Habe mir heute mal meinen Wägebericht und Ausrüstungsverzeichnis vorgenommen.
Hier wird unterschieden zwischen:
a) Teilgewichte (Summe = Tragflächen + Rumpf + Höhenleitwerk + Streben) b) Rüstmasse (= Leergewicht + Zusatzausstattung) c) Maximalgewicht (472,5 kg)
Leergewicht ist niedriger als Summe Teilgewichte (nach LTF-UL 2003). Rüstmasse (Leergewicht + Zusatzausstattung) dient der Berechnung der maximalen Zuladung - also wenn Rüstmasse = 300kg dann Zuladung max. 172,5 kg.
Kann mir jemand bitte nochmal erklären 1.) wie errechnet sich das Leergewicht nach LTF-UL 2003 ? 2.) warum ist die Rüstmasse < als (Teilgewichte + Zusatzausstattung) ? 3.) warum (Gott sei Dank) nicht folgendes gilt: (Teilgewichte + Zusatzausstattung) = Gesamtgewicht ?
Ich hab mal bei mir nachgesehen (FK9). Da tauchen diese "Teilgewichte" im Wägebericht erst garnicht auf. Es ist nur der Flieger _inkl_ Ausrüstung und nicht ausfliegbarer Spritmenge gewogen (Leermasse) und Schwerpunktberechnet - das wars auch schon :-) (Die Ausrüstungsliste gehört da zum Wägebericht dazu.)
-> 2.) warum ist die Rüstmasse < als (Teilgewichte + Zusatzausstattung) ?
Das ist in der Tat merkwürdig.
Eine Frage wäre: wie groß ist die "Rüstmasse" _wirklich_ ;-)))
Ich habe gerade mal die LTF-UL 2003 durchgeklickt - und diese LTF-UL kennt weder "Teilmassen" noch "Rüstmassen"!!!
(Es wird nur von Einzelmassen im Bezug auf Bauteilfestigkeiten gesprochen - mit Wägung hat das aber nichts zu tun)
Es gibt dort (soweit ich es überblicken konnte) nur die "Leermasse" und die ist definiert als "Flugzeug" + "Ausrüstung"!!!!
LTF-UL 29 Leermasse und zugehörige Schwerpunktlage 1.) Die Leermasse und die zugehörige Schwerpunktlage müssen durch Wägung des Flugzeugs a. mit- - fest eingebautem Ballast - geforderter Mindestausrüstung inkl. Rettungsgerät - nicht ausfligbarem Kraftstoff... b. ohne- - die Massen der Insassen - andere leicht entfernbare Teile der Beladung ermittelt werden.
Also - fassen wir zusammen: ULs haben keine "Teilmassen" oder "Rüstmassen" - sie haben nur eine "Leermasse" (siehe oben)
Ich hab auch mal nachgesehen. Bei und steht "Leergewicht in Grundausstattung" + "Summe (Gewicht) der Zusatzeinbauten" = "gewogene Masse incl n. ausfliegbaren Sprit"
gelöschter User am 05.10.2010 um 10:37 Uhr
GX schrieb: Habe mir heute mal meinen Wägebericht und Ausrüstungsverzeichnis vorgenommen.
Hier wird unterschieden zwischen:
a) Teilgewichte (Summe = Tragflächen + Rumpf + Höhenleitwerk + Streben) b) Rüstmasse (= Leergewicht + Zusatzausstattung) c) Maximalgewicht (472,5 kg)
Leergewicht ist niedriger als Summe Teilgewichte (nach LTF-UL 2003). Rüstmasse (Leergewicht + Zusatzausstattung) dient der Berechnung der maximalen Zuladung - also wenn Rüstmasse = 300kg dann Zuladung max. 172,5 kg.
Kann mir jemand bitte nochmal erklären 1.) wie errechnet sich das Leergewicht nach LTF-UL 2003 ? 2.) warum ist die Rüstmasse < als (Teilgewichte + Zusatzausstattung) ? 3.) warum (Gott sei Dank) nicht folgendes gilt: (Teilgewichte + Zusatzausstattung) = Gesamtgewicht ?
Gruss GX
Das Leergewicht kann nicht kleiner sein als die Teilgewichte. Konnte ich auch so nicht finden in der LTF UL. Die Rüstmasse kann auch nicht kleiner als die Teilmassen sein.
Leergewicht:
LTF-UL 29 Leermasse
und zugehörige Schwerpunktlage
1. Die Leermasse und die zugehörige
Schwerpunktlage müssen durch Wägung des
Flugzeuges
a. mit -
i. festeingebautem Ballast
ii. geforderter Mindestausrüstung inkl.
Rettungsgerät
iii. nicht ausfliegbarem Kraftstoff, wo
anwendbar der Höchstmenge Öl, und
wo anwendbar,
Hydraulikflüssigkeit und wo anwendbar, Motorkühlstoff
b. ohne -
i. die Masse des (der) Insassen,
ii. andere leicht entfernbare Teile der
Beladung ermittelt werden.
2. Der Zustand des Flugzeuges zur Zeit der
Bestimmung der Leermasse muss genau
definiert und ohne
Schwierigkeiten wieder herstellbar sein.
