Hallo Micha, ich würde erst einmal nachprüfen ob das ein Neuflugzeug ist oder nicht zufällig eine ehemalige Vorführmaschine, oder sogar Gebrauchtflugzeug aus dem Ausland mit neuem Kennzeichen usw.
Prüfe erst einmal in der Luftfahrzeugakte beim zuständigen Beauftragten für die Neuzulassung der Maschine ob ein Nichteintragungsschein oder doch eher eine Löschungsbescheinigung vorhanden ist oder sogar keines von beiden. Die Luftfahrzeugakte kannst Du nur beim Beauftragten als Halter persönlich einsehen, sollte der Nichteintragungsschein nicht im Original in der Luftfahrzeugakte sein den ganzen Müll sofort zurück geben.
In dem Fall ist das Herstellungsland Tschechien, ausstellende Behörde des Nichteintragungsscheines dort die LAA in Prag, am besten ist sogar dort telefonisch nachfragen (sprechen englisch).
Und lasse dich nicht vom Beauftragten voll-labern einen Nichteintragungsschein / Löschungsbescheinigung das brauch man nicht mehr bei einer Verkehrszulassung in D aus dem Ausland wegen EU usw. das stimmt so nicht siehe auch Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr (§ 8 LuftVZO) Seite 2 oben.
Das wäre nicht der erste Fall von Herrn Dr. X im letzten Fall da wurde nur das Kennzeichen in Tschechien gewechselt und schwupp war es eine Neumaschine der Kunde hatte hinterher keinen Arsch in der Luft, aber dafür einen enormen finanziellen Schaden.
Und mit Dr. X vor Gericht ziehen, bring wirklich überhaupt nix! außer weiteren Schaden.
Also beim Beauftragten vorsprechen und die Luftfahrzeugakte vorzeigen lassen mit dem dafür erforderlichen Nichteintragungsschein im Original. Ansonsten Geld zurück.