Haftung bei Hangarierungsschäden

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Oldieflieger schrieb:

    Leider melden viele die Schäden nicht, obwohl sie Haftpflicht versichert sind - genau so wie der, der mir meinen neuen Pkw vor Tagen "verunzierte".....

    Hangarierungsschäden sind leider nicht selten. Bedauerlicherweise habe ich es noch nie erlebt das jemand dazu steht einen Schaden verursacht zu haben. Kratzer und Schrammen sind noch das geringste, Löcher in Bespannungen und Beschädigte Klappen sind ebenfalls nicht ungewöhnlich. Gewesen sein will es natürlich keiner, da kommt das Blut schon mal in Wallung wenn man so auf zum Teil nicht unerheblichen Kosten für eine Reparatur sitzen bleibt.

    Bedauerlich das nur so wenige Verantwortung für ihr handeln übernehmen. Aber wie man in den vorigen Beitragen lesen kann gibt es auch noch positive Beispiele. Super! :-)
  • FlyingHans schrieb:

    Hallo,



    eine Frage an die Versicherungsprofis unter euch.


    Gesetzt den Fall, daß ich beim hangarieren eines fremden Fliegers, entweder diesen oder/und auch noch andere fremde Flieger aus Unachtsamkeit beschädige, welche Versicherung würde für diesen Fall eintreten ?


    Greift da die persönliche Haftpflichtversicherung in diesem Fall, oder schliesst die Flugzeuge als beschädigte Sache grundsätzlich aus ?



    Gruss


    Hans



    Moin Hans,



    ich habe den Gyro eines Bekannten beim Verschieben gegen einen Stahlträger
    geschoben und das meiner Haftpflicht gemeldet. Erste Reaktion nach drei Wochen!
    "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass....... blablabla..."
    Allerdings haben die meine Schadensmeldung nicht richtig durchgelesen. Deppen.



    Begründung: Eine Regulierung wird ausgeschlossen wenn man Chartert oder sich
    den Flieger leiht und während der Nutzung einen Schaden an diesem verursacht.
    Beim Rangieren eines fremden Fliegers, wie in meinem, oder deinem Fall, ist das definitiv nicht der
    Fall!!



    Ich bin mir sicher, dass die Zahlen müssen, aber meist geht das nicht ohne
    Stress von der Bühne, da verwette ich zwei Liter Zweitaktöl drauf. Ist jetzt
    schon wieder vier Tage her, dass ich denen geschrieben habe, außer einer
    Eingangsmeldung von der Aachen-Münchener bisher keine Reaktion.



    Ich halte dich auf dem Laufenden!



    Grüße



    Frank

  • Die MÜSSEN den Schaden am fremden lediglich rangierten Giro zahlen - keine Frage. Da Du ihn ja nicht benutzt, geliehen, gechartert hast. 

    Meine hat quasi schon zugesagt, indem sie einen Gutachter schicken. 

    Ich denke, sie kennen sich auf Flugplätzen nicht aus und fassen solche Fälle zunächst mit spitzen Fingern an. 

    Man muss Dampf machen. 

    OF

  • Hallo,


    da ich der ′Urheber′ dieses Threads ja bin, und meine Frage auf einen konkreten Fall, nämlich der Beschädigung meines Fliegers (also ich bin der Halter) von einem anderem Fliegerkollegen, der meinen Flieger beim Hangarieren meiner Maschine das Fahrwerk derselben dabei beschädigt hat, will ich euch, da die Geschichte ja schon ne Zeitlang her ist, über den Stand der Dinge informieren.


    Eigentlich war unter uns Fliegerkollegen alles klar. Er hat meine Maschine geschoben und dabei ist der Schaden passiert, also zahlt die Versicherung, so war unsere gemeinsame Vorstellung, aber wie ihr euch vorstellen könnt, natürlich nicht die von seiner Haftpflichtversicherung. Die lehnte die Begleichung des Schadens erstmal ab, weil sie sich nicht vorstellen konnten, daß beim Hangarieren ein Fahrwerksschaden auftreten kann und schoben es auf vorausgegangene  ′harte Landungen′, wofür sie aber keinerlei Beweise vorbringen konnten.


