truxxon schrieb:
Die Prüfer haben nach PAUL exakte Anweisungen, wie womit umzugehen ist und dementsprechend ist der Wägebericht, der hier abgebildet ist, völlig in Ordnung und legal. Das Ding ist zugelassen, also fliegt es legal.
Es dürfte niemanden wirklich verwundern, dass ich da völlig anderer Ansicht bin.
Zitat PAUL Juli 2007 11. Erläuterungen:
"Massen und Wägung
Eine Wägung ist bei aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen im Intervall von vier Jahren durchzuführen. Gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge sind hiervon nicht betroffen. Ergeben sich bei der Wägung eines aerodynamisch gesteuerten UL (hier: Nur Dreiachser) folgende aufgeführte Zuladungen:
Zuladung < 145 kg (Musterprüfung nach LTF-UL von 1995)
Zuladung < 185 kg (Musterprüfung nach LTF-UL von 1999)
Zuladung < 175 kg (Musterprüfung nach LTF-UL von 2003)
so ist mit dem Beauftragten, der die Musterprüfung durchgeführt hat, zu klären, wie mit diesem UL zu verfahren ist."
Was hat der Beauftragte in diesem konkreten Fall, wo die Zuladung ja unbestritten deutlich kleiner als 175 kg ist, denn nun "geklärt". Dazu sollte uns doch GX etwas sagen können, oder? Andernfalls ist es mit der Legalität schon etwas fraglich. Und eine Generalamnestie ist nach PAUL nicht vorgesehen, sondern die Unterschreitung der Zuladung ist in jedem Einzelfall zu "klären".
Michael