FlyingDentist schrieb: ....Der Flug über eine geschlossenen Wolkendecke ist im Gegensatz zum Nachtflug in der Bundesrepublik nicht prinzipiell verboten.@FDAuch ist der Flug über einer größerer Wasserfläche nicht untersagt, sonst bräuchte es keine Flugplanpflicht für UL (und MoSe), die auf Helgoland landen wollen.
Das Thema Notwasserung ist sicher kein spezielles der UL-Fliegerei, dennoch kann man mit einem UL völlig "legal" in solch eine dramatische Situation geraten.
Habe ich irgendwo irgendwas von illegal geschrieben?
Dass man sich "legal" in unzählige dramatische Situationen begeben kann ist doch eigentlich nichts Neues! Aber irgendwie gibt es halt auch da und dort Ueberlegungen die in die Richtung gehen, dass man ganz generell versuchen sollte, mögliche Gefahrenquellen zu umgehen.
Sogar in der Fliegerei ;-)
Drum hab ich einfach aus einem typischen UL-Handbuch und einem typischen UL-Motorhandbuch zitiert. Dort werden solche Gefahrenquellen genannt.
Und daraus ergibt sich für mich halt eine Art "Umkehrfrage": Muss denn wirklich alles was (zum Glück!) nicht explizit verboten ist, auch unbedingt "durchgezogen" werden? Selbst wenn man wie in diesen Handbüchern - explizit - auf Grenzen und auf sicheres Verhalten aufmerksam gemacht wird?
Wo ist nun das Problem, solche Empfehlungen nicht zu befolgen? Ich meine, halt hie und da Umwege in Kauf zu nehmen. Oder dann vielleicht ganz auf einen bestimmten Flug oder auf ein bestimmtes Ziel zu verzichten. Will heissen: einer möglichen Gefahr gar nicht erst die "Chance" zu geben uns in eine schlimme Situation zu versetzen.
Gruss Dick