3. Zusammen mit dem Wägebericht ist eine
Austattungsliste, die die Ausstattung (z. B.
Reifengröße ,
Radverkleidungen, Tankvolumen etc.) beschreibt, sowie ein
Ausrüstungsverzeichnis
in dem alle Ausrüstungsgegenstände, die fest eingebaut sind
Ihr müsst schon an der richtigen Stelle nachlesen.
Das ist nämlich die LFT-UL 25: "Die Höchstmasse muss so festgelegt werden, dass sie nicht kleiner ist als die Masse, die sich aus der Leermasse inkl. der geforderten Mindestausrüstung des Flugzeugs zuzüglich einer Insassenmasse von mindesten 100 kg für ein einsitziges Flugzeug oder einer Insassenmasse von mindesten 170 kg für ein zweisitziges Flugzeug zuzüglich eines Kraftstoffvorrates für eine halbe Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung des Triebwerkes ergibt."
Die Höchstmasse ist schlechterdings bekannt: in den meisten Fällen sind das 472,5 kg. 8 Liter Sprit (SuperPlus) entsprechen ca. 6,2 kg. Geht man von diesen Werten aus beträgt die höchstzulässige Leermasse eines ULs, was gemäß LFT-UL 2003 zugelassen ist incl. der Mindestausrüstung ziemlich genau 296,3 kg. Welche CT z.B. kann damit aufwarten?
Michael
gelöschter User am 05.10.2010 um 14:42 Uhr
Ja schön mein Herr;-)
Sicher hast Du mit deiner Aussage Recht, ich habs von der anderen Seite betrachtet. Aber auch gut.
NB, die CT Supralight wird das schaffen. Ich will ja GX nicht ärgern bzw. zu nahe treten, aber ich hab die Wägeschildchen bei zwei unterschiedlichen Remos GX mal angesehen, die dürften da nie hinkommen. Dafür aber, das muß hier auch gesagt werden, bekommt man ein wirlich TOP gebauten Flieger mit einem super Finish. Nicht sone runzelige zusammengehaune Kiste wie die CTs das sind.
Ich würde diesen Wägebericht als äußerst kreativ bezeichnen, besonders was die vielen Posten der Zusatzausrüstung angeht, die sich nicht mehr entfernen oder ausbauen lassen und eigentlich zur standardmäßigen Bauart des Musters gehören. Sehr positiv ist jedenfalls, dass offensichtlich eine korrekte Wägung (Ermittlung des Leergewichtsschwerpunktes) vorgenommen worden ist. Da gibt´s leider auch ganz andere Beispiele. :-((
Die Angabe des Leergewichts nach LTF-UL 2003 ist jedenfalls so definitiv nicht korrekt und durch die Liste der fragwürdigen Zusatzausrüstung regelrecht verschleiert. Dieses Leergewicht sollte hier eher in Richtung der Teilgewichte zu finden sein. Doch dann wäre der Flieger ja nach LFT-UL 2003 nicht zulassungsfähig bzw. würde die Stückprüfung nicht bestehen, kreativ eben.
Die Angabe des Leergewichts nach LTF-UL 2003 ist jedenfalls so definitiv nicht korrekt und durch die Liste der fragwürdigen Zusatzausrüstung regelrecht verschleiert.
Michael
Reizthema, ich gehe es vorsichtig an. Obige Aussage ist definitiv falsch.
- Der Pilot hat das effektive ... "Leergewicht", wie immer die gerade verwendete Vokabel dafür ist, die für den Flug relevant ist. Er kennt die Zuladung und die Schwerpunktveränderungen, kann sich also vorbereiten.
- Hätte jemand die ganzen Extras nicht eingebaut, wäre dieses Flugzeug also minimum-LTF-konform, gibt es auch dazu eine Zahl, die ganz nett ist, aber eigentlich nur QS für Remos ist und zusätzlich der Nachweis, dass nach LTF-UL 2003 gebaut wurde.
- Korrekt wird die Sache aber schlicht dadurch, dass Hersteller, Inhaber, Verwaltung und Prüfer die Sache nicht anfechten. Ob das ein Dritter, außerhalb des Zirkels, nun als korrekt oder inkorrekt betrachtet, ist - ehrlich gesagt - völlig egal.
Insgesamt ist das eigentlich die Verlängerung der Dallach-Argumentation.
Kunde: Ich will ein UL von dir. Anbieter: Toll. Hier meine D-Ausführung, 291 kg, xxxxxx Euro. Kunde: öh, äh, nö, da muss noch dieses und jenes rein, man kauft sich ja nicht jeden Tach ein Flugzeug. Anbieter: Kein Problem, ich weise aber darauf hin, dass ... Kunde: Ich lese auch Foren, kenn das. Mach hinne, des paßt scho. Anbieter: Dann wären das ca. 323 kg, ist das o.k.? Kunde: ja, wo soll ich unnerschreibe?
Die Prüfer haben nach PAUL exakte Anweisungen, wie womit umzugehen ist und dementsprechend ist der Wägebericht, der hier abgebildet ist, völlig in Ordnung und legal. Das Ding ist zugelassen, also fliegt es legal.
Truxxon
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