CoPilot: iPhone App inklusive GPS-Navigation

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Ich sag es mal so: In AGB kann man jeder reinschreiben, was er will. Das heißt noch lange nicht, dass der entsprechende Passus auch gültig ist. Dass GAT24 für eventuelle Fehler der DFS bzw. des DWDs nicht haften will, liegt auch auf der Hand.

    GAT24 bezieht seine Daten aus offiziellen Quellen (DWD, DFS) und haftet in jedem Fall gesetzlich schon mal für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - Oder um es mal anders zu sagen: Wer mit aktuellen Daten von DWD und DFS wirbt, der hat auch aktuelle Daten von DWD und DFS einzukaufen und bereitzustellen.
    Alles andere wäre vorsätzliche Täuschung (technische Störungen natürlich ausgenommen).

    Man kann sich aber zum Glück selber ein Bild von GAT24 machen, in dem man einfach die kostenlose zweiwöchige Testphase in Anspruch nimmt (hier gibt es dann allerdings nur AIP VFR Beispielkarten. Das Flugwetter ist aber uneingeschränkt nutzbar).




  • "9. Gewährleistung

    Die EuroGAT24 stellt in ihrem Portal lediglich gebündelte aktuelle
    Informationen zur Verfügung. Eine Gewähr für die Richtigkeit
    und Vollständigkeit ist ausgeschlossen. Die EuroGAT24 haftet nur für
    Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Höhe
    der Haftung ist begrenzt auf die vom Nutzer erbrachte Beitragsleistung
    für den laufenden Vertragszeitraum. Die Inanspruchnahme der von
    EuroGAT24 bereitgestellten Informationen ersetzt in keinem Fall die bei
    Luftfahrzeugführern vorauszusetzenden Kenntnisse und Fertigkeiten.
    Der Nutzer trägt unabhängig von seinem gewählten Tarif
    die volle Verantwortung für seine Flugplanung und Durchführung
    nach den allgemeinen Regeln und gesetzlichen Bestimmungen der Luftfahrt.
    Dies gilt insbesondere für die Einholung eventuell notwendiger
    ergänzender Informationen. Dem Nutzer ist bekannt, dass weitere
    offizielle und private Organisationen aus dem Bereich der Allg. Luftfahrt
    regelmäßig Warnhinweise, offizielle Notizen und Abhandlungen
    veröffentlichen. Dem Nutzer ist die Notwendigkeit bekannt, hiervon
    in Eigenverantwortung regelmäßig Kenntnis zu nehmen."





    Der Teil der AGB sagt eigentlich alles. Ich denke die Verwendung der Daten von GAT24 ist ähnlich wie die Verwendung eines Navigationssystems. Erlaubt, aber wenns drauf ankommt darf es nur eine Backuplösung gewesen sein...

     
  • Ich lese da nichts, was gegen die offizielle Verwendung von GAT24 spricht.

    Ja, ich bin als Pilot für meine Flugplanung verantwortlich (heißt ja auch Self-Briefing) und ja, GAT24 will sich nicht für Fremddaten haftbar machen lassen.


    Beim DWD steht folgendes:
    "
    4. Übermittlung
    Der DWD stellt die Leistungen an einem festgelegten Übergabepunkt (Datenserver) bereit. Bis zu diesem Übergabepunkt steht der DWD für den ordnungsgemäßen Datenfluss ein.
    ...
    10. Haftung
    Der DWD steht dafür ein, dass die meteorologischen Daten mit der in der Wissenschaft üblichen Sorgfalt gewonnen wurden. Der DWD erbringt die Leistungen unter Beachtung der anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik. Die Haftung des DWD ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    "
    Das hört sich zwar wegen der Formulierung "steht dafür ein" besser an, ist aber rechtlich gesehen ähnlich zu den GAT24-Bedingungen.

    DWD und DFS stellen zudem Ihre Daten automatisch bereit. Dass es da irgendwelche Probleme mit einem seit 2001 bestehenden System geben kann, halte ich für nahezu ausgeschlossen (insb. da man selber anhand des Zeitstempels erkennen kann, ob die Daten aktuell sind).
  • Wir sind zwar inzwischen gänzlich Off-Topic...

    Ich habe jeweils ein DWD und ein DFS Seminar besucht und dort hat man die Verpflichtung zur Benutzung der jeweiligen Dienste so erklärt: Die einzigen vom Gesetzgeber für das Selbstbrief zugelassenen Quellen wären jeweils DWD und DFS. Aus Gründen der späteren Nachvollziehbarkeit im Falle eine Unfalls muss man sich bei beiden Diensten identifizieren. Das geschieht beim Selbstbriefing auf der DWD Website durch Einlogen. Auf der Website des DFS durch Angabe des Flugzeugkennzeichens beim Abrufen der NOTAMs. Lässt man sich bei den Diensten telefonisch Briefen wird dies ebenfalls vom Ansprechpartner dokumentiert. Da gab es dann noch das Argument des Standards und der Qualität der Informationen bei definierten Bezugsquellen...etc...
  • Dass DWD und DFS so argumentieren, liegt klar auf der Hand.