    Nach einigen Schriftwechseln mit der Versicherung, musste letztendlich der Klageweg beschritten werden, der sich fast über 2 Jahre hinzog mit Anwalt/Gericht/Gutachter und allem tra-ra. Erst wie das Gericht, ein Berufungsverfahren mit notwendigen 2.-tem Gutachten,das das erste anfechten sollte, aus Mangel an öffentlichen Interesse schlussendlich abgelehnt hat, gab die gegnerische Versicherung auf und bezahlte meinen Schaden, wobei die ganzen Gutachter und Anwalts/Gerichtskosten meine Schadenssumme noch bei weitem überstiegen.


    Also was ist die Quintessenz für mich aus der ganzen Sache :


    - Die Versicherungen wollen grundsätzlich erstmal nicht zahlen und verfolgen den Weg der Zermürbungstaktik und spielen auf Zeit. (wie eigentlich immer)


    - Ohne eigene Rechtsschutzversicherung, die den Klageweg finanziell abfedert, bist Du am Arsch, weil Du das alles erstmal selber vorrausstrecken darfst. Und Luftfahrtgutachten sind richtig teuer, das kann ich euch sagen !


    - Die Sachbearbeiter in den Versicherung haben meist keinen blassen Dunst von Flugzeugen und deren Technik, so daß Diskussionen mit Ihnen (in schriftlicher und/oder mündlicher Art) ziemlich sinnlos sind.


    - Den Versicherungen ist es ziemlich egal, wie hoch der zu ersetzende Sach-Schaden im Vergleich zu den Gesamtkosten (Anwalt/Gutachter usw.) ist, weil das Geld holen sie sich wieder über die Versicherungsprämien von uns allen wieder rein.


    Tja eigentlich wollte ich meinen Flieger mal vollkasko-versichern, aber nach der Erfahrung spare ich mir lieber das Geld.


    Gruss


    Hans


    -

  • FlyingHans schrieb:

    Die lehnte die Begleichung des Schadens erstmal ab, weil sie sich nicht vorstellen konnten, daß beim Hangarieren ein Fahrwerksschaden auftreten kann und schoben es auf vorausgegangene  ′harte Landungen′, wofür sie aber keinerlei Beweise vorbringen konnten.

    Nach einigen Schriftwechseln mit der Versicherung, musste letztendlich der Klageweg beschritten werden, der sich fast über 2 Jahre hinzog mit Anwalt/Gericht/Gutachter und allem tra-ra. Erst wie das Gericht, ein Berufungsverfahren mit notwendigen 2.-tem Gutachten,das das erste anfechten sollte, aus Mangel an öffentlichen Interesse schlussendlich abgelehnt hat, gab die gegnerische Versicherung auf und bezahlte meinen Schaden, wobei die ganzen Gutachter und Anwalts/Gerichtskosten meine Schadenssumme noch bei weitem überstiegen.

    Du hast doch vor Gericht gewonnen? Wieso wurde der Kostenentscheid nicht in Deinem Sinn entschieden?


    Also was ist die Quintessenz für mich aus der ganzen Sache :


    - Die Versicherungen wollen grundsätzlich erstmal nicht zahlen und verfolgen den Weg der Zermürbungstaktik und spielen auf Zeit. (wie eigentlich immer)

    Im Zweifel gegen den Anspruchsteller, na klar.


    - Ohne eigene Rechtsschutzversicherung, die den Klageweg finanziell abfedert, bist Du am Arsch, weil Du das alles erstmal selber vorrausstrecken darfst. Und Luftfahrtgutachten sind richtig teuer, das kann ich euch sagen !

    Deine Rechtsschutzversicherung leistet aber auch nur dann, wenn der obligatoirische Ausschluß von Boots- und Flugzeugschäden im Vers.-Vertrag außer Kraft gesetzt wurde.

    Tja eigentlich wollte ich meinen Flieger mal vollkasko-versichern, aber nach der Erfahrung spare ich mir lieber das Geld.

    Es kann hier immerhin um erhebliche Vermögensverluste gehen. Und: Wenn die Vollkasko zahlt, bist Du in die Lage versetzt, einen Schaden richtig und ohne Sparzwänge durchführen zu können. Und komischerweise, da zahlen die Versicherungen ziemlich schnell.
  • DAL4 schrieb:

    FlyingHans schrieb:

    Die lehnte die Begleichung des Schadens erstmal ab, weil sie sich nicht vorstellen konnten, daß beim Hangarieren ein Fahrwerksschaden auftreten kann und schoben es auf vorausgegangene  ′harte Landungen′, wofür sie aber keinerlei Beweise vorbringen konnten.

