Abschweben schrieb:
Habt Ihr mal an die Kontaktbelastung des Druckschalters gedacht?! (Siehe Technische Daten)Welche Stromaufnahme hat denn Euer Betriebsstundenzähler?
Kein Panik Gerd, die Betriebsstundenzähler haben eine Stromaufnahme von weniger als 1mA. Das ist ne einfache Quartzuhr. Die läuft mit ner AAA-Batterie auch ewig.
Michael
Mowa schrieb:
aber trickst ihr nich n bisschen an der Motostundenzahl
Nein, denn die relevante Betriebszeit eines LFZ ist nunmal die Flugzeit und nicht etwa die Motorlaufzeit, Blockzeit oder sonstwas und wird auch so im Bordbuch - wenn man denn eines führen muss :-)) - erfasst.
Michael
Mowa schrieb:
Verstehe. Allerdings dachte ich an die Betriebszeit des Motors. Thema 100h Kontrolle, 600h Kontrolle uswusf. ... .
Naja, die macht man ja eben nach 100 bzw. 600 (Flug)Stunden! Wo ist also das Problem??
Michael
@ Michael
bei einem Digitalen Betriebsstundenzähler funktionirt das Prima! Die haben 2-3mA Stromaufnahme bei 12V
Es gibt aber auch Flieger die haben (so wie ich) noch einen Analogen Betriebsstundenzähler an Bord! Da geht die Stromaufnahme schnell mal auf 30-40mA, zumal der Anlaufstrom des Instrumentes deutlich höher liegen kann!
Gruß
Abschweben (Gerd)
FlyingDentist schrieb:Mowa schrieb:
Verstehe. Allerdings dachte ich an die Betriebszeit des Motors. Thema 100h Kontrolle, 600h Kontrolle uswusf. ... .Naja, die macht man ja eben nach 100 bzw. 600 (Flug)Stunden! Wo ist also das Problem??
Michael
Das entspricht aber leider nicht dem Betriebshandbuch des Rotax, in dem ausdrücklich klar gemacht wird, dass die Betriebszeit des Motors beginnt mit dem Anlassen des Motors. Da ich selbst zu faul bin, zusätzlich zum Flugbuch noch ein Bordbuch (mit sämtlichen Motorbetriebszeiten) zu führen, habe ich den Betriebszeitenzähler an die Ladekontrolle des Motors gekuppelt. Der nachträgliche Einbau eines von Rotax vorgesehenen Öldruckschalters war mir zu aufwändig.
Gruß - Rüdiger
rlippok schrieb:
Das entspricht aber leider nicht dem Betriebshandbuch des Rotax
Naja Herstellerangaben!?!
Interessanter ist da doch die Maßgabe der EASA, die sicher im Part M nicht als besonders großzügig einzustufen wäre. Nach der NFL II 44/09 ist eine Überschreitung der Betriebszeit z.B. bei einer 100-Stunden-Kontrolle völlig legal und problemlos um 10% möglich. Klar, dann muss die nächst 100er schon nach 90 Stunden erfolgen. Aber auch die Gesamtbetriebszeit eines Echo-Motors von 2000 Stunden kann auf Antrag durch das LBA einmal um 10% und ein zweites Mal um weitere 5% verlängert werden.
Du hast natürlich völlig recht, aber unter diesen o.g. Aspekten erachte ich die "50 km/h-Methode" als hinreichend genau und wer startet schon dauernd auf Rhein/Main, wo man länger rollt als fliegt
Michael
Mowa schrieb:
Na ja, ob Rotax diese Erklärung im Garantiefall auch gelten lässt... ?!?
sicher NICHT!
Aber von welchem Garantiefall reden wir denn? Wenn ich mich richtig erinnere, sind auf meinem neuen Rotax jetzt 1,5 Jahre bzw. 200h "Garantie". Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn der Motor nach 190h "Flugzeit" verrekt, sofern ich die in den 1,5 Jahren überhaupt noch schaffe, und die Sache dann zum Streitfall wird, oder?
@Michael: Ja, Herstellerangaben. Was denn sonst?
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