Ich suche nach RG-Kennblättern, insbesondere USH 520 Softpack. Auf der Website vom DAEC finde ich nur die von BRS.
Die anderen wurden ja vom DULV zugelassen. Nur finde ich dort keine entsprechenden Kennblätter. Habe ich irgendwas übersehen? Kann mir da jemand einen Hinweis geben, wo diese Kennblätter zu finden sind?
Ich möchte z.B. wissen, was die max. Anhängelast ist. 473 oder 475 kg?
Gannet
FlyingDentist schrieb:Ein Kennblatt kann ich auch nicht finden, aber vielleicht hilft Dir das.
Michael
Danke, leider funktioniert der Link bei mir nicht. Erhalte nur: "Die Website wurde nicht gefunden". ??
Gannet
FlyingDentist schrieb:Ein Kennblatt kann ich auch nicht finden, aber vielleicht hilft Dir das.
Michael
Danke, jetzt hat′s geklappt. Lag an meiner Internet-Verbindung (Aol). Mit t-online konnte ich den Link sofort aufrufen.
Gannet
Achim schrieb:
Hm, der link funktioniert bei mir problemlos. Habe eben die für die interessanten Daten rauskopiert.
GrußAchim
max. Gebrauchsgeschwindigkeit230 km/hzul. Anhängelast473 kgmax. Anhängelast520 kgmin. Anhängelast360 kg
Danke! Konnte die USH-Daten inzwischen aufrufen und habe das dann mit den Daten von BRS verglichen.
http://www.daec.de/lsgb/downfiles/kennblaetter/DAeC61503_a2.pdf
Es geht ja nicht nur um den Preisunterschied. Interessant sind für mich z.B. auch die Angaben über Gebrauchsgeschwindigkeit.
Ich benötige aber noch weitere "Aufklärung". Bei BRS wird nur angegeben: "höchstzulässige Anhängelast 475 kg".
Bei USH steht: zul. Anhängelast 473 kg, max. Anhängelast 520 kg"
Was ist denn der Unterschied zwischen "höchstzulässig" "zulässig" und "maximal"?
Für den Käufer nicht ganz einleuchtend... jedenfalls für mich nicht.
Gannet
So rein aus der Hüfte geschossen würde ich sagen:
Zulässig und höchstzulässig ist das Gleiche. Mehr als zulässig ist nicht zulässig, da rüttelt auch kein "höchst" was dran.
Maximal ist der theoretische (und vielleicht auch praktisch erprobte) Wert, den das Gerät aushalten kann, aber für den es nicht zugelassen ist.
Also, wie gesagt, weiß es nicht genau, aber so könnte ich es mir erklären.
Eric
Eric schrieb:Zulässig und höchstzulässig ist das Gleiche. Mehr als zulässig ist nicht zulässig, da rüttelt auch kein "höchst" was dran.
Maximal ist der theoretische (und vielleicht auch praktisch erprobte) Wert, den das Gerät aushalten kann, aber für den es nicht zugelassen ist.
Ja, scheint logisch. Ich hoffe nur, dass niemand "höchstzulässige Anhängelast" mit "maximaler Anhängelast" verwechselt. Ist jedenfalls nicht sehr gut definiert. (Ich selbst hatte bisher immer von max. zulässiger Anhängelast gesprochen. :-) )
Gannet
BlueSky9 schrieb:
Vergiss die Kennblätter!
Wenn es um die Rettung geht, dann kauf′ eine BRS!
Es gibt nämlich eine Menge kleiner "Konstruktionsdetails" die
sich so in keinem Kennblatt niederschlagen - die aber über
Leben oder Tod entscheiden können...
Wenn′s auch nicht "forumstypisch" ist, ich stimme dir zu. Man sollte nicht an der falschen Stelle sparen.
Inzwischen habe ich erfahren, dass es die Kennblätter bis vor einigen Monaten auf der Website vomDULV gab. Dann verschwanden sie plötzlich. Sowas macht mich etwas misstrauisch.
Gannet