    Nach einigen Schriftwechseln mit der Versicherung, musste letztendlich der Klageweg beschritten werden, der sich fast über 2 Jahre hinzog mit Anwalt/Gericht/Gutachter und allem tra-ra. Erst wie das Gericht, ein Berufungsverfahren mit notwendigen 2.-tem Gutachten,das das erste anfechten sollte, aus Mangel an öffentlichen Interesse schlussendlich abgelehnt hat, gab die gegnerische Versicherung auf und bezahlte meinen Schaden, wobei die ganzen Gutachter und Anwalts/Gerichtskosten meine Schadenssumme noch bei weitem überstiegen.


    Du hast doch vor Gericht gewonnen? Wieso wurde der Kostenentscheid nicht in Deinem Sinn entschieden?


    Ja, aber erst nach 2 Jahren, hab ich meine Reparaturkosten incl. Zinsen erstattet bekommen,weil das Gutachten eindeutig den geschilderten Schadensverlauf/ursache bestätigte. Aber als Privatperson hast Du keine weiteren Ansprüche bzgl. Nutzungsausfall usw., weil Flugsport nicht wie bei einem Auto zu normalen Fortbewegungsmitteln im Alltag zählt. Solange mein Flieger noch nicht und während der Reparatur nicht flugfähig war, hab ich ein Flugzeug gechartert und die Kosten wurden mir aus den o.a. Gründen eben nicht erstattet. Was ich da eher meinte sind die ganzen Zusatzkosten, die solch ein 2 jähriges Verfahren mitbeinhaltet. Mein Anwalt war so nett, mir mal die Gesamtrechnung zum Schluss mitzuteilen, da frägst Du Dich dann schon, welche Sturköpfe in den Versicherungen tätig sind, die wissen doch was sowas normalerweise kostet. Aber wie gesagt, die gehen damit kein Risiko ein, weil die sich das Geld von uns schon wieder holen.


      
    Also was ist die Quintessenz für mich aus der ganzen Sache :


    - Die Versicherungen wollen grundsätzlich erstmal nicht zahlen und verfolgen den Weg der Zermürbungstaktik und spielen auf Zeit. (wie eigentlich immer)


    Im Zweifel gegen den Anspruchsteller, na klar.


    - Ohne eigene Rechtsschutzversicherung, die den Klageweg finanziell abfedert, bist Du am Arsch, weil Du das alles erstmal selber vorrausstrecken darfst. Und Luftfahrtgutachten sind richtig teuer, das kann ich euch sagen !


    Deine Rechtsschutzversicherung leistet aber auch nur dann, wenn der obligatoirische Ausschluß von Boots- und Flugzeugschäden im Vers.-Vertrag außer Kraft gesetzt wurde.


    Keine Ahnung, ob meine Rechtsschutzversicherung das ausschliesst, hat gottseidank alles mein Anwalt für mich gemacht


    Tja eigentlich wollte ich meinen Flieger mal vollkasko-versichern, aber nach der Erfahrung spare ich mir lieber das Geld.


    Es kann hier immerhin um erhebliche Vermögensverluste gehen. Und: Wenn die Vollkasko zahlt, bist Du in die Lage versetzt, einen Schaden richtig und ohne Sparzwänge durchführen zu können. Und komischerweise, da zahlen die Versicherungen ziemlich schnell.


    Mag sein aber ich hab mir mal die Ausschlüsse in deren Versicherungsverträgen angesehen, irgendwas können die Dir immer nachweisen, was Du hättest tun oder lassen müssen, damit es nicht zum Schaden kommt. Und im Zweifelsfall unterstellen die Dir einfach was, wie bei mir und warten ab, ob Du Ihnen das Gegenteil beweisen kannst. Und falls Du nur Privatperson bist, können die das schön lange aussitzen, bei einer Flugschule z.B. schaut das natürlich anders aus, vor allem weil die wahrscheinlcih mehr als einen Flieger bei der Versicherung unter Vertrag hat.



  • FlyingHans schrieb:
    ...

    Eigentlich war unter uns Fliegerkollegen alles klar. Er hat meine Maschine geschoben und dabei ist der Schaden passiert, also zahlt die Versicherung, so war unsere gemeinsame Vorstellung, aber wie ihr euch vorstellen könnt, natürlich nicht die von seiner Haftpflichtversicherung.

    ...

    Gruss


    Hans


    Was ich nicht verstehe: Wenn es ein Fliegerkollege war und seine Versicherung nicht zahlt, warum zahlt er nicht und sieht es als Lehrgeld an? Toller Kollege. Oder war das gar nicht so klar, was wirklich passiert war? Ich finde es selbstverständlich, solche Schäden aus eigener Tasche vorzustrecken und dafür auf ein paar Flugstunden zu verzichten, statt den Geschädigten mit Versicherungsfragen zu vertrösten. Und das beim Schieben das Fahrwerk (oder etwa nur die Radabdeckung?) beschädigt und nicht die Flügelspitzen ist schon schwer nachzuvollziehen. Das muss wirklich Pech gewesen sein.
  • ICH habe dem geschädigten Vereinskameraden sofort mit der Meldung zugesagt, den Schaden zu bezahlen egal, ob meine Versicherung eintritt oder nicht. Diese Zusage darf man aber seiner versicherung gegenüber nicht erwähnen, denn das ist nach dne Vers.Bestimmungen verboten und kann zurm Ausschluss der Regulierung führen. 

    Es ist wohl so, dass so eine Sache - z.B. wie bei mir - auch ein wenig den Verdacht in sich trägt, ich würde dem Geschädigten halt einen Gefallen tun und er hätte den Schaden selber verursacht. Ggf. auf spätere Gegenseitigkeit.

    Dass Versicherungen die Haftungsfrage penibel prüfen und es evtl. zum Streit kommen kann, ist ja nichts Neues - damit muss man leben. Und eben auch eine Rechtsschutzversicherung haben, für den Fall der Fälle. 

    Ich hoffe, bald von einer Regulierung meines Falles berichten zu können - der Sachverständige sollte wohl nächste Woche kommen, soweit ich erfuhr.  

    Nach Ansicht des Geschädigten wird der Schaden so gering sein, dass das Gutachten des Sachverständigen evtl. teurer ist....es ist ja nur ein Kratzer im Lack, ohne Strukturschaden.

    OF 

  • Tja, er hat auch nicht damit gerechnet, daß sich die Versicherung so ziert. Aber er hätte es mir gar nicht vorab zahlen dürfen, das wär sonst ein Schuldanerkenntnis gewesen, wenn′s dann doch von der Versicherung geregelt wird.


    Und so gering war der Schaden nun auch nicht, es ist schon in die tausende von € gegangen, da war das ganze Fahrwerksbein dran mit Radverkleidung, Bremse usw..Der LTB, der mir das wieder repariert hat arbeitet auch nicht umsonst, alleine der Transport dahin auf einem Sattelzug kostet schon ne Stange Geld.


    Und ich versteh ihn auch im nachhinein, für was hat man denn eine Versicherung, wenn man im Schadensfall und den hat er ja nicht vorsätzlich begangen, dann doch selbst die Scheinchen hinlegen muss. Ich wollte mit Ihm am Flugplatz auch noch später ein gutes Verhältnis haben, deswegen habe ich ihm das auch nicht nachgetragen und die Reparaturrechnung erstmal selbst beglichen.


    Das blöde ist nur daß ihm das Gericht mit Hilfe eines Gutachters erstmal ein schuldhaftes Vergehen nachweisen muss, erst dann muss seine Versicherung bezahlen, vorher ist das alles nur ′goodwill′ vom Beklagten. Ich war jedenfalls froh, daß das Gericht die ′Taktik-Spielchen′ von der Versicherung iregndwann mal nicht mehr mitgemacht haben.


    Gruss


    Hans

  • @FlyingHans:

    Und jetzt bin ich richtig neugierig, wie das passieren konnte beim rangieren gleich ein gesundes Fahrwerksbein zu schreddern ohne weiteren Schaden am Rumpf? Mit Schwung wogegen geknallt?
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