Technik & Flugzeuge Diskussion

Erfahrungen mit 26kg trike Skyhopper 3000???

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17Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Bei Sonnenschein (Thermische Verhältnisse) und Wind mit 20 km/h hört der Spaß auf. Du kannst zwar in die Luft, aber erholsam ist es nicht. Andererseits kannst du auch bei Windgeschwindigkeiten um die 50 km/h sicher fliegen. Es ist Inversion, am Boden nahezu windstill, in der Höhe ab 400 m GND bläst es ordentlich. Kein Problem, du sitzt dann praktisch in der Luft still. Wunderschön. Du musst nur sicher sein, dass der Wind nicht zum Boden durchkommt. Gute örtliche Wetterkenntnisse!
    Normales Ffliegen sinnvoll bis 15 km/h.
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  • Nun ja, lt. Sicherheitsmitteilung fliegen wohl einige Geräte mit dieser Flugfreigabe ohne Musterzulassung. Das ist für die Piloten schon fatal was Luftrecht und Versicherung betrifft.
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  • Danke für Eure Antworten!
    Bis 20km/h klingt ja nicht so schlecht.
    Grüße
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  • Zwischen diesen Beiträgen liegen mehr als 3 Monate.
  • Musterprüfung ist geschafft. 
    Ich bin mal gespannt, wer von den Herstellern von 120kg trikes dieses Jahr auf die Aero kommt..
    Grüße 
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  • j.kube schrieb:
    Nun ja, lt. Sicherheitsmitteilung fliegen wohl einige Geräte mit dieser Flugfreigabe ohne Musterzulassung. Das ist für die Piloten schon fatal was Luftrecht und Versicherung betrifft.
    Nun ja, da dies diese Piloten ja wahrscheinlich wissen wäre es für sie eigentlich nur fatal wenn sie damit fatal in Bodenkontakt kommen würde. Und dann kann es ihnen ja auch egal sein, denn fatal ist fatal... :-)
    Gefahrenpotentail für andere gleich null. Von daher sehe ich da kein weiteres Problem... :-)

    Gruss Stephan
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  • Stephan2,
    Deine Antworten erwärmen immer mein Fliegerhertz.
    Wirklich,
    Rüdiger
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  • Nun ja, einen Unfall mit Haftpflichtschaden und man könnte bis an sein Lebensende ruiniert sein. Vorteil man brauch dann nicht mehr zu Arbeiten. Lohnt sich dann wohl nicht mehr.

    Ich denke, bewust ohne Zulassung fliegen ist eine Straftat und diese kann lt. Luftrecht mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft werden.  Na, dann mal viel Spaß. Jetzt hat der skyhopper ja Musterzulassung aber eine nachträgliche Stückprüfung für Geräte die vorher gebaut wurden ist wohl problematisch wenn überhaupt möglich. Zur Prüfung standen ja nicht die Baunummer 01.

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