Wie kann ein Flugzeugbesitzer (nicht Halter) den Besitztum nachweisen?

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo Leute,

    ich habe mal eine Frage, die mich irgendwie beschäftigt.

    In den Flugzeugpapieren ist doch nur der Halter eingetragen, oder liege ich damit schon falsch? Naja, ich gehe auf jeden Fall davon aus. Wie kann der rechtmäßige Besitzer, also der Eigentümer eines Flugzeugs nachweisen, dass er tatsächlich der Eigentümer ist? Also das Pendant zum Fahrzeugbrief.

    Gibt es sowas?

    Ich weiß, blöde Frage. Das Thema eigenes Flugzeug ist allerdings ein großes schwarzes Loch hinten links in meinem Hirn ^^

    Wäre schön, wenn jemand helfen kann :)

    VG Markus
  • Beim LBA wird zwischen Halter und Besitzer unterschieden. ( Bei Flugzeugen)


    Dort könnte man fragen.


    Rüdiger

  • Hi Markus,

    Du hast Recht und das ist es auch schon. Bei Luftsportgeräten ist der Halter auch Besitzer. Derjenige, der im Eintragungsschein steht, dem "Gehört" der Flieger auch.
    Es kann aber sein, dass da eine  Bank einen Daumen drauf hat, da muß man auf die Ehrlichkeit vertrauen. Es gab da mal ein Fall irgendwo in Süddeutschland... Also, ohne Papiere wie Eintragungsschein in Original, Finger weg. Zur Not beim DULV/DAeC anrufen.

    ... ach ja: Happy X-Mas dir schon mal!

    Carlson
  • @sukram.
    In den "Flugzeug"-Papieren", gemeint ist wohl das Certificate of Registration" des LBA, das Teil der im Flugzeug mitzuführenden Papiere ist, ist der EIGENTÜMER mit seiner Adresse eingetragen. Die selben Daten sind in der Luftfahrtrolle des LBA registriert. Eigentumsvorbehalte den eingetragenen Besitzer betreffend, werden beim Amtsgericht Braunschweig registriert 
  • Luftfahrtrolle gibts bei UL′s soweit ich weiß nicht.

    Ich hatte ein ziemlich verzwacktes Problem. Ich war in einer Haltergemeinschaft. Den Flieger hat der Mithalter gekauft, ich bin eingestiegen. Alle Verträge, die wir gemacht hatten, waren fein säuberlich abgeheftet in einem Ordner bei ihm zu Hause. Dann hatte er einen Herzinfarkt und die Wohnung wurde beräumt. Der Ordner war nicht mehr auffindbar. Im Eintragungsschein stand er. Ich hatte also einen Schlüssel zu nem Flieger, der nicht auf mich versichert war und keine Papiere die bewiesen, dass die Kiste zur Hälfte mir gehört. Die erben haben das Erbe ausgeschlagen. Also hab ich mich ans Nachlassgericht gewendet und denen die Lage erklärt. Die glaubten mir zum Glück die Geschichte, sonnst wäre ich um eine Versicherung an Eides statt nicht herumgekommen. Der bestellte Anwalt des Nachlassgerichtes hat dann mit mir den Preis der anderen Hälfte des Flugzeuges ausgehandelt. Aufgrund von Reparatur-/Wartungsleistungen, Unterstellung usw. konnte ich noch einen erheblichen Betrag rausrechnen. Hätte ich mich nicht mit ihm geeinigt, wäre es zu einer Teilungsversteigerung gekommen.
    Wir hatten uns also geeinigt. Ich gab ihm das Geld und bekam einen Vertrag aus dem hervorgeht, dass der Flieger nun mir gehört.
    Zum DAEC habe ich den Antrag auf Eigentümerwechsel geschickt. Weil der ehemalige Eigentümer ja nicht in der Lage ist zu unterschreiben, habe ich den Vertrag vom Anwalt mit eingereicht. Das genügte. Ein paar Tage später hielt ich den neuen Eintragungsschein in Händen. Ebenso bin ich mit der Ummeldung des Funkgerätes verfahren und habe eine neue Versicherung abgeschlossen.

    Das ganze hat 1 Jahr und 8 Monate gedauert!

    Grüße,
    Da Mowa
  • @Mowa
    Wenn der Betreiber eines UL-Forums titelt" "Flugzeugbesitzer", weiter schreibt "Flugzeugpapiere" und "Flugzeug", dann unterstelle ich Sachkunde und denke, er schreibt über "Flugzeuge" und nicht über Luftsportgeräte.
  • ???

    Kannst ja denken, was du willst. Is ja n freies Land... .

    Ich habs halt aus meiner Erfahrung für UL′s geschrieben und evtl. hilft es ja jemandem weiter.

    Grüße,
    Da Mowa
  • co schrieb:
    @Mowa
    Wenn der Betreiber eines UL-Forums titelt" "Flugzeugbesitzer", weiter schreibt "Flugzeugpapiere" und "Flugzeug", dann unterstelle ich Sachkunde und denke, er schreibt über "Flugzeuge" und nicht über Luftsportgeräte.
    Erstens kommt in seinem posting nirgends ein UL vor

    Zweitens ist das ziemlich daneben, ich denke wir alle sind Flugzeugfans und nicht "Luftsportgerätefans", es gibt übrigens auch deutschsprachige Länder in denen dieser Begriff überhaupt nicht verwendet wird im Gegensatz zu "Flugzeug"

    Schönen Abend
  • @ Sukram

    im Antrag auf Zulassung eines Luftsportgeräts ist ein Eigentümernachweis zu erbringen.
    Den muß der Vorbesitzer haben. ein Kaufvertrag mit Betrag erhalten ( Bill of Sale).

    Den Antrag kann man beim DULV oder DAEC herunterladen.
    Ich Denke, das man den Eigentümernachweis auch beim DULV oder DAEC erfragen kann, wenn Unsicherhit besteht.
    Die Herausgabe ist aber Zustimmungspflichtig durch den Vorbesitzer/Halter
    Der Eintragungsschein und das Kennzeichen wird vom LBA ausgegeben das ist dann die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle.

    Fee Ehresmann vom DULV kann Dir da auch weiterhelfen.

    Gruß, RGR
  • maxmobil schrieb:
    co schrieb:
    @Mowa
    Wenn der Betreiber eines UL-Forums titelt" "Flugzeugbesitzer", weiter schreibt "Flugzeugpapiere" und "Flugzeug", dann unterstelle ich Sachkunde und denke, er schreibt über "Flugzeuge" und nicht über Luftsportgeräte.
    Erstens kommt in seinem posting nirgends ein UL vor

    Zweitens ist das ziemlich daneben, ich denke wir alle sind Flugzeugfans und nicht "Luftsportgerätefans", es gibt übrigens auch deutschsprachige Länder in denen dieser Begriff überhaupt nicht verwendet wird im Gegensatz zu "Flugzeug"

    Schönen Abend
    Wo neben, Bitte?
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