Ich kann mir das leisten, genauso wie einen Mode-S-Transponder
schade,dass ich kein Dentist geworden bin
hufisch
PS: Natürlich sind Verordnungen und Gesetzestexte frei verfügbar. Aber ich kann Dich beruhigen, ich habe sowohl das gesamte deutsch und europäische Luftrecht, wie auch die NfLs im Abo. Ich kann mir das leisten, genauso wie einen Mode-S-TransponderPrust, beeindruckendes Statement. Das kann man unkommentiert so stehen lassen..........
Und zu Sache kommt nix?
Michael
Und zu Sache kommt nix?Nein, ich wüsste nicht was da noch kommen soll. Ich habe meinen Standpunkt klar gemacht, Du Deinen.
MOIN Sorry wenn ich da inteveniere aber Michaels Standpunkt war das die Nutzung von Mode C generell seid 2008 untersagt ist während ich genau das schrieb was Du gerade bestätigt hast.Tut mir echt leid, wenn ihr zwei Probleme mit einander (warum auch immer) habt, aber ich habe folgendes geschrieben:
Hein Mueck Michael hat recht, dass die "Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV)" gilt.Keine Ahnung wo ich dort betätige, dass ich "Michaels Standpunkt war das die Nutzung von Mode C generell seid 2008 untersagt ist" teile.
MOIN Aber evtl. reden wir auch nur an einander vorbei.Davon gehe ich aus.
FlyingDentist *)Die schriftl. Stellungnahme des LBA steht noch aus!Ach, dann bist Du der Mensch, dessen Anfrage der Herr Dr. gerade abgearbeitet hat :-). Aufgrund dessen konnte er zu seiner großen Freude und meiner Überraschung meine telefonische Anfrage aus dem Stehgreif beantworten.
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