• Hallo


    ich habe mal die AGB unserer Kasko durchgelesen. Dort gibt es ein Klausel die besagt, der Selbstkostenanteil verdoppelt sich, wenn der Pilot nicht in den letzten 12 Monaten 20 Landungen nachweisen kann. Ist das eine übliche Klausel?


     


    Gruß


    Michael

  • Hallo Michael,

    so eine Klausel habe ich nicht in den Verträgen.

    Dirk
  • Was hast Du für ein Problem mit 20 Landungen in 12 Monaten ?


    Die macht man an 2 Wochenenden :)  z.B Inselhüpfen !


    Klausel geschenkt


    Q42 

  • Q42


    es gibt aber auch Zeiten, wo es nicht so gut passt. Und bei einem SB von 10k, der dann verdoppelt wird, überlegt mal schonmal.

  • Hi Michael,

    das kann ich gut verstehen. Ihr seid doch eine HG, da ist das doch unerheblich die Selbstanteil deutlich nach unten zu bringen. Im Prinzip sind die 10K , ja eine reine Absicherung gegen den Totalschaden. Alle Schäden, die auftauchen können werden fast immer unter die 10K fallen.

    Es macht wahrscheinlich Sinn, die Versicherungssumme aufgrund des Alters nach unten zu legen und die Selbstbeteiligung dafür nach unten. In der Gemeinschaft fällt das dann nicht so ins Gewicht. Über 20K Selbst würde ich mir auch meine Gedanken machen.

    LG

    Dirk
  • NRW-Aviator schrieb:

    ...Und bei einem SB von 10k, der dann verdoppelt wird, überlegt mal schonmal....
    Bei allem nötigen Respekt - was ist das dann für eine Prämie? 0,5%

    Normal hielte ich heute eine Jahresprämie von 3-3,5% des Versicherungswertes bei 2.500 Euro Selbstbeteiligung, Offene Pilotenklausel mit Einweisung.

    Truxxon

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