ein entsprechendes Verfahren fuehren muessen, darauf hoffend, dass der von Dir im voraus mit viel viel Geld bezahlte Fachanwalt das Gericht von Deiner Interpretation der auch meiner Meinung nach ziemlich eindeutigen Vorgaben ueberzeugt.
Deshalb: Wer ein F-reg UL in D betreibt, sollte besser die Klappe halten. Wer kein solches betreibt, sollte ebenfalls die Klappe halten. Denn je mehr daraufhin ihr Kennzeichen ueberpinseln (bei dem und dem funktioniert es ja schliesslich auch, der und der hat gesagt, das geht schon), desto schneller ist der Spass fuer diejenigen, die das jetzt unter dem Radar der Behoerden erfolgreich tun, vorbei.
Chris