UL Absturz in Antalya

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  • kachriwe schrieb: A propos "weight and balance": Ist die These sehr gewagt, dass wohl eher eine Minderheit der UL-Piloten vor jedem (!) Flug eine genaue Berechnung durchführt, auch wenn wir dazu verpflichtet sind? Ist nur so eine Theorie ;)
    Nein. Diese These ist nicht sehr gewagt und in vielen Fällen ist eine Berechnung auch überflüssig. Denn bei ULs, bei denen der Sprit und die Besatzung so gut wie im Schwerpunkt liegen, reicht′s sehr oft schon mit dem weight, das man auch im Kopf abschätzen kann. In allen anderen Fällen aber würde ich mir halt schon die Mühe machen.

    Und wenn Du das Gefühl hast "... die Anderen machen′s ja auch nicht, warum soll denn ich? ..." , dann denke immer daran: 

    Du startest mit einem vollen Sack mit Glück und einem leeren Sack mit
    Erfahrung. Die Kunst ist es nun, den Sack mit der Erfahrung zu füllen
    bevor der Sack mit dem Glück leer ist.

    Keine Ahnung, wer diesen Satz zum ersten Mal zitiert hat. Aber nach zig Jahren aktiver Fliegerei kann ich Dir garantieren: er hat nach wie vor Gültigkeit!

    Nichts für ungut.

    Gruss Dick
  • Dick M. schrieb:
    Und wenn Du das Gefühl hast "... die Anderen machen′s ja auch nicht, warum soll denn ich? ..." , dann denke immer daran:
    Kein Problem :) Ansonsten gehöre ich nicht unbedingt zu denjenigen, die sich eventuellen Unsitten der Mehrheit anschließen... Wenn man ohne handschriftliche W&B-Berechnung erwischt wird, droht wohl Lizenzentzug - schon deswegen! Auf Feuerstein z.B. fragen sie da wohl gerne mal nach - so ist es einem Fliegerkollegen in EDRY passiert.
    Gruß
    Karl
  • Nun ja,


    es gibt einige Hotspots für gründliche staatl. Kontrollen von UL-Fliegern. Einer davon ist der Einwirkungsbereich des RP Münster in NRW und eben dieser "heiße Feuerstein".


    Gruß hob

  • kachriwe schrieb:
    ... Wenn man ohne 
    handschriftliche
     W&B-Berechnung erwischt wird, droht wohl Lizenzentzug ...
    Gruß
    Karl
    Wo steht denn, das das vorgeschrieben ist?

    Eric
  • Eric schrieb:
    Wo steht denn, das das vorgeschrieben ist?
    Gute Frage! Habe es so in der Theorie gelernt. "FlyingDentist" fragen, der kennt sich aus!

    Gruß
    Karl
  • Ich glaube, dass es sich um eine Mär handelt, wie die von dem Strich in der Karte.

    Eric

    P.S.: Ich habe im Theoriekurs nie etwas von W&B gehört. Also, das W wurde schon behandelt, aber das B überhaupt nicht. Damit will ich nicht sagen, dass ich es nicht für wichtig halte.
  • Eric schrieb:

    P.S.: Ich habe im Theoriekurs nie etwas von W&B gehört. Also, das W wurde schon behandelt, aber das B überhaupt nicht. Damit will ich nicht sagen, dass ich es nicht für wichtig halte.
    Das ist traurig und ein Armutszeugnis für Deine Flugschule.

    Die Pflicht, eine W&B-Berechnung durchzuführen ergibt sich im übrigen aus § 3a(1) der LuftVO. Du hast Dich davon zu überzeugen, dass Dein LFZ und die Ladung  in verkehrssicherem Zustand befindet. Das tut es nur innerhalb der zulässigen Schwerpunktsgrenzen. Diese hast Du also zu überwachen. Wie soll das ohne W&B gehn?

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:
    Eric schrieb:

    P.S.: Ich habe im Theoriekurs nie etwas von W&B gehört. Also, das W wurde schon behandelt, aber das B überhaupt nicht. Damit will ich nicht sagen, dass ich es nicht für wichtig halte.
    Das ist traurig und ein Armutszeugnis für Deine Flugschule.

    Grüsse
    Thomas
    Da gebe ich dir völlig recht. Dennoch will ich für die Flugschule eine Lanze brechen. Wir haben dort in der Praxis so Einiges gelernt, was woanders nicht gelehrt wird. Soll aber keine Entschuldigung sein!

    Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich mache vor jedem Flug eine W&B Berechnung und halte das auch für wichtig.

    Eric
  • GTi schrieb:
    [..] Du hast Dich davon zu überzeugen, dass Dein LFZ und die Ladung  in verkehrssicherem Zustand befindet. Das tut es nur innerhalb der zulässigen Schwerpunktsgrenzen. Diese hast Du also zu überwachen. Wie soll das ohne W&B gehn?

    Moin,

    ganz einfach. Zitat aus dem Handbuch der Pioneer 300: "Wenn der Leergewichtsschwerpunkt in den angegebenen Grenzen liegt und die [...] Zuladungsgrenzen eingehalten werden, dann liegt auch der Fluggewichtsschwerpunkt innerhalb der zulässigen Grenzen."

    So deutlich sprechen das vermutlich nur wenige UL-Flughandbücher aus. Dort aber, wo der Sachverhalt der Fall ist, und das dürfte eine Vielzahl der ULs sein, hat sich das B erledigt. Allein das W zu errechnen oder ggf. abzuschätzen genügt.

    Handschriftliche Berechnungen?! Die tätowiere ich mir auf den Unterarm.

    Gruß
    ColaBear
  • Hallo ColaBear,

    dazu gehört dann aber zumindest eine Ermittlung der Zuladung. Wenn sich dann aus dem FHB ergibt, dass der FLuggewichtsschwerpunkt bei Einhaltung der Zuladungsgrenzen ok ist, ist die Welt ja in Ordnung.

    Ich finde es da bei Übungs- oder Überprüfungsflügen allerdings dann immer Bemerkenswert, dass mich niemand nach meinem Gewicht fragt.........

    Grüsse
    Thomas
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