"Wägebericht" oder "Wäre-schön-wenn-Bericht"?

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo Fliegerkolleginnen und -kollegen,

    seit vier Jahren ist ein Verein, in dem ich fliege stolzer Besitzer eines wunderschönen UL's. Der damalige Wägebericht sagte 303kg Leergewicht. Nun wurde der Flieger im Rahmen der JNP mit 357kg gewogen. Der Prüfer traute seinen Waagen nicht und ließ diese sofort beim Eichamt überprüfen, aber die gehen richtig.
    Also flog man zum Hersteller und ließ den Flieger dort noch mal wiegen. Das ergab 309kg. Über falsche (oder gefälschte?) Wägeberichte ist ja schon viel diskutiert worden.
    Laut Herstellerwägung könnten wir 163,5kg zuladen. Zwei 70kg-Jungs und 30l Sprit wären dann ja passend (aber wo sind die??), aber wenn die Jungs einen Unfall haben und die Untersuchungskommission misst ein Leergewicht von 357kg - wer haftet dann für den Schaden? Laut gesundem Menschenverstand müssten wohl die Jungs haften, denn im Augenblick weiß jedes Vereinsmitglied um diese Diskrepanz, aber etliche sagen, dass sie dem glauben, was im Herstellerwägebericht steht.
    Kann jemand mit juristischer Erfahrung dazu etwas sagen?

    Ich wünsch allen eine schöne Flugsaison 2012

    Ul-i
  • Hallo Ul-i,

    wenn das eine ernsthafte Frage war: Oben rechts unter dem Werbebanner gibt es einen Spezialknopf. Den Du Dir nach eigenen Wünschen zurechtmachen kannst. Wenn Du also einen speziellen Wägeberichtsfragenbeantwortungsknopf brauchst, schreib einfach auf den blauen Knopf "Wägebericht" und drücke die Enter-Taste. Und schon bekommst Du mindestens 29 Antworten mit allen denkbaren rechts(un)verbindlichen Hinweisen und noch viel mehr Meinungen aller Arten. Mehr, als Du heute noch lesen möchtest.

    Wenn es vielleicht doch nur ein kleinwenig Trollerei gewesen sein sollte: Cola oder Bier?

    Tobias
  • Hallo nani,

    danke für den Tipp, aber das hab ich in der Tat auch getan, bevor ich das Thema neu aufmachte, jedoch keine Antwort gefunden, die mir weitere Erkenntnis gebracht hätte.

    Ul-i
  • Das ist natürlich ein absoluter Einzelfall!! (hehehehehe!)


    Wenn Ihr den Flieger mit 357 kg wiegt und danach der Hersteller mit 309 kg hat wahrscheinlich nur einer recht und dreimal darfst Du raten wer das wohl ist.


    Zur Rechtslage gibt es eine klare Aussage:


    Primär haftet der Halter, also Euer Vorstand, für die Richtigkeit des Wägeberichts, nicht der Prüfer und erst recht nicht der Hersteller. Der Pilot, wenn er nicht gerade Mitglied des geschäftsführenden Vorstands ist, hafte nur, wenn man ihm die Kenntnis der tatsächlichen Massenverhältnisse, also der 357 kg Leergewicht des Fliegers nachweisen kann. Sonst darf er auf die Richtigkeit der Dokumente des Fliegers vertauen.



    Euer Vorstand ist gut beraten mit sofortiger Wirkung vor allem die Schulung mit diesem UL zu untersagen, darüber hinaus den Wägebericht offenzulegen und jeden Piloten auf die genaue Einhaltung der W&B unter Beachtung der 357 kg Leergewicht zu vergattern, anderfalls drohen im Falle X unüberschaubare Rechtsfolgen mit Rückgriff auf Privatvermögen. Inwieweit das UL dann noch für den Vereinsbetrieb bei einer legalen Gesamtzuladung von nur 115,5 kg überhaupt nutzbar ist, ist dann eine andere Frage.


    Michael
    (2. Vorstand eines Motorflugvereins)

  • Hallo Michael,

    vielen Dank für diese detaillierte Antwort. Ich werde mal mit dem Vorstand sprechen. Es muss wohl ein anderer Flieger her, denn bei dieser geringen Zulasung erübrigt sich das Fliegen eigentlich.
    Wenn einem aber ein Flieger verkauft wird, der überhaupt nicht zum Fliegen taugt, dann muss ja jemand für diese Fehlangaben zur Rechenschaft gezogen werden. Der Hersteller? Der Zwischenhändler, bei dem wir gekauft haben oder bleiben wir auf dem Schaden sitzen?

    Schöne Grüße

    Ul-i
  • Ul-i schrieb:
    Wenn einem aber ein Flieger verkauft wird, der überhaupt nicht zum Fliegen taugt, dann muss ja jemand für diese Fehlangaben zur Rechenschaft gezogen werden.

    Sollte man meinen, aber auf solch einen gewonnenen Prozess warten viele UL-Eigner bis heute vergebens. Versuche dieser Art z.B. bei der Fascination mutierten unter tatkräftiger Mithilfe des LSGB aus Sicht der Geschädigten zu einer traurigen Farce!
    Vielleicht habt Ihr ja mehr Erfolg.


    Michael

  • UL-i: ..." Also flog man zum Hersteller und ließ den Flieger dort noch mal wiegen.
    Das ergab 309kg. Über falsche (oder gefälschte?) Wägeberichte ist ja
    schon viel diskutiert worden..."


    Ja. Viel diskutiert....
    Aber da spalten sich die Geister: die einen sagen: " Halts Maul und flieg !", die anderen: "Feuer, Mordrio, sofort klagen usw..."

    Das Zweite wäre wohl richtig, ist aber völlig sinnlos.
    Das Erste ist die bessere Wahl, wenn Du "nur fliegen willst".

    Offiziell würde ich die Herstellerwägung als völlig richtig und unangreifbar betrachten und damit durch jeden LuPo-Test gehen.
    Inoffiziell würde ich stattdessen sehr genau hinschauen, welche Konsequenz die Nutzung dieses Fliegers mit sich bringt.
    W & B zeigt auf, was da geht und was nicht. Rechtlich wirst Du im Falle eines Falles derjenige sein, den die Hunde beißen.

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
56.1 %
Ja
43.9 %
Stimmen: 230 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 30 Besucher online, davon 1 Mitglied und 29 Gäste.


Mitglieder online:
Chris_EDNC 

Anzeige: EasyVFR