    Aber: Quellen der Daten sind auch bei GAT24 DWD und DFS. Und zudem weiß ich ganz genau, dass die DFS ihre Daten nur unter strengen Bedinungen weiterlizensiert. Leider darf ich aufgrund einer Geheimhaltungserklärung da nicht näher ins Detail gehen, aber man kann nicht einfach so Daten bei der DFS für ein gewerbliches Vorhaben lizensieren, ohne dass die DFS ganz genau weiß, was damit gemacht wird.
    Soll heißen: Wäre es nicht gesetzlich erlaubt, sich über GAT24 briefen zu lassen, würde die DFS erst gar nicht ihre Daten für diesen Zweck lizensieren lassen.

    Und dass es in zig Jahren noch nie Probleme mit der Verwendung von Briefings über GAT24, geschweige denn Aktionen von DFS/DWD gegen GAT24 gestartet wurden, impliziert für mich, dass das Angebot 100% wasserdicht ist.
  • Hey,

    hätte auch ne kurze Frage zur CoPilot Software. Genauer zur Flugplatzdatenbank.
    Es wurde ja gschrieben, dass die Datenbank upgedatet werden kann, aber sind auch die kleinen Flugplätze enthalten. z.B. EDQW?

    viele Grüße
    Uli
  • EDQW ist drin. Gerade gecheckt. Ich nehme mal an alle Plätze Weltweit mit ICAO Kennung sind drin. Plätze ohne Kennung (UL/Segelflug) kannst du dir problemlos selbst erstellen.
  • Wunderbar, vielen Dank für die Info.
  • Hallo, bin zufällig auf Euer Forum gestossen. Liest sich gut.
    Ich habe eine Frage und eine Bemerkung an mike.romeo:
    Frage zum IPhone Copilot: Was macht die Software mit dem flp: Zeigt ihn einfach an oder kann sei ihn irgendwie weiterleiten?
    Bemerkung: Wie erklärst Du Deinen Satz: "Die einzigen vom Gesetzgeber für das Selbstbrief zugelassenen Quellen sind DWD und DFS" ? Das einzige was es dazu gibt lautet so:
    LuftVO § 3a 
    Flugvorbereitung 
    (1) Bei der Vorbereitung des Flugs hat der Luftfahrzeugführer sich mit allen Unterlagen und Informationen, die für die sichere Durchführung des Flugs von Bedeutung sind, vertraut zu machen......
    Da steht nix von DWD und DFS. Es hat auch z.B. bis heute keinen Airlinepiloten gegeben, der wegen der alleinigen Nutzung von Jeppesen-Nav-Daten statt DFS oder MET-Daten aus z.B. Holland statt DWD-Briefing gerügt oder bestraft wurde.
    Zum Nachweis der Flugvorbereitung laut LuftVO gehört nicht das "Registrieren" oder "Einloggen" in ein System, dass jeder für Dich tun könnte, sondern z.B. aktuell ausgedruckte Wetterdaten bei Deinen Unterlagen oder der tatsächlicher Einfluss von Wind und Wetter in Deine Routenplanung. Damit erfüllst Du die gesetzlichen Forderungen und findest die genauso in der Rechtsprechung wieder.
    Guten FlugGuten Flug
  • Hi Cumulus

    CoPilot benutze ich als Tool für alle Vorflug Berechnungen. Den resultierenden Flugplan zeigt CoPilot an. Ich übertrage ihn dann wie gewöhnlich von Hand. Mittels ForeFlight soll es möglich sein die Flugpläne direkt zu übermitteln. Ausprobiert habe ich das allerdings nicht.

    Auf den Websites der Anbieter gibt es Screencasts auf denen die Funktionen genau dargestellt werden. Am besten da mal reinschauen.


    Zur Wetter-Bemerkung:

    Wie schon geschrieben habe ich diese Info aus Seminaren der jeweiligen Organisationen. Dort wurde diese Info nahezu wortwörtlich so kommuniziert. Und zwar in der Form das dies im speziellen für die GA und für deutschen Luftraum gelte. Die Berufsfliegerei wurde nicht angesprochen. Da ich die LuftVO nicht unterm Kopfkissen habe, habe ich diese Darstellungen nicht weitergehend hinterfragt.
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.7 %
Ja
44.3 %
Stimmen: 228 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 53 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 51 Gäste.


Mitglieder online:
swisslife  Georg77 

Anzeige: EasyVFR