FlyingDentist schrieb:Erstens gebe ich dir völlig Recht, lieber FD, für manche, auch für dich, scheinen Fakten nur schwer zu akzeptieren sein. Fakt ist und bleibt, dass nirgendwo steht, dass die ICAO-KARTE die offizielle Luftfahrerkarte eines Landes ist. Das steht nur bei dir, wird aber auch durch Wiederholung nicht richtig. Es gibt noch nicht einmal den offiziellen Begriff "Luftfahrerkarte". Es geht nur um DATEN, nicht um KARTEN!!!Manche Fakten scheinen für einige nur schwer oder überhaupt nicht akzeptierbar zu sein. Was die Luftfahrerkarten der ICAO-Staaten angeht, ist aber die obige Aussage die einzig richtige.Im Übrigen habe ich ja nicht behauptet, dass eine ICAO-Karte mitgeführt werden müsste.
Inwieweit eine elektronische Karte auf einem Spielzeugcomputer als Ausrüstung eines zertifizierten Luftfahrzeugs zulässig ist, könnte fraglich sein, da es in der LuftBO bislang noch keine entsprechende Anpassung gegeben hat.
Ab wann adelst Du einen elektronischen Rechner als professionellen? Ein IPad ist ja ein "Spielzeugcomputer" kraft deiner "Gesetzesgewalt". Die FAA hat ihn dagegen schon geadelt zur Verwendung in kommerziellen Aircraft, ohne dein Plazet. Offensichtlich hinkst du der Zeit hinterher, siehe auch Stichwort Papierkarte.....
Ich spüre auch deine Traurigkeit, dass der Gesetzgeber noch keine Anpassung der LuftBO vorgenommen hat, so wie du das offensichtlich wünschst. Vielleicht muß ja nicht alles nach deinen Wünschen geregelt und formuliert werden, weil die anderen Beteiligten das auch ohne Änderung richtig verstehen. Die brauchen dazu auch nicht die LuftBO sondern nur die 3. Durchführungsverordnung.
P.S.
Wenn analog deiner möglichen politischen Präferenz Frau Merkel eine Autorität ist, dann dürfte das IPad eindeutig professionalisiert sein. ;o)