Peter Wille schrieb:Hallo Peter,
triple-delta schrieb:
.... warum von keinem UL-Hersteller der Nachweis der gelungenen RG-Auslösung oder gar Landung gefordert wird. Aber da ist es wie bereits geschrieben wie mit so vielen Pseudovorschriften. Papier ist geduldig, Tote auch.
bb
heiEin weiteres Beispiel. über das ich mich sehr wundere und das ich nur sehr schwer einordnen kann. Der Vorwurf der Pseudo-Vorschrift und dessen, was in dem Satz offenbar noch zwischen den Zeilen gesagt werden soll. Tote sind zweifellos geduldig und die Überlebenden sind sehr glücklich, den Schirm gehabt zu haben. Was soll hier also durch Andeutung und Auslassung vermittelt werden? Ist denn der erfolgreiche Ausschuss aus einem UL-Typ in einer Vorschrift zwingend vorgeschrieben? Ich denke nicht, aber ich kenne auch nicht alle Tiefen des Zulassungswesens. Wir haben also keine Pseudo-Vorschrift, warum dann der versteckte Vorwurf einer Unregelmäßigkeit? Hier wird zwar kein User direkt angegangen, aber ein Vorwurf angedeutet, der in der Konsequenz nicht nur schlechtes Benehmen ist, sondern tatsächlich strafrechtliche Ausmaße haben kann. Keine Empörung dazu. Warum nicht?
Dazu im Detail: Es ist nicht relevant, was einzelne Teilnehmer wünschen oder man "man machen müßte". Was fordert die Vorschrift? Wenn man glaubt, es würde nicht reichen, muss die Vorschrift geändert werden. Jetzt und heute machen es aber alle richtig, oder? Wenn das so ist, halte ich obigen Text für extrem bedenklich und ich vermisse eine passende Aufregung im Auditorium.
Übrigens hat die Zulassung der Rettungsgeräte im Segelflug in der Zulassung Tote gekostet. Die älteren werden sich erinnern, das Gesamtrettungssystem, bei dem der Versuchsträger mit einem Heli auf Höhe gebracht wurde. Zertifiziert, tausendfach kompetent und echte Tote nur durch die Überprüfung in einem Muster. Wer das fordert, hat sicherlich eine Idee, wie die Kosten umgelegt werden und wer die Prüfverfahren entwickelt und wer das bezahlt?
Mit freundlichem Gruß
Peter Wille
der entscheidende Unterschied ist der Status des ULs als - zunächst nicht ernst genommenes - Sportgerät, das aber deshalb keinesfalls der deutschen Regelungswut entkommen sollte. Hier kann sich niemand eigenverantwortlich umbringen, ohne daß die Modalitäten dazu nicht auch noch bis ins Kleinste geregelt werden.
Am Anfang wurden die ULs einfach so gebaut, und meine Frage an den Verantwortlichen nach der Flügelholm-Dimension wurden so beantwortet: Dann nimm doch 4 x 6 cm Kiefer, das müßte hinkommen.
Das Zwangsrettungsgerät war also die ultima ratio als logische Folge der anfänglichen unverschuldeten Unseriosität.
Inzwischen sind wir etwas weiter, und es besteht nun eine Doppelbeauftragung.
Gleichwohl wurden die UL-Vorschriften bezgl. der Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten, und die Hitec-ULs entwickelten sich zu ernsthaften Konkurrenten der E-Klasse: 6 - 7 m/s Steigen und ~300 km/h war das Ergebnis. Die E-Klasse im klassischen Sinne wurde überholt, und zwar auch in des Wortes wörtlicher Bedeutung.
Als dann von unbedarften - und dem Konstrukt UL gegenüber - respektlosen PPL-A-Fliegern in der Hammerthermik mehrere ULs zerlegt wurden - mit tödlichem Ausgang, setzte eine Panik-Rettungs-Manie ein, um mit allen Mitteln zu verhindern, daß die ULs als gefährlich eingestuft in ihrer Illegalität beschnitten werden könnten.
Die Hochgeschwindigkeitsrettung für Suizid-Kandidaten mußte her. Und weil der DULV Diversifikation energisch favorisierte, wurden die Entfaltungsstoßhemmer des BRS von anderen Herstellern übernommen, um zu verhindern, daß bei 300 km/h die Schirme platzen.
Das hatte aber den Nachteil zufolge, daß die Öffnungszeiten bis zur Tragfähigkeit des Schirms dramatisch zunahmen und sich für tief fliegende langsame ULs - das Gros also - kontraproduktives Verhalten ergab: Bei nicht wenigen Unfällen lagen deshalb die nur halb ausgezogenen oder unvollständig entfalteten RGs neben dem Wrack im Dreck, der Schirm noch im lang ausgezogenen Packsack - Insassen alle tot.
Parallel wurden die hier ausführlich als zu optimistisch geschilderten Vorschriften "paraphiert" und bei Zurkenntnisnahme des technischen No-Go bzgl. dieser Vorschriften eine Nachrichtensperre verhängt, die sich auch auf die konsequente Beseitigung von Kritik durch Löschung und User-Sperrung (Entfernung) in pilots24.com ausweitete.
Seither habe wir einen Status Quo. Es gilt: Fliege, wenn niedrig, möglichst schnell oder sorge stets für ausreichende Höhe. Damit sind dann 90% der kritischen Fälle eben nicht abgedeckt, die Zwangs-Rettung also fraglich und zufallsabhängig.
Ein Zwangs-System - das ja im UL-Bereich ungetestet noch gar keines ist - müßte aber prozentual genau umgekehrt positioniert sein.
Gruß hob