vielen Dank für Eure Wortbeiträge. Natürlich ist eine gütliche Einigung grundsätzlich auch für den weiteren Umgang miteinander von Vorteil.
So eine 1/5 Beteiligung fände ich prinzipiell (des lieben Friedens willen) auch o.k., der Halter besteht jedoch auf vollen Ausgleich. Leider wird das ganze dann auf den Klageweg hinauslaufen, da soll dann ein Sachverständiger mal Position beziehen.
Das Ding (Muster) kommt doch ursprünglich aus einem Stall, wo einst Teile für die Rennsport-Szene hergestellt wurden.
Also müßte doch dort auch das Knowhow für Bremsen und Beläge vorausgesetzt werden dürfen.
Klingt vorstehend aber nach Bremskolben eingehakt in eine Bremsklotzvertiefung zur besseren Verankerung der Belagsbefestigung - Verschleißschicht - die an sich ein- bzw. aufgeklebt ist.
Dann ist allerdings eine Verschleißgrenze relevant, aber hinsichtlich einer Überwachung gewöhnungsbedürftig, da im Kfz.-Sektor nur die Bremskraft sukzessive nachläßt und rechtzeitig ein anderes häßliches und warnendes Geräusch - Metall reibt auf Metall - entsteht, weshalb es auch die Formulierung "in-die-Eisen-Gehen" gibt.
Ist das so, muß es deutlich im Handbuch stehen - und anschließend als LTA behandelt werden.
Wer läßt so was zu? ...oder nimmt billigend in Kauf, daß der KUnde mal wieder als kostenloser Tester herhalten muß.
Die angeblich allwisssenden und i.d.R. besserwisserisch auftretenden Bauftragten-Eierköpfe?
Gruß hob