Technik & Flugzeuge Diskussion

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18Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo zusammen!

    Also, die Frage wann etwas Kunstflug ist ergibt sich IMO aus dem Paragraphen: LuftPersV § 81
    Kunstflugberechtigung

    (1) Flugzeugführer Hubschrauberführer und Segelflugzeugführer bedürfen zur Durchführung von Kunstflügen der Kunstflugberechtigung.

    (2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Kunstflugberechtigung für Flugzeugführer und Segelflugzeugführer sind

    1.

    eine praktische Tätigkeit von mindestens 50 Flugstunden als verantwortlicher Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer nach Erwerb der betreffenden Lizenz,

     

    2.

    eine Kunstflugausbildung von mindestens fünf Flugstunden.

    (3) In der Kunstflugausbildung müssen eine Einweisung in besondere Flugzustände sowie die folgenden Flugübungen enthalten sein:

    1.

    Überschlag,

     

    2.

    Turn,

     

    3.

    gesteuerte Rolle,

     

    4.

    hochgezogene Rollenkehre,

     

    5.

    Aufschwung,

     

    6.

    Rückenflug und

     

    7.

    Trudeln.

    (4) Die Kunstflugausbildung von Flugzeugführern und Segelflugzeugführern kann auf Motorseglern durchgeführt werden.

    (5) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Kunstflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

    (6) Für Hubschrauberführer gelten die Absätze 2, 3 und 5 sinngemäß. Im Einzelfall sind Ausnahmen von der Ausbildung nach Absatz 3 zuzulassen, wenn das Hubschraubermuster für einzelne Kunstflugfiguren nicht zugelassen ist.

    (7) Die Kunstflugberechtigung wird durch Eintragung im Luftfahrerschein für diejenige Luftfahrzeugart erteilt, auf der die Prüfung nach Absatz 5 abgelegt wurde. Die Kunstflugberechtigung für Flugzeuge kann auf Reisemotorsegler oder Segelflugzeuge erweitert werden, wenn der Inhaber der Berechtigung zur Führung dieser Luftfahrzeugart berechtigt ist und eine Kunstflugausbildung nach Absatz 3 von mindestens einer Flugstunde durch einen dazu berechtigten Fluglehrer erhalten hat. Entsprechendes gilt für die Kunstflugberechtigung auf Segelflugzeugen oder Motorseglern.

    (8) Die Gültigkeit der Kunstflugberechtigung richtet sich nach der Gültigkeit der Lizenz.

    Also, vergesst diesen 30/60° Quatsch. Überlegt mal, dann würden fast alle Segelflieger nicht mehr hoch kommen, weil sie durch die Thermik "Tellern" müßten. Das Ganze hat einen "Geschichtlichen" Hintergrund. Man hat nach Beendigung der Kunstflugübung, sprich bei erreichen der Mindesthöhe noch Steilkreise u.ä. geübt, um die Beherrschung des Flugzeuges zu vertiefen. Eben genau deshalb, weil es kein Kunstflug ist und unter der vorgegebenen Sicherheitsmindesthöhe gemacht werden darf.

    Ein weiterer Punkt ist die Vermischung von der UL-Bauvorschriften (LTF-UL) und Kunstflug. Die Bauvorschrift spricht halt nur von 30° Querlage. Alles weitere wird gerne als "Kunstflug" von UL- Piloten deklariert, was natürlich nonsens ist. Bei manchen Mustern ist es halt ehr "Mutig" steiler zu kreisen, aber ich will die "Edelsteindiskussion" hier mal beiseite lassen.

    Reicht das für Karotten??? ;-)

    EdIT:

    OK, Mowa war schneller, Ich denke IHM gebührt das ÖKOFASTOOD;-)

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  • Die Möhren:
    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/bf/Carrot.jpg

    ...und was ist nötig für einen normalen Flug?

    Bei einer 60° Kurve sind 2G auf der Anzeige. Sind engere Kurven abnormal? Wer bestimmt eigentlich, wer oder was normal ist?
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  • Danke für das gemüse. Passt übrigens 1A zu meinem Avatar.


    Tja, wer bestimmt das? Wahrscheinlich ist das einfach so schwammig gehalten, weil es nicht genau definierbar ist. Es ist ja schon die Frage, ob ein Fluglehrer eine Kunstfluglehrberechtigung haben muss, wenn er einem normalen Flugschüler das Trudeln beibringt bzw. wie man da wieder rauskommt.
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  • In der Bauvorschrift steht nirgends mit  wieviel Querlage ich fliegen darf. LTF-UL 147 und LTF-UL 203 beschreiben zwar das geforderte Verhalten bei 30° aber eben nicht, was darüber hinaus möglich, erlaubt oder verboten ist. Wie weit darf ich denn nun legal rollen? Und wo finde ich das geschrieben?
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  • Tja, mir wäre es nur recht wenn es 90/90° wären.
    Erleichtert das fotografieren ungemein und man sieht den Platz im Gegenanflug.

    Ich werde mich heute am Abend einmal auf die Suche machen ob ich etwas über die 60/30° Regel finde.

    UWE
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  • qax2000: In der Bauvorschrift steht nirgends mit  wieviel Querlage ich fliegen darf. LTF-UL 147 und LTF-UL 203 beschreiben zwar das geforderte Verhalten bei 30° aber eben nicht, was darüber hinaus möglich, erlaubt oder verboten ist. Wie weit darf ich denn nun legal rollen? Und wo finde ich das geschrieben?

    Das hast Du Recht. Wie ich bereits bemerkt habe, schmeißen viele UL-Piloten da etwas durcheinander. Bis 30° ist getestet, wenn Du mehr Querruder gibst, bist Du halt dein eigener "Testpilot", hat wiederum auch nichts mit Kunstflug zu tun...

    Trudeln ist erst ab der dritten Umdrehung offiziell Kunstflug. Kann es nicht so schnell wiederfinden aber wurde einmal so definiert, weil das zu den Ausbildungsinhalten in der Segelflugausbildung gehört und nicht alle Fluglehrer (ich auch nicht) haben eine Kunstflugpappe.  Trotzdem dürfen wir mit unseren Schülern eine Trudeleinweisung machen.
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  • Ich denke das die 60° Regel von der FAA Part 23.3(a)(3) abgeleitet wurde.

    Dort sind  Flugzeuge der "normal category" zu finden.

    Dort wird "Nonacrobatic operations" bis 60° definiert.

    Fehlen noch die 30°.............................

    UWE

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  • Je mehr ich suche, desto mehr Fragen tauchen auf. Gelten denn FAA Regeln automatisch für Deutschland oder müssen die expliziert übernommen werden?
    Zum Trudeln habe ich ein Infoblatt gefunden. Darin steht etwas von "erst ab einer Umdrehung ist es Kunstflug"
    http://www.meyerffb.de/04%20Flugsicherheit/01%20Infoblaetter/06%20Trudeln.pdf
    Wo ist denn eine Fassrolle einzuordnen? In der Kunstflugausbildung kommt sie ja auch nicht vor?
    Ich werde weiter suchen